Bandscheiben-Forum

Dieses Forum ist eine private Initiative von Betroffenen.
Nur durch das persönliche Engagement von Admins, Moderatoren und Betreuern - jenseits eines kommerziellen Betriebes - sind wir in der Lage, ein Forum zum neutralen Erfahrungsaustausch - unabhängig - zu betreiben.
Wir bitten daher alle Firmenrepräsentanten, unsere Unabhägigkeit zu unterstützen und durch Verzicht auf Produkt- und Firmennennungen das Forum werbefrei zu halten.

Die Informationen, die in diesem Forum gegeben werden, sind von Laien für Laien,
und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen.


2 Seiten: 12 ( Zum ersten neuen Beitrag
 
Reply to this topicStart new topic

> Langzeitverordnung KG, wo ist da der Unterschied???
sonnenschein
Geschrieben am: 27 Mai 2004, 17:15


Boardmechaniker
***

Gruppe: Gast
Beiträge: 423
Mitgliedsnummer.: 827
Mitglied seit: 16 Feb 2004




Hallo, ihr Lieben :winke

habe heute bei meinem HA ein Rezept für KG abgeholt.

Mein lieber guter Doc hat mir 10 x KG verordnet und die Rubrik "Langzeitverordnung" angekreuzt. Wo liegt der Unterschied zwischen
Langzeitverordnung und Folgeverordnung? Kann ich jetzt ohne Probleme in der nächsten Zeit Rezepte für KG bekommen?

Habe mal gehört, dass ein Arzt das von der KK genehmigen lassen muss, wenn er einem Patienten Langzeitverordnungen gibt. Da ich heute mittag aber erst angerufen habe, um mein Rezept zu bekommen, kann er das ja nicht gemacht haben?

Hat jemand von Euch auch eine Langzeitverordnung?

Würde mich echt interessieren, ob ich jetzt auch auf Dauer KG bekomme?

Euch allen ein schönes Pfingstwochenende

wünscht Euch Sonnenschein :sonne :sonne
PMEmail Poster
Top
parvus
Geschrieben am: 27 Mai 2004, 19:46


PremiumMitglied Gold
*****

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 9.356
Mitgliedsnummer.: 754
Mitglied seit: 17 Jan 2004




Hallo Marlies,

ich habe seit mehr als zwei Jahren eine Langfristverordnung.

Mein HA hat einen Antrag bei der KK gestellt und ich habe von der KK einen positiven Bescheid darüber erhalten.
Jetzt gibt es zwei Arten von Langfristverordnung nämlich innerhalb der Regelfalls und außerhalb des Regelfalls.
Wo der Unterschied darin liegt das weiß ich nicht. :sch
Jedoch muss ich immer wieder darauf achten, dass die Praxis das Kreuzchen bei "außerhalb des Regelfalls" macht.

Ich denke aber, da wir hier im Forum noch KK-Experten haben, dass Du es noch genauer erklärt bekommen wirst.

Bei mir hat es bisher keine Probleme mehr mit Verordnungen zur KG gegeben, ich bekomme sie nahtlos.
Ab 1.7.04 soll es wohl mit der Heilmittelverordnung wieder etwas anders aussehen, so wie mir die Physio-Praxis sagte. Jedoch meinten sie, dass sich bei chronischkranken mit extra Verordnung nichts ändern wird. Ich rüttel und frage jetzt einfach nicht genauer nach, sondern lasse mich überraschen, ob mir auch nach dem 1.7.04 weiterhin die Rezepte nahtlos ausgestellt werden.

Alles Gute wünscht Dir
:streichel parvus
PM
Top
sonnenschein
Geschrieben am: 27 Mai 2004, 20:08


Boardmechaniker
***

Gruppe: Gast
Beiträge: 423
Mitgliedsnummer.: 827
Mitglied seit: 16 Feb 2004




Hallo Parvus,

danke für deine Antwort. Ist denn bei der auf dem Rezept auch nur das Kreuzchen für Langzeitverordnung angekreuzt. Glaube nicht, dass mein HA einen Antrag gestellt hat, dafür war die Zeit zu kurz.

Lass mich mal überraschen.

Nochmals danke

Sonnenschein :winke
PMEmail Poster
Top
classicmazue
Geschrieben am: 27 Mai 2004, 20:09


Öfter dabei
*

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 41
Mitgliedsnummer.: 819
Mitglied seit: 14 Feb 2004




Hallo Marlies,



Genehmigung durch die Krankenkasse
Frage:
Wann ist eine Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich und wer muss diese Genehmigung einholen.

Antwort:

Alle Verordnungen von Heilmitteln, welche einer Verordnung im sogenannten Regelfall entsprechen, bedürfen keiner Genehmigung durch die Krankenkasse des Versicherten.

