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Conny65 |
Geschrieben am: 05 Jan 2011, 20:59
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Neu hier ![]() Gruppe: Mitglied Beiträge: 2 Mitgliedsnummer.: 17.808 Mitglied seit: 05 Jan 2011 ![]() |
Hallo....
Auch als Beamtin hast Du das Recht auf Wiedereingliederung.....habe ich auch schon 3 mal hinter mir und bin auch Beamtin....das Recht hat jeder Arbeitnehmer- egal in welchem Beruf.... Den Antrag läßt Du vom Arzt ausfüllen....der kann angeben, mit wieviel Stunden (würde es mit 2 Std.beginnen) und dann kann das langsam gesteigert werden! Ich habe mit 2 Stunden für 3 Wochen angefangen, dann 4 Stunden für 1 Monat und dann 6 Stunden für 1 Monat und dann wieder vollschichtig gearbeitet. Den Antrag vom Arzt legst Du Deinem Arbeitgeber vor und der muß das bestätigen....dürfte aber kein Problem sein..... Während der Eingliederungsphase kannst Du dann sehen, ob Du es körperlich schaffst oder nicht...du bist in der Zeit weiter als krank geführt....die Eingliederung kann jederzeit abgebrochen werden, wenn Du merkst das es nicht geht....mußt dann nur vom Arzt wieder eine Krankmeldung holen.... Schönen Abend noch Conny65 :; |
parvus |
Geschrieben am: 06 Jan 2011, 12:36
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Hallole :winke
also ich hatte ja im ö.D. gearbeitet und dort hat man sogar vom Arbeitgeber/Dienststelle aus ein Interesse, dass der Arbeitnehmer wieder an seinen Arbeitsplatz schonend intergriert wird. Auch die keine WE-Maßnahme empfohlen bekommen, können in der Dienststelle dies intern beantragen. Das gilt auch für Arbeitnehmer, die nur immer mal wieder kurze Arbeitsausfälle haben. Sozusagen als Selbstschutz, vor drohenden längeren Ausfällen. :z Egal ob nun im Beamten-, Angestellten- oder Arbeitsverhältnis, diese Regelung gilt für alle gleich. Code Auch einem Beamten kann nach einer längeren Erkrankung bis zu längstens sechs Monaten eine Ermäßigung der regelmäßigen Arbeitszeit unter Fortzahlung der Dienstbezüge gewährt werden, wenn dies nach amtsärztlicher / personalärztlicher Feststellung zur Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess geboten ist. Der aus gesundheitlichen Gründen in seiner Leistungsfähigkeit noch beeinträchtigte Beamte soll sich nach und nach wieder an die Anforderungen seines Amtes anpassen und die volle Dienstfähigkeit wieder erlangen können. Fürsorgepflicht und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz können einen solchen Arbeitsversuch gebieten, bevor an andere Maßnahmen (Pensionierung) gedacht wird. hier gibt es mehr zu lesen! Grüßle parvus :winke |
mela |
Geschrieben am: 07 Jan 2011, 18:57
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 99 Mitgliedsnummer.: 8.381 Mitglied seit: 14 Mär 2007 ![]() |
Liebe Bandis,
vielen Dank,d das wußte ich wirklich nicht, wie es aussieht ist mein Studium doch schon ganz schön lange her ;), ich habe mich in den Beihilfevorschriften zu Tode gesucht ... Das wäre ja absolut super, wenn ich so nach... was auch immer wieder loslegen könnte. Ganz liebe Grüße und ein schönes WE :D Mela |
Conny65 |
Geschrieben am: 08 Jan 2011, 20:20
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Neu hier ![]() Gruppe: Mitglied Beiträge: 2 Mitgliedsnummer.: 17.808 Mitglied seit: 05 Jan 2011 ![]() |
Hallo....
Probier es und sprich mit Deinem Arzt....der macht mit Dir den ANtrag zurecht... Schönes Wochenende...... |
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