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tanjica |
Geschrieben am: 24 Jan 2011, 13:17
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 51 Mitgliedsnummer.: 17.385 Mitglied seit: 02 Nov 2010 ![]() |
Hallo zusammen,
im Dezember hat meine Hausärztin einen Rehaantrag gestellt. Heute kam dann Post dort steht: "Für die Entscheidung über Ihren Antrag auf Leistungen zur medizinischen Reha ist unsere Zuständigkeit nicht gegeben. Der Antrag wurde an die Barmer weitergeleitet. Diese Stelle ist für die weitere Bearbeitung zuständig, da Sie zwar die allgemeine Wartezeit erfüllen, die Erwerbsfähigkeit jedoch nicht vermindert bzw. nicht zu erwarten ist, dass sich diese in absehbarer Zeit vermindern wird." Habe bei der KK angerufen, diese werden das Ganze jetzt prüfen, sie glaubt aber nicht das die KK das übernehmen wird. Eine ambulante Reha würde eher in Frage kommen??!!! Habe 3 Kids, zum Ende Jahres gekündigt, weil ich durch das Dauersitzen im Job eine Steilstellung der HWS bekommen habe und fast dauerhaft nur noch Medis genommen habe, ständig PT. Der Physiotherapeut möchte mich aber nicht weiterbehandeln, da keine Besserung eintritt und er sagt, meine WS wäre eine reinste Baustelle. Soll ich jetzt sofort Widerspruch bei der DRV einreichen oder abwarten was die KK sagt? Irgendwie fühlt man sich wie ein Ping-Pong-Ball. Hatte vor ein paar Jahren auch eine Hirnhautentzündung und auch keine Reha oder Kur bekommen (Begründung wörtlich: ich wäre ja vorher 9 Jahre nicht beim Arzt gewesen...also, war ich zu wenig beim Arzt??!!) Jetzt, seit den OP`s vor 3 Jahren, wegen cervika. Myelopathie, ständig PT und Medikamente weil ich nie schmerzfrei geworden bin. Würde es einen nicht selber betreffen könnte ich es nicht glauben! Vielleicht habt Ihr ja eine Tip. Danke Euch! LG tanjica |
vrori |
Geschrieben am: 24 Jan 2011, 16:04
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.641 Mitgliedsnummer.: 7.498 Mitglied seit: 07 Dez 2006 ![]() |
Hallo Tanjica,
ich würde sofort (fristgerecht) einen Widerspruch bei der DRV einreichen... ist ja lustig...ersehen aus dem Antrag, dass die Erwerbsfähigkeit nicht bedroht ist? Das kannst du denen doch schildern, wie sehr deine Erwerbsfähigkeit bereits in Mitleidenschaft gezogen wird... du schilderst, wann, wo und wie dein täglicher Ablauf tangiert wird, welche Probleme sich während der Arbeit auftun und ob du im sozialen Bereich auch Probleme hast (Konzertbesuche, Kino, Restaurant usw...geht alle snicht mehr, wegen nichtsitzenkönnen).... also, stell einen Widerspruch zusammen.... und dann mal sehen, was die DRV dann dazu sagt... so habe ich im übrigen eine weitere REHA vor Ablauf der 4 Jahre erhaltehn...auch mit einem Widerspruch... viel Erfolg LG Vrori |
tanjica |
Geschrieben am: 25 Jan 2011, 12:56
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 51 Mitgliedsnummer.: 17.385 Mitglied seit: 02 Nov 2010 ![]() |
Liebe Vrori!
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort :-) Das hab ich auch gedacht, wie man das so entscheiden kann. Werd mich hinsetzen und den Widerspruch schreiben, das mit dem sozialen Bereich ist eine gute Idee, hatten am Samstag Frauenfrühstück in der Schule bei unserer Ältesten...3 Std Dauersitzen, die Rechnung kam ab Mittags und begleitete mich in der Nacht, und das ist die Regel bei längerem Sitzen. Also, vielen Dank nochmal für die Bestätigung meiner Vermutung!! LG tanjica |
tanjica |
Geschrieben am: 25 Jan 2011, 13:01
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 51 Mitgliedsnummer.: 17.385 Mitglied seit: 02 Nov 2010 ![]() |
Hallo Vrori,
eine Frage noch vergessen, leg ich gleichzeitig auch einen Widerspruch der HÄ bei oder erstmal nur von mir? Danke und lG tanjica |
parvus |
Geschrieben am: 25 Jan 2011, 14:03
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Hallole :winke
ich habe damals meinen und einen Widerspruch meines Arztes beigelegt. Der Doc sollte dabei fachlich argumentieren und Du aus Deiner Alltagssituation heraus schildern, also die Beschwerden darlegen und die damit verbundenen Probleme, welche Therapien bereits erfolgt sind, welche Medis eingenommen wurden, wie Dein Alltag/Deine Freizeit etc. aussieht bzw. wie gehindert Du bist diverse Dinge im Alltag zu meistern, welche (Fach-)Ärzte Du aufgesucht hast usw. Schreibe so einen kleinen "Jammerlappen" über Deine Beschwerden und damit verbundenen Alltagsproblematiken. Grüßle parvus :winke |
vrori |
Geschrieben am: 25 Jan 2011, 19:37
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.641 Mitgliedsnummer.: 7.498 Mitglied seit: 07 Dez 2006 ![]() |
Hallo,
ich hab bei dem REHA-Widerspruch nur meinen Widerspruch eingereicht...keine weiteren Unterlagen meines Arztes... man bewilligte mir dann die REHA auch vor Ablauf der regulären Wartezeit...ich hatte im März 07 eine REHA und im Okt. 10 dann die zweiter REHA... viel Erfolg LG vrori |
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