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MacNorden |
Geschrieben am: 14 Apr 2009, 15:48
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Neu hier ![]() Gruppe: Mitglied Beiträge: 1 Mitgliedsnummer.: 13.587 Mitglied seit: 09 Mär 2009 ![]() |
Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit (Stand 2007) bei
a) Beschäftigung b) Arbeitsloseneintritt c) Arbeitslosigkeit d) Wiedereingliederung a) Patient ist in Beschäftigung (inkl. der Beschäftigung in Auffanggesellschaften) AU, wenn der Patient krankheitsbedingt nicht oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung in der Lage ist, die zuletzt ausgeübte Tätigkeit wieder aufzunehmen (bei Ungelernten muss geprüft werden, ob sie eine ähnlich geartete Tätigkeit aufnehmen können). b) Patient ist beschäftigt, wird aber in der AU gekündigt AU, wenn der Patient, die zuletzt ausgeübte Tätigkeit krankheitsbedingt nicht oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung wieder aufnehmen könnte. c) Patient ist arbeitslos ALG I Bezug: AU, wenn der Patient krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, leichte Arbeiten in dem zeitlichen Umfang zu verrichten, für die er sich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt hat. ALG II Bezug: AU, wenn der Patient krankheitsbedingt vorübergehend nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig zu sein. d) Patient befindet sich in der stufenweisen Wiedereingliederung, in Arbeitstherapie oder in einer Belastungserprobung AU besteht während der Maßnahme fort. Weiter Infos: http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/327/ http://www.root.webdestination.de/kunden/0...12_17arbeit.pdf |
sonne72 |
Geschrieben am: 08 Okt 2009, 20:36
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 52 Mitgliedsnummer.: 14.398 Mitglied seit: 16 Jul 2009 ![]() |
Hej MacNorden :; !
Endlich ist auch mal der Fall "Kündigung während einer AU" benannt...! Auch wenn Dein Beitrag schon länger besteht: Vielen Dank dafür!!! Einen schönen Abend wünscht sonne72 |
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