Bandscheiben-Forum

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> Langzeitverordnung KG, wo ist da der Unterschied???
Inka
Geschrieben am: 27 Mai 2004, 21:47


...die immer noch an das Gute im Menschen glaubt
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Beiträge: 2.403
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okay!!!!
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sonnenschein
Geschrieben am: 28 Mai 2004, 18:14


Boardmechaniker
***

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Hallo Ihr Lieben Bandis, :winke

heute morgen habe ich bei der KG-Praxis angerufen und gefragt, was ich mit dem Rezept machen müsse. (Hab ich gemacht, weil ich jetzt doch von Euch gehört habe, dass man das erst von der KK genehmigen lassen muss).

Man hat mir gesagt, dass sie dort mehrere Patienten mit "Langzeitverordung außerhalb des Regelfalls" hätten und bislang noch von keinem Patienten auf der Rückseite des Rezepts etwas ausgefüllt war. Auch hat bei denen noch nie eine KK Ärger gemacht und nicht bezahlt.

Sie sagte, dass die Ärzte, die diese Verordnung verschreiben, wohl genau wüssten, bei welchem Patienten sie dass dürfen und bei welchen nicht.

Außerdem hat der Arzt Vorteile dadurch, dass diese Verordnungen nicht mehr in sein Bugdet fallen. Leider gibt es aber ab den 1.7.04 wieder andere Richtlinien und diese Langzeitverordnungen fallen dann auch darunter. Aber es wird dann was anderes geben für Chronischkranke, meinte sie. Was genau, ist irgendwie noch nicht bekannt. Scheinbar darf dann der Arzt nur noch 6 x KG auf einem Rezept aufschreiben, was bedeutet, dass man ständig beim Arzt ist, um sich ein neues Rezept zu holen.

Ich meine, dass das doch ziemlich unlogisch ist, wenn chronisch Kranke, die auf längere Sicht KG brauchen, dann nur 6 x pro Rezept bekommen. Für den Patienten bedeutet dass, das man für jedes neue Rezept dann wieder 10,00 EUR
abdrücken muss. Dadurch haben die KK dann wieder mehr Einnahmen. Ich finde dass allmählich schon Ausbeuterei der Patienten. :( Jeder chronisch Kranke (wie fast alle von uns) müssen eh schon sehr viel für Medis usw. ausgeben, sind oft lange Zeit krankgeschrieben, wo sie dann nur Krankengeld bekommen, sind arbeitslos geworden oder sogar ausgesteuert worden.

Wo ist da noch Gerechtigkeit. :sch
Ich hoffe, dass jetzt vielleicht einige mehr wissen, wie es mit einer Langzeitverordnung ist.

Wünsche Euch allen

frohe Pfingsten :s :sonne
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