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rolfi63 |
Geschrieben am: 27 Jan 2007, 21:23
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 198 Mitgliedsnummer.: 5.246 Mitglied seit: 01 Apr 2006 ![]() |
Hallo Harro,
den Anwalt werde ich sicher einschalten. Aber ich kann nun nachweisen, dass 1. der falsche Fachbereich (keine Orthopäden) mich begutachtet hat, bzw. 2. überhaupt nicht untersucht hat und darauf baut mein sozialmedizinisches Gutachten im Rehabericht, der maßgeblich für meinen Rentenantrag ist. Ich wurde entlassen mit arbeiten überwiegend, im Stehen, Gehen und Sitzen. Und überwiegend gehen und stehen, kann ich schon auf Grund meiner Gelenksarthrosen (Knie und Hüften) nicht mehr. Wurde mir schon in meiner letzten Reha bescheinigt. Und seit meinem Prolaps in der HWS und der starken Spondylarthrose, ist das mit dem Sitzen auch nicht toll, da ich den Kopf nur noch minimal drehen kann und dann nach kurzer Zeit, mit starken Schmerzen, Schwindel und Übelkeit reagiere. Aber auch das hat in meiner jetztigen Reha keinen interessiert. Wie Du schon schreibst, ein guter Anwalt kann damit sicher was bewirken. Gruß, Rolfi |
ele |
Geschrieben am: 29 Jan 2007, 18:39
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 28 Mitgliedsnummer.: 7.234 Mitglied seit: 09 Nov 2006 ![]() |
Ich habe heute auch meinen Widerspruch gegen die Reha- Entlassungsbericht abgeschickt, denn da steht so viel Mist drinn, das glaubt man garnicht. Meine Leistungsbeurteilung haut zum Glück wieder hin.
- leichte bis mittelschwere Tätigkeiten Vermieden werden sollte: - anhaltendes Heben und Tragen -anhaltende WS_Zwanshaltungen -häufiges Bücken + Oberkörpervorneigen - überwiegendes Stehen und ständiges Gehen -häufiges Knien und Hocken Das ist alles OK! Aber die Reha war das letzte, denn Haupsache es wurde etwas verordnet und wenn es 2 unterschiedliche Stromanwendungen hintereinander waren. Haupsache man ist beschäftigt. Ich habe in 4 Wochen Reha gerade mal 3 Massagen und 6x Krankengymnastik bekommen und das hat mir wenigsten geholfen, leider etwas wenig! Ich hatte mir auch einiges anders vorgestellt, aber es war meine erste Reha nach meinem Bandscheibenvorfall und da ist halt auch manches neu. Mal sehen was der Wiederspruch bringt! Schaui Annett |
andrea68 |
Geschrieben am: 30 Jan 2007, 09:25
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 349 Mitgliedsnummer.: 6.927 Mitglied seit: 07 Okt 2006 ![]() |
@ Annett,
kann es sein, dass Du in Bad Windsheim zur Reha warst, lach??? Dein Bericht ist ja mit meinem identisch, aber wirklich!!! Bei mir wurde dann noch zugefügt: Arbeiten von 6 Stunden und mehr möglich... LG Andrea |
WalkOn |
Geschrieben am: 13 Jul 2007, 10:02
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 92 Mitgliedsnummer.: 8.187 Mitglied seit: 22 Feb 2007 ![]() |
hallo zusammen.
mehr oder weniger habe ich mich "sortiert", dass ich meine wiedereingliederung zusammen mit meinem arbeitgeber abbrechen mußte. ich habe mir von meinem arzt den entlassungsbericht geben lassen und unter punkt 10. sozialmedizinische epikrise steht, dass ich mittelschwere tätigkeiten vollschichtig im stehen, gehen oder sitzen ausüben kann. lohnt es sich dagegen widerspruch einzulegen oder ist der widerspruch hinfällig, da ich ja die stufenweise wiedereingliederung mit meinem arbeitgeber abgebrochen habe.. da ich keine mittelschwere tätigkeiten ausüben kann. Grüße Walk PS: vielleicht ist ja noch wichtig, dass ich als arbeitsunfähig entlassen wurde PSS: merci für die vielen hilfreichen links hier, damit ich als außenstehender das auch beurteilen kann. :) |
Ralf |
Geschrieben am: 14 Jul 2007, 00:05
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Admin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 29.05.2010 Beiträge: 6.933 Mitgliedsnummer.: 1 Mitglied seit: 09 Nov 2002 ![]() |
Hallo Walk,
gegen die Leistungsbeurteilung Widerspruch einzulegen, lohnt sich nur dann, wenn Du weitere Gutachten hast, die diese Aussage widerlegen. Lediglich die Wiedereingliederung abzubrechen ist eher subjektiv zu betrachten, da Du ja jederzeit diese abbrechen kannst (ob es nun wirklich nicht ging, oder einfach nur so) << soll nicht heißen, daß Du das absichtlich gemacht hast, sondern wollte Dir lediglich aufzeigen, daß dahinter nicht unbedingt eine medizinische Begründung steht. Das Einzige, was Du machen kannst, spreche mit Deinem Arzt darüber und wenn er der Meinung ist, daß es nicht an dem ist, dann muss er eine Begründung dazu abgeben. Liebe Grüße Ralf :winke |
WalkOn |
Geschrieben am: 14 Jul 2007, 23:27
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 92 Mitgliedsnummer.: 8.187 Mitglied seit: 22 Feb 2007 ![]() |
danke ralf, für deine prompte antwort.
ich werde am mo. zu meinem arzt gehen und um eine begründung bitten, die ich dann der drv zukommen lassen. hoffe das ist richtig so, da ich kein neues gutachten habe. Walk |
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