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und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen. |
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Myo |
Geschrieben am: 02 Apr 2011, 22:41
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 55 Mitgliedsnummer.: 17.415 Mitglied seit: 05 Nov 2010 ![]() |
Hallo Folgendes, wie heir in dem thread unter anderem beschreiben http://www.diebandscheibe.de/ibf/index.php...2entry3839062 Steht mir nächste Woche ne Op ins haus nun wollte ich mal fragen da meine komplette Wirbelsäule geschädigt ist wie es aussieht wenn ich ne Kur Beantrage hier in niederösterreich? Ein Freund von mir hat mich auf die idee gebracht. Er meint das dort sicher eine bessere Behandlung wäre und es mir einmal im jahr zustehen würde und bei meinem Befunden kein Problem darstellen sollte? Jetzt habe ich mir gleich mal gedacht wie ich das zur Sprache bringen kann, soll ich das während meiner Stationären behandlung mal erwähnen oder Direkt in der Krankenkasse mal nachfragen ? Sry für die blöden Fragen aber ich kenne mich da absolut nicht aus. mfg Myo |
sonni |
Geschrieben am: 03 Apr 2011, 17:57
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.180 Mitgliedsnummer.: 16.509 Mitglied seit: 01 Jul 2010 ![]() |
Hallo. Meistens wird im KH nach ner OP ne AHB beantragt sonst hat man allgemein nur alle 4 Jahre Ansruch auf ne Reha und nicht jedes Jahr. Evtl. früher wenn es sich extrem verschlechtert hat wird aber meist vom Gutachter geprüft. LG SONJA |
Myo |
Geschrieben am: 03 Apr 2011, 18:05
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 55 Mitgliedsnummer.: 17.415 Mitglied seit: 05 Nov 2010 ![]() |
Hatte noch ne ne Kur von dem her wärs sicher kein Problem.
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Harro |
Geschrieben am: 03 Apr 2011, 18:10
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin moin Sonja,
ich bitte zu bedenken das für Myo nicht das deutsche SGB gilt, sondern das österreichische Gesetz Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 154a. Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation in der Krankenversicherung hier klicken. da müsst sich schon ein Österreicher erbarmen um hier die richtigen Tips abzugeben. :D Wenns allerdings eineigermassen analog ist einfach den Sozialdienst im KH ansprechen, der wird schon Auskunft geben können. Grüssle Harro :winke Bearbeitet von Harro am 03 Apr 2011, 18:11 |
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