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Tiko |
Geschrieben am: 03 Mär 2011, 10:56
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 42 Mitgliedsnummer.: 17.008 Mitglied seit: 10 Sep 2010 ![]() |
Hallo ,
ich habe am Montag eine ambulante Reha begonnen. Dort wurde mitgeteilt, dass der Rehabericht 3-fach ist und die Rentenversicherung hier sagt, dass der Patient keine Ausfertigung bzw. Kopie bekommt. 1. § 810 BGB soll hier auch nicht greifen. Ist das so richitg? Ich kann max. einen Termin vereinbaren wo ich Einsicht nehmen darf, aber keine Kopien erhalte und machen darf ??? 2. Weiter sagte mir eine Frau, dass ich das mit dem Rehabericht für die Krankenkasse nicht unterschreiben soll. Die würde das nichts angehen. Was mache ich da nun richtig und wie? Ich habe jetzt keinen Plan was der richtige Weg ist. Noch zwei kleine Frage am Rande: 1. Wenn ich Medikamente brauche, wer verschreibt diese (behandelnder Arzt oder der Rehaarzt)? 2. Wie oft habt Ihr den Rehaarzt gesehen? (Bei mir ist 3x vorgesehen- Eingangsuntersuchung, ein Termin nach ca.7 Tagen, dann Abschlussuntersuchung) Viele Grüße Tiko |
Harro |
Geschrieben am: 03 Mär 2011, 13:41
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Hallo Tiko,
Zitat § 810 BGB soll hier auch nicht greifen. Ist das so richitg? Ich kann max. einen Termin vereinbaren wo ich Einsicht nehmen darf, aber keine Kopien erhalte und machen darf Es ist der § 25 SGB X das Akteneinsichtsrecht regelt Zitat SGB X § 25 Akteneinsicht durch Beteiligte (1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung. (2) Soweit die Akten Angaben über gesundheitliche Verhältnisse eines Beteiligten enthalten, kann die Behörde statt dessen den Inhalt der Akten dem Beteiligten durch einen Arzt vermitteln lassen. Sie soll den Inhalt der Akten durch einen Arzt vermitteln lassen, soweit zu befürchten ist, dass die Akteneinsicht dem Beteiligten einen unverhältnismäßigen Nachteil, insbesondere an der Gesundheit, zufügen würde. Soweit die Akten Angaben enthalten, die die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit des Beteiligten beeinträchtigen können, gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Inhalt der Akten auch durch einen Bediensteten der Behörde vermittelt werden kann, der durch Vorbildung sowie Lebens- und Berufserfahrung dazu geeignet und befähigt ist. Das Recht nach Absatz 1 wird nicht beschränkt. (3) Die Behörde ist zur Gestattung der Akteneinsicht nicht verpflichtet, soweit die Vorgänge wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen geheimgehalten werden müssen. (4) Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt. Im Einzelfall kann die Einsicht auch bei einer anderen Behörde oder bei einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erfolgen; weitere Ausnahmen kann die Behörde, die die Akten führt, gestatten. (5) Soweit die Akteneinsicht zu gestatten ist, können die Beteiligten Auszüge oder Abschriften selbst fertigen oder sich Ablichtungen durch die Behörde erteilen lassen. Die Behörde kann Ersatz ihrer Aufwendungen in angemessenem Umfang verlangen. Kopien stehen dir also zu, allerdings gegen Unkostenbeteiligung zwischen 0,25 - 0,50€ Preiswerter gehts wenn du dir eine Digitalkamera mitnimmst und die Akte selber ablichtest. Zitat Rehabericht für die Krankenkasse nicht unterschreiben soll. Das musst du selber entscheiden, ich hab meiner Kasse alles zukommen lassen. Du kannst es ja so beschränken das nur der MDK einsicht bekommt. LG Harro :winke |
Merle |
Geschrieben am: 04 Mär 2011, 18:07
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 125 Mitgliedsnummer.: 16.885 Mitglied seit: 26 Aug 2010 ![]() |
Hallo Du,
ich habe der DRV Bund schriftlich mitgeteilt, dass ich bitte eine Kopie des vollständigen Reha-Berichtes haben möchte. Dem sind sie auch sofort nach Eintreffen des Reha-Berichtes nachgekommen (4 Wochen nach Ende der Reha) und haben mir eine Kopie nach Hause geschickt. Ohne zusätzliche Kosten. Ich habe auch alles der KK zukommen lassen, denn ich hatte ja nichts zu verbergen und war/bin krank. Da ich AU entlassen wurde, hätten sie den Bericht eh angefordert oder ich hätte zum MDK gemusst. So konnte das umgangen werden. Medis habe ich mir vor meiner stationären Reha vom Schmerzarzt verschreiben lassen, da gerade mit BTM man doch vor Ort recht knauserig umgeht. War auch gut so! Eine Mitpatientin hatte keine mit und sie haben ihr dann andere Mittel gegeben - Wirkung gleich Null. Ich habe meinen Arzt jede Woche gesehen. Heißt in vier Wochen vier Mal. Hoffe ich konnte weiterhelfen! Liebe Grüße Merle |
Tiko |
Geschrieben am: 08 Mär 2011, 06:39
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 42 Mitgliedsnummer.: 17.008 Mitglied seit: 10 Sep 2010 ![]() |
Hallo Haro, Hallo Merle,
vielen Dank für die Antworten, welche mir sehr geholfen haben. Nach einer Woche Reha ging es mir zum Ende der ersten Woche recht gut, aber seit gestern wieder schlechter. Ich will mal dann weiter kämpfen und hoffen, dass es besser wird. Vielen DANK!!! Viele Grüße Tiko |
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