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Frostie |
Geschrieben am: 15 Jun 2013, 10:39
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 33 Mitgliedsnummer.: 4.443 Mitglied seit: 21 Jan 2006 ![]() |
Hallo liebe Bandis,
ich habe noch ne Frage. Weiß jemand, wie das ist, wenn man in Altersteilzeit ist? Ich habe ein Teilzeitmodell - arbeite bis zum Renteneintrittsalter halbtags. Wenn ich jetzt eine Reha bekomme, muss ich dann den Zuzahlungsbetrag leisten? Ich bekomme ja "nur" ein Halbtagsgehalt, der Rest sind steuerfreie Aufstockungen. Liebe Grüße Frostie |
mohrel |
Geschrieben am: 16 Jun 2013, 00:01
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 586 Mitgliedsnummer.: 16.375 Mitglied seit: 09 Jun 2010 ![]() |
:z
Hallo Frostie! Ich brauchte als TZ-Kraft nichts zur Reha zuzahlen. Bei einem Nettokommen von unter 1079 Euro ist am befreit. lg Mohrel :winke Bearbeitet von mohrel am 16 Jun 2013, 00:01 |
sonni |
Geschrieben am: 17 Jun 2013, 18:46
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.180 Mitgliedsnummer.: 16.509 Mitglied seit: 01 Jul 2010 ![]() |
Hallo Bandis
Wie läuft es denn ab wenn man nur ne Minirente hat und man ist verheiratet.Der Mann hat ein Gutes Einkommen sind aber über verschiedene Krankenkassen versichert. Gibt es ab 50% Schwerbehinderung einen größeren Freibetrag sollte es zusammen veranlagt werden ? Bei der Zuzahlung wird unser Einkommen brutto zusammen gezählt und dann wird erst die Zuzahlung bei chronisch Kranken von den 1% befreit. LG SONJA |
Harro |
Geschrieben am: 17 Jun 2013, 22:03
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin Sonja,
Zitat Hinweis: Sie müssen mit Ihrer Ehefrau, Ihrem Ehemann, Ihrer eingetragenen Lebenspartnerin oder Ihrem eingetragenen Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft leben. In den genannten Fällen kann der tägliche Zuzahlungsbetrag je nach Höhe Ihres jeweiligen Einkommens folgendermaßen ermäßigt werden: monatliches Nettoeinkommen tägliche Zuzahlung unter 1.051 Euro keine ab 1.051 Euro 8,50 Euro ab 1.080 Euro 9 Euro ab 1.140 Euro 9,50 Euro ab 1.200 Euro 10 Euro es zählt nur das gemeinsame Einkommen, punktum, keine Schwerbehinderung, da ist mit der Steuererleichterung alles abgegolten. :rolleyes: LG Harro PS. Quelle: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/32.html |
Karl-Zumbo |
Geschrieben am: 24 Jun 2013, 14:22
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 5 Mitgliedsnummer.: 21.674 Mitglied seit: 12 Feb 2013 ![]() |
Eigentlich schon fair.
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