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und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen. |
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Harro |
Geschrieben am: 23 Jun 2005, 08:48
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Internet-Tramp Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 |
Hinweise zur Mitnahme von Betäubungsmitteln durch Patienten bei Auslandsreisen
Nach den Bestimmungen der BtMVV darf ein deutscher Arzt Betäubungsmittel in angemessener Menge verschreiben. Der Patient darf die aufgrund ärztlicher Verschreibung erworbenen Betäubungsmittel nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 b BtMG in Verbindung mit § 15 Abs. 1 BtMAHV in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf aus- oder einführen. Weitere Infos und direkter Download der Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln hier klicken. Dort dann unter dem Menüpunkt "Betäubungsmittel" Wünsche einen angenehmen und beruhigten Urlaub Harro :smoke :winke Bearbeitet von Harro am 07 Jul 2012, 20:20 |
mr.notes |
Geschrieben am: 29 Aug 2007, 08:54
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aktiver Schreiber Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 226 Mitgliedsnummer.: 8.813 Mitglied seit: 08 Mai 2007 |
Guten Morgen,
Sorry, dass ich mich hier einklinke habe eine aehnliche Frage: Diese Mitnahmeregelungen beziehen sich nur auf per BTM Rezept verschriebene Mittel? Oder muss ich bei Stufe zwei Medis (Tramal Tropfen oder Tramadura Tabletten) auch so eine Bescheinigung haben? Vielen Dank fuer Eure Antworten Gruss Frank |
Ralf |
Geschrieben am: 29 Aug 2007, 11:04
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Admin Gruppe: Administrator † 29.05.2010 Beiträge: 6.933 Mitgliedsnummer.: 1 Mitglied seit: 09 Nov 2002 |
Hallo Frank,
gilt für Opiate und Morphine. Liebe Grüße Ralf :winke |
mr.notes |
Geschrieben am: 29 Aug 2007, 11:43
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aktiver Schreiber Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 226 Mitgliedsnummer.: 8.813 Mitglied seit: 08 Mai 2007 |
Hallo Ralf,
sorry, dass ich noch mal nachfragen muss, ist denn Tramal nun ein Opiat? Danke und Gruss Frank |
Harro |
Geschrieben am: 29 Aug 2007, 12:52
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Internet-Tramp Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 |
Moin Frank,
wenn es nicht in der Liste vom obigen Link aufgeführt ist es keins. :D Zitat Tramadol ist in Deutschland u.a. als Tramal® in dem Handel. Es ist verschreibungspflichtig, unterliegt aber nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Es ist übrigens das einzige Opioid was nicht dem BTM unterliegt, warum auch immer. Harro |
parvus |
Geschrieben am: 29 Aug 2007, 12:53
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PremiumMitglied Gold Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 |
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mr.notes |
Geschrieben am: 29 Aug 2007, 15:53
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aktiver Schreiber Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 226 Mitgliedsnummer.: 8.813 Mitglied seit: 08 Mai 2007 |
Danke fuer die schnelle Info!
Schoene Gruesse Frank |
parvus |
Geschrieben am: 30 Jun 2008, 11:37
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PremiumMitglied Gold Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 |
Hallole!
Wer in die Türkei mit Medikamente einreisen möchte, der sollte sich ein Formular beim "Amt für Zollwesen" für die Türkei zuschicken lassen. Zusammen mit diesem Formular und dem Medi-, wie dem Dosierungs-Plan, ausgestellt und unterschrieben/abgestempelt vom Arzt, dann die Medis im Handgepäck mitführen! Bei einer etwaigen Kontrolle, diese Formulare und die Medis vorzeigen. Hier die Telefonnummer vom Amt für Zollwesen: 030 278 96 840 Einen schönen Urlaub :sonne wünscht Euch parvus |
_S_u_M_u_ |
Geschrieben am: 30 Jun 2008, 11:43
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BoardIngenieur Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 740 Mitgliedsnummer.: 11.495 Mitglied seit: 01 Mai 2008 |
Darf ich ergänzen?
Hinweise zur Mitnahme von Betäubungsmitteln: http://www.bfarm.de/cln_030/nn_1194872/DE/...andsreisen.html |
sputti |
Geschrieben am: 06 Nov 2008, 11:32
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Boardmechaniker Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 287 Mitgliedsnummer.: 8.533 Mitglied seit: 01 Apr 2007 |
auch von mir noch ein hinweis zur mitnahme von BTM und auch für Träger von Schmerzpumpen,
da kann es groben ärger geben. einige asiatische länder verbieten die einführung von BTM, und das beeinhaltet auch schmerzpumpen, in dubai zb ist die einführung von BTM verboten. laut meines arztes, bei dem ich gestern war, ist es immer klug, vorher beim flugmedizinischen dienst am airport anzurufen und nachzufragen, was man darf und was nicht, und welche bestätigungen man braucht. das betrifft auch träger von prothesen und versteifungen, die aus metall sind und für welche man einen ausweis besitzt, der reicht manchmal nicht ganz aus. so, edit: habe grade mit dem flughafen münchen, medizinischer dienst, telefoniert, und der doc dort meint folgendes: mit normalen prothesen, implantaten etc dürfte man keine probleme haben, wenn der prothesenpass zweisprachig ist. also wenn er nur in deutsch ist, wäre zur sicherheit eine bestätigung vom arzt in englischer sprache von vorteil, für alle fälle. er glaubt aber, dass das keine probleme machen dürfte, weil sich sonst viele leute erklären müssten, es gibt ja zig träger von hüftprothesen oder knie oder so. bei denen reicht auch der pass aus. ganz anders sieht es bei trägern von schmerzpumpen aus, da muss man sich informieren, und das sehr gründlich, kommt auf die länder an, in welche man einreist. man kann jederzeit das konsulat der länder anrufen, die müssen das auch wissen. bei insulinpumpen ist es das selbe, am besten mit brief und siegel und in mehreren sprachen. ich mach dann den probelauf nächstes jahr und hoffe, dass mein prothesenpass ausreicht! :; |
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