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krokodil089 |
Geschrieben am: 19 Sep 2009, 14:13
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 108 Mitgliedsnummer.: 14.709 Mitglied seit: 08 Sep 2009 ![]() |
Hallo :;
hatte gestern abend noch einen termin bei meinen arzt, da ich vor schmerzen nicht mehr auskam. habe jetzt diclac 100mg als zäpfchen bekommen. im moment ist der schmerz wieder besser. jetzt hab ich auch erfahren, dass wenn beim MRT wieder was zu sehen ist, meinte er müsste er noch einmal operiern, wegen den schmerzen. falls nichts ist, muss ich eine stationäre schmerztherapie machen. werd ich ja mal gespannt. hab da noch eine frage, was ist eigentlich, wenn mein krankengeld von der kasse nicht mehr bezahlt wird, weil ich schon so lange krank bin. was passiert dann. wie geht es dann mit der zahlung weiter??? |
parvus |
Geschrieben am: 19 Sep 2009, 16:12
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Hallole :winke
vor Ablauf der Krankengeldzahlung (Aussteuerung) wird man in der Regel vier Wochen vorher von seiner KK ein Schreiben erhalten mit dem man sich bei der Agentur für Arbeit meldet. Dort sollte man sich umgehend melden und das nach § 125 SGB III zustehende ALG I beantragen. Bitte achte darauf, dass Du Dich rechtzeitig, also mindestens vier Wochen vor Aussteuerung, dort meldest damit Du auch nahtlos (bei Nochbeschäftigte regelt das die Nahtlosigkeit) ein Einkommen hast, denn nur ab rechtzeitiger Meldung wird nahtlos auch gezahlt. Der SB wird Dir ganz sicher mitteilen, dass Deine Befundberichte/Vorgutachten etc. zur Arbeitsunfähigkeit einzureichen sind, welche dem med. Dienst vorgelegt werden. Diese kannst Du in einem separatem Umschlag an den med. Dienst leiten lassen. Der med. Dienst wird dann entweder nach Aktenlage entscheiden oder Dich persönlich zu einem Untersuchungstermin einbestellen. Dabei wird dann erhoben, wie Du nun bei der AA zu führen bist. Er wird auch Prognosen über den Krankheits-/Gesundheitszustand erheben und ggf. auch Vorschläge bezügl. einer Wiedereingliederungsnaßnahme stellen oder die Feststellung treffen, dass eine EU-Rente zu beantragen sei. Im Klartext, es wird ein Gutachten verfasst und eine sozialmedizinische Beurteilung dabei abgegeben. Bei Bewilligung kann längstens das ALG I nach §125 für ein Jahr gezahlt werden, danach käme evtl. (je nach Familieneinkommen) ALG II noch zur Beantragung. Ich hoffe Du siehst nun etwas klarer für die Zukunft :z Alles Gute wünscht :winke parvus |
krokodil089 |
Geschrieben am: 20 Sep 2009, 07:34
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 108 Mitgliedsnummer.: 14.709 Mitglied seit: 08 Sep 2009 ![]() |
:; Danke Dir, für die ausführliche Nachricht.
hast mir sehr geholfen. schönen sonntag noch. lieben Gruss daniela |
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