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zikkchen 39 |
Geschrieben am: 09 Sep 2012, 12:20
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BoardIngenieur ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 532 Mitgliedsnummer.: 13.739 Mitglied seit: 27 Mär 2009 ![]() |
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Lilianna |
Geschrieben am: 30 Mär 2013, 08:57
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 288 Mitgliedsnummer.: 5.313 Mitglied seit: 09 Apr 2006 ![]() |
Hallo zusammen,
ist ja ein interessanter Link. Ich stolpere über ein Kapital, wer kann das erklären: § 90, Absatz 3a: , das würde ja bedeuten, dass gerade bei ältere Schwerbehinderten über 58 Jahren, der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamtes nicht mehr braucht. Bzw. er die Zustimmung ohne Weiteres erhält. Die Höhe der Abfindung ist in der heutigen Zeit doch lächerlich, wenn man bedenkt welche Kosten für einen Älteren Schwerbehinderten bis zum 63. LEbensjahr noch entstehen?? Oder hab ich hier einen Gedankenfehler :rolleyes: Liebe Grüße Lilianna |
murmel |
Geschrieben am: 31 Jan 2017, 23:32
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.972 Mitgliedsnummer.: 1.463 Mitglied seit: 23 Sep 2004 ![]() |
Hallöchen Lilianna :;
Als erstens mach dich nicht verrückt! @ Lilianna Oder hab ich hier einen Gedankenfehler Der §90 Abs. 3a Hast du dir den genau durchgelesen? Meiner Meinung Betrifft er dich nicht! Sondern gilt für Arbeitnehmer die nicht Schwerbeschädigt oder Gleichgestellt sind. Siehe den Abs. 2a Na noch was zum nachlesen http://www.jurawelt.com/sunrise/media/medi...0404aufsatz.pdf http://www.bakertilly.de/news/arbeitsrecht...nderten-2017/33 Ja ältere Arbeitnehmer sind zu Teuer für den Arbeitgeber. Na ich hoff dich etwas beruhigt zu haben. Gruß murmel :bank |
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