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Harro |
Geschrieben am: 28 Apr 2012, 18:45
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Internet-Tramp Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 |
Moin moin ihrs,
Die Kölner Staatsanwaltschaft warnt vor E-Mails, in denen die Empfänger angeschuldigt werden, illegale Raubkopien erstellt zu haben. Diese E-Mails stammen nicht von der Staatsanwaltschaft, die Anhänge sollten auf keinen Fall geöffnet werden. Die Empfänger werden in den falschen E-Mails aufgefordert, eine im Anhang befindliche Datei zu öffnen, die „Tätererklärung nach § 315 BGB“ heißt. Mit einer hinterhältigen Masche versuchen Cyber-Kriminelle immer wieder Schädlinge auf fremde Rechner zu schmuggeln. Sie verschicken E-Mails mit einem gefälschten Absender, die angeblich vom Bundeskriminalamt (BKA), vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz oder wie hier von der Staatsanwaltschaft Köln stammen sollen. Also mal wieder sei wachsam, Harro :winke Bild von www.holz-sinn.de |