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stine2008 |
Geschrieben am: 03 Mai 2012, 13:15
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 42 Mitgliedsnummer.: 19.648 Mitglied seit: 17 Nov 2011 ![]() |
Hallo,
ich habe bald eine stationäre Reha. Ich bin nicht AU geschrieben und war es vorher auch nur 2 Tage. Bis heute dachte ich, dass ich für diese Maßnahme krankgeschrieben werde und somit Entgeldfortzahlung bekomme. Mein Hausarzt sagte mir heute aber, dass ich den Antrag auf Übergangsgeld ausfüllen und abgeben muss. Muss ich das? Oder zahlt der Arbeitgeber trotzdem den Lohn, auch ohne Krankenschein? Oder kommt es auf den Arbeitgeber an? Oder wie? Danke, für eine Antwort LG |
parvus |
Geschrieben am: 03 Mai 2012, 14:35
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Hallole :winke
Wenn Du noch Lohnfortzahlungsanspruch hast, dann erhältst Du m.M. nach auch weiterhin Gehalt. Den Antrag auf Übergangsgeld stellt man jedoch vorsorglich bereits mit, ob er dann zum Tragen kommt, wird von Amts wegen geprüft. lese mal Für eine Reha muss man nicht vorher auch AU geschrieben sein, jedoch zählt diese Zeit wenn es um die Lohnfortzahlung geht. Grüßle parvus :winke |
stine2008 |
Geschrieben am: 03 Mai 2012, 16:53
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 42 Mitgliedsnummer.: 19.648 Mitglied seit: 17 Nov 2011 ![]() |
Danke Parvus,
dann bekomme ich also Lohnfortzahlung, weil ich noch keine 6 Wochen krank war. Der Schein für den Arbeitgeber, dass ich z. Reha fahre ist quasi wie ein AU-Schein. und den Antrag für Übergangsgeld muss ich trotzdem ausfüllen. Richtig? Liebe Grüße, Stine |
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