Verordnungen ausserhalb des Regelfalls entstehen dann, wenn weitere Folge- oder Langfristverordnungen vorgenommen werden, obwohl der Heilmittelkatalog diese nicht vorsieht.

Diese Verordnungen bedürfen einer besonderen Begründung mit prognostischer Einschätzung durch den Arzt. Auf der Vorderseite von Blatt 1 des Verordnungsvordruckes ist hierfür ein entsprechender Platz vorgesehen.



Diese begründungspflichtigen Verordnungen müssen noch vor der Fortsetzung der Therapie der zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Vorlage kann durch den Arzt, den Therapeuten oder den Patienten vorgenommen werden.

So könnte der Patient "auf dem Weg zum Therapeuten" die Verordnung bei seiner Kasse vorlegen. Es ist aber auch möglich, dass der Arzt oder der Therapeut dem Patienten diesen Weg abnehmen. Möglich ist natürlich auch die Vorlage auf dem Postwege.

Auf der Rückseite von Blatt 1 des Verordnungsvordruckes besteht ein entsprechender Bereich für den Vermerk der Krankenkasse.




Anmerkung:

In der Vergangenheit hatten einzelne Kassen gefordert, jede Heilmittelverordnung vorab zur Genehmigung vorgelegt zu bekommen. Die Rechtswidrigkeit dieser Praxis wurde inzwischen richterlich bestätigt. Insbesondere mit dem Inkrafttreten der Heilmittelrichtlinien besteht Klarheit darüber, dass nur Verordnungen ausserhalb des Regelfalls einer Genehmigung bedürfen.


Ich hoffe ich konnte Dir jetzt ein wenig weiterhelfen!


:winke
Birgit
PMEmail Poster
Top
sonnenschein
Geschrieben am: 27 Mai 2004, 20:18


Boardmechaniker
***

Gruppe: Gast
Beiträge: 423
Mitgliedsnummer.: 827
Mitglied seit: 16 Feb 2004




suppi, :up

danke Birgit

Lieben Gruß Sonnenschein :winke
PMEmail Poster
Top
Frauke
Geschrieben am: 27 Mai 2004, 20:49


PremiumMitglied Gold
*****

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 3.218
Mitgliedsnummer.: 533
Mitglied seit: 27 Sep 2003




Hallo!

Ich hatte auch mal bei meiner KK angefragt, wie das ist mit einer Langzeitverordnung. Man sagte mir, daß mein Arzt das beantragen müsse und ich Gutachten, Berichte aus KH etc. bei der KK einreichen müsse, sie das dann an den MDK weiterleiten würden, dieser mich dann zu einem Untersuchungstermin bestellt und dann darüber entschieden wird.

Jetzt bin ich total erstaunt, daß das bei euch so einfach alles geht!
War das jetzt nur Abwehrtaktik meiner KK oder gibt es da wirklich solche Unterschiede zwischen den einzelnen Kassen? :sch


Liebe Grüße
Frauke
PM
Top
Inka
Geschrieben am: 27 Mai 2004, 20:55


...die immer noch an das Gute im Menschen glaubt
****

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 2.403
Mitgliedsnummer.: 482
Mitglied seit: 25 Aug 2003




Huhu Frauke,

bei mir hat ein Anruf meines Doc (in meinem Beisein) bei der KK genügt. Seidem kriege ich problemlos jede Art physikalischer Therapie (ob Massage, "normale" KG, Lymphdrainage, MTT, manuelle Therapie usw) ohne eine Begrenzung der Anzahl. Nur, ich hab da ein ganz anderes Problem: ICH WILL NICHT!!!

Liebe Grüße

:winke Inka (hätte, wenn das denn ginge, einige Rezepte abzugeben :z )
PMEmail Poster
Top
Frauke
Geschrieben am: 27 Mai 2004, 21:04


PremiumMitglied Gold
*****

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 3.218
Mitgliedsnummer.: 533
Mitglied seit: 27 Sep 2003




QUOTE
hätte, wenn das denn ginge, einige Rezepte abzugeben


Ich würd mich da auch freiwillig opfern! :D
PM
Top
Inka
Geschrieben am: 27 Mai 2004, 21:22


...die immer noch an das Gute im Menschen glaubt
****

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 2.403
Mitgliedsnummer.: 482
Mitglied seit: 25 Aug 2003




Huhu Frauke,

dann musste mich halt mal besuchen kommen.... :D

:winke Inka
PMEmail Poster
Top
Frauke
Geschrieben am: 27 Mai 2004, 21:33


PremiumMitglied Gold
*****

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 3.218
Mitgliedsnummer.: 533
Mitglied seit: 27 Sep 2003




Ich kommeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee!
PM
Top

Topic Options 2 Seiten: 12 Reply to this topicStart new topic

 



[ Script Execution time: 0.2281 ]   [ 14 queries used ]   [ GZIP aktiviert ]

LoFi Version