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und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen. |
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taffi62 |
Geschrieben am: 04 Apr 2011, 09:20
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 12 Mitgliedsnummer.: 18.083 Mitglied seit: 11 Feb 2011 ![]() |
Hallo Zusammen,
ich habe jetzt einen ausführlichen Widerspruch geschrieben. Mein Arzt meint, dass reiche aus, er müßte nichts mehr schreiben. Ich habe jetzt noch den Bericht vom MRT kopiert und lege ihn bei. Meine Frage, muss unbedingt noch was vom Arzt geschrieben werden? Gruss Gabi |
k.rumsch |
Geschrieben am: 04 Apr 2011, 10:48
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 132 Mitgliedsnummer.: 17.925 Mitglied seit: 20 Jan 2011 ![]() |
Hallo
taffi62 Hab Dir mal was ausgebuddelt. http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topi...topic_id=72473& :winke |
vrori |
Geschrieben am: 04 Apr 2011, 12:53
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.641 Mitgliedsnummer.: 7.498 Mitglied seit: 07 Dez 2006 ![]() |
Hallo Taffi,
bei meinem Widerspruch hat der Doc nichts dazu geschrieben...und ich bekam dann die REHA bewilligt...obwohl erst 2 Jahre seit der letzten REHA vergangen waren... viel Erfolg LG Vrori |
taffi62 |
Geschrieben am: 04 Apr 2011, 14:25
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 12 Mitgliedsnummer.: 18.083 Mitglied seit: 11 Feb 2011 ![]() |
Hallo,
ja ich denke auch dass es ohne Arzt geht. Ich versuch es jetzt erstmal so und wenn es bei der Entscheidung bleibt, was ich nicht hoffe, dann geh ich zum Rechtsanwalt. Gruss Gabi |
schlingel09 |
Geschrieben am: 06 Apr 2011, 10:14
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 43 Mitgliedsnummer.: 17.913 Mitglied seit: 19 Jan 2011 ![]() |
Hallo taffi,
wichtig ist detailliert reinzuschreiben was für Beschwerden du hast und wie es dich in deinem täglichen Arbeits- und Privatleben einschränkt. Es reicht nicht zu schreiben "ich habe Schmerzen in linken Bein und kann schlecht gehen und sitzen". Besser ist z.B. " Durch die Schmerzen in den Beinen ist es mir nicht möglich länger als 1 Stunde schmerzfrei zu sitzen. Da mein Beruf überwiegend aus einer sitzenden Tätigkeit besteht, ist mir im jetztigen Zusstand eine Teilnahme am Arbeitsleben in meinem Beruf nicht möglich. Laut Ihrer Aussage ist das Ziel einer Rehabilitation "Versicherte mit akuten oder chronischen Erkrankungen sollen wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren" (Quelle Homepage der DRV) Dies ist auch mein Wunsch und ich sehe durch eine Rehabilitationsmassnahme eine gute Chance dies zu erreichen." Nur so als Beispiel. Ich habe in meinem Wiederspruch alle meine Tätigkeitsfelder aufgeführt und die Gründe warum dies oder das nicht möglich ist, was damals auch tatsächlich so war. Ich hatte dann innerhalb von ein paar Tagen meine Zusage und nach weiteren paar Tagen musste ich Einrücken. VG schlingel |
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