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Carmen68 |
Geschrieben am: 02 Apr 2011, 10:43
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 54 Mitgliedsnummer.: 17.368 Mitglied seit: 31 Okt 2010 ![]() |
Hallo Fories :; ,
ich bin zur Zeit in Reha, wurde am 12.01.11 an L5/S1 offen operiert. Ich mache gute Fortschritte, nur die Kraft im linken Bein ist noch nicht voll da und eine zeitweise besteht noch Taubheit im linken Gesäß. Und es besteht noch Instabilität, wenn ich "Zufallsbewegungen" (im Alltag: Patient hängt sich unverhofft an mich) ausgleichen muß, bei denen ich aktiv keinen Muskeltonus aufgebaut habe - daran arbeiten wir gerade noch, daß der Muskel im OP-Gebiet lernt, wieder selbsständig anzuspringen. Ich habe einfach Angst, daß ich, wenn ich zu früh (oder sind 3 Monate nach OP als Krankenschwester nicht früh?) arbeiten gehe, Gefahr laufe, daß sich mein Zustand wieder verschlechtert. Der Rehaarzt hat trotz meiner Bedenken die Wiedereingliederung für 11.04. angesetzt, mit der Einschränkung, ich dürfe nicht schwer heben - was bei meinem Beruf als Krankenschwester lächerlich ist. Am 08.04. hab ich einen Termin bei meinem Betriebsarzt, bin gespannt, was er sagen wird. Muß er der Wiedereingliederung zustimmen bzw. ist er das Zünglein an der Waage? Und kann mir ein Nachteil daraus entstehen, wenn ich die Bedenken geg. dem Rehaarzt äussere und die Wiedereingliederung später beginne? Eigentlich ärgere ich mich, denn es ist doch meine Gesundheit und ich habe nun so lange gekämpft, bis es aufwärts ging! Bitte keine Diskussion wegen Umschulung - ich liebe meinen Beruf so sehr und werde auch den Bereich wechseln, zwar auch in der Pflege, aber körperlich nicht ganz so anstrengend. Allen ein wunderschönes Wochenende :sonne liebe Grüße Carmen |
k.rumsch |
Geschrieben am: 02 Apr 2011, 11:03
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 132 Mitgliedsnummer.: 17.925 Mitglied seit: 20 Jan 2011 ![]() |
Hallo Carmen,
Deine Fragen die gehen eher in den jur. Bereich. Schau mal ins Juraforum, da gibts ähnliche Fälle. Hier nur ein kleiner Auszug: Die stufenweise Wiedereingliederung mit dem Ziel der uneingeschränkten Wiederaufnahme der früheren Tätigkeit durch den Versicherten mache dagegen keinen Sinn, wenn der Versicherte die Arbeit aus medizinischen Gründen dauerhaft gar nicht mehr ausüben kann. In einem solchen Fall seien Lohnersatzleistungen in Form von Krankengeld oder Rente zu erbringen. Quelle: SG Stuttgart, Urteil vom 25.10.2010 Aktenzeichen: S 24 R 9049/08 Bis denn, Dirk :; |
k.rumsch |
Geschrieben am: 02 Apr 2011, 11:10
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 132 Mitgliedsnummer.: 17.925 Mitglied seit: 20 Jan 2011 ![]() |
Muss Dir trotzdem auf die Nerven gehen, wegen der Umschulung, wo Du nichts von hören willst.
Du kannst auch nach einer Umschulung in Deinem Fachbereich weitermachen, hab ich auch geschafft, naja, zumindest bis 12.2010. Geschickt angestellt ist das Ganze eine gut bezahlte Weiterbildung. Prüfe die Möglichkeiten in Deinem Bereich. Dir bringt es nichts, wenn Du aus reiner Angst vor Veränderung größere Probleme durch Abwarten erzeugst. Leider auch ein Erfahrungswert aus meinem Leben. Der Dirk :kinn |
Carmen68 |
Geschrieben am: 03 Apr 2011, 07:46
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 54 Mitgliedsnummer.: 17.368 Mitglied seit: 31 Okt 2010 ![]() |
Hallo Dirk,
Danke für den Tip mit dem Juraforum! Dort und auch auf den Seiten der RV habe ich gefunden, ws ich gesucht habe. Und nein, Du nervst mich nicht mit Deinen Gedanken zur Umschulung - ich denke doch, Du meinst es nur gut :z Liebe Grüße Carmen |
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