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Harro |
Geschrieben am: 03 Jul 2008, 21:43
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Hi ihr beiden,
eh ihr euch in die Wolle bekommt wärs net schlecht wenn mal die passenden Pargraphen und Vorschriften aufgeführt werden. In diesem Sinne, guts Nächtle Harro :winke |
Bente |
Geschrieben am: 04 Jul 2008, 12:32
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 228 Mitgliedsnummer.: 9.870 Mitglied seit: 30 Sep 2007 ![]() |
Moin Harro,
will mich gar nicht streiten. Habe nur kurz erklärt wie es bei mir war. Habe die Frage von Cnopfi so verstanden, dass er ganz normal in Reha geht,. d.h. er ist seit längerer Zeit krankgeschrieben. Ohne das er irgendeine Rente bekommt. Und nun zur Reha soll. Also die DRV hat die Erstattung der Zuzahlung von 10,.. € bei mir so erklärt: Nach § 32 SGB VI hat der Versicherte oder Rentner, der eine stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation in Anspruch nimmt, für jeden Kalendertag dieser Leistung eine Zuzahlung zu erbringen. [B]Für Zeiten des Bezuges von Übergangsgeld entfällt die Zuzahlung. Da Sie Übergangsgeld ab Beginn der Leistung beziehen, ist von Ihnen eine Zuzahlung NICHT zu leisten. So steht das im Bescheid von der DRV. Ich hoffe alle Unklarheiten sind jetzt beseitigt. Wollte keine Verwirrung anrichten.....sorry......haben wohl aneinander vorbeigeredet. LