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sweety |
Geschrieben am: 21 Nov 2008, 11:52
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 152 Mitgliedsnummer.: 12.532 Mitglied seit: 05 Okt 2008 ![]() |
Hallo an Alle!
Habe vor, eine Reha zu beantragen. Soll ein letzter Versuch sein eine OP zu vermeiden. Kann man sich als Kassenpatient eine Rehaklinik aussuchen oder bekommt man eine Klinik vorgeschrieben? LG Sweety |
Harro |
Geschrieben am: 21 Nov 2008, 12:00
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Hallo Sweety,
so ganz ohne Paragraphen gehts net. :D Zitat Was Reha-Patienten mitentscheiden dürfen Im Rahmen der stationären Vorsorge- und Rehakur haben Sie, sofern keine medizinischen Gründe entgegenstehen, ein Wunschrecht und können Ort und Kurbetrieb, z.B. Reha-Klinik ??? in (Ort), selbst aussuchen. Der Kurbetrieb muss jedoch eine entsprechende Vereinbarung (§ 111) mit den Krankenkassen getroffen haben. Das SGB 9 räumt chronisch kranken und behinderten Menschen seit dem 01.07.2001 unter bestimmten Voraussetzungen bei der Auswahl und Ausführung der medizinischen Leistungen zur Rehabilitation ein Wunsch- und Wahlrecht ein (§9 SGB 9). Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen einem Wunschrecht (§9, Abs. 1 SGB 9) des Berechtigten und seinem Wahlrecht (§9, Abs. 2 SGB 9). Das Wahlrecht kommt im Zusammenhang mit einer stationären Rehabilitationsleistung nicht zum Zuge. Der Berechtigte kann aber mit seinem Wunschrecht Einfluss bezüglich der stationären Rehabilitationsleistung nehmen, weil dabei seinen berechtigten Wünschen ausdrücklich entsprochen werden soll. Den Wünschen soll sowohl bei der Entscheidung (in der Regel über Art, Umfang und Ort, z.B. Reha-Klinik ??? in (Ort), der Leistungserbringung) wie auch bei der Ausführung Rechnung getragen werden. Das Wunschrecht wird allerdings durch den unbestimmten Rechtsbegriff "berechtigte Wünsche" eingeschränkt. Wünsche sind nicht mehr berechtigt, wenn ihre Erfüllung dazu führen würde, dass sie dem Rehabilitationsträger (Kostenträger) vom Gesetzgeber auferlegte Ziele und Aufgaben nicht mehr oder nicht in gleicher Ergebnisqualität erreicht werden können. Kollidieren die Wünsche des Berechtigten (Antragsteller einer stationären Reha-Maßnahme) nicht mit den Pflichten der Rehabilitationsträger aus den §§ 4 und 10 SGB 9 bzw. ihrem jeweiligen Leistungsrecht, muss den Wünschen Rechnung getragen werden- soweit wegen der damit verbundenen Mehrkosten nicht gegen den Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung verstoßen wird. Leistungen dürfen nur in Einrichtungen erbracht werden, die einen Versorgungsvertrag haben (§ 21 SGB 9). Du darfst also deine Wünsche äussern und wenns vertraglich geht sollte man dem auch entsprechen. Viel Erfolg und gute Reha, Harro :winke |
sweety |
Geschrieben am: 21 Nov 2008, 12:13
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 152 Mitgliedsnummer.: 12.532 Mitglied seit: 05 Okt 2008 ![]() |
Vielen Dank Harro!
Jetzt weiß ich mehr! Einen schönen Tag noch. LG Sweety |
Fiene |
Geschrieben am: 22 Nov 2008, 22:35
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 17 Mitgliedsnummer.: 12.807 Mitglied seit: 13 Nov 2008 ![]() |
Hallo Sweety!
Also ich war bisher drei Mal zur Reha und habe immer einen Wunsch angegeben! Habe einfach ein nettes Anschreiben dazu gelegt und meine Wünsche wurden auch immer erhört! :klatscht Wenn Du ein Ziel hast, versuche es doch! Viel Erfolg, liebe Grüße Fiene |
sweety |
Geschrieben am: 23 Nov 2008, 18:44
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 152 Mitgliedsnummer.: 12.532 Mitglied seit: 05 Okt 2008 ![]() |
Hallo Fiene!
Danke für deine Antwort. Ich habe noch keine Vorstellung wo ich hin möchte. :sch Ich war noch nir zur Reha. Kannst du eine Klinik empfehlen? LG Sweety |
frankymax2003 |
Geschrieben am: 05 Dez 2008, 10:06
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 12 Mitgliedsnummer.: 12.925 Mitglied seit: 02 Dez 2008 ![]() |
Hallo Sweety!
Ich habe beim Antrag auf Reha angegeben, dass ich eine ambulante Reha bevorzuge. Kurze Zeit später (ca. 14 Tage) bekam ich sie auch genehmigt. Es ging ohne Probleme. Bei der Antragstellung haben sie mir aber keine Garantie gegeben. Eine gute Klinik zu finden ist schwer. Ich hatte mir Meinungen durch Google'n in anderen Foren eingeholt. Gruß franky :; PS.: Reha hat mir nicht gebracht egal ob ambulant oder stationär! |
sweety |
Geschrieben am: 05 Dez 2008, 10:43
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 152 Mitgliedsnummer.: 12.532 Mitglied seit: 05 Okt 2008 ![]() |
Hallo Frankymax,
ich tendiere eher zu einer stationären Reha. Wir bauen gerade um und ich befürchte, dass ich meine Finger nicht davon lassen kann mit anzupacken. :P Hoffe, dass mir die Reha schon was bringt. Tut mir leid, dass es bei dir nicht so war. LG Sweety |
frankymax2003 |
Geschrieben am: 05 Dez 2008, 12:24
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 12 Mitgliedsnummer.: 12.925 Mitglied seit: 02 Dez 2008 ![]() |
Hallo Sweety!
Hatte mich für ambulante Reha entschieden, weil diese intensiverer als eine Stationäre sein soll. Bei der Reha habe ich von anderen Bandis gehört, das sie mit der Stadionären Reha unzufrieden waren. Das hat meinen Entschluss im Nachhinein bestätigt. Aber in Deiner Situation (Umbau) würde ich es auch so machen. Ich wünsche Dir alles Gute Gruß franky |
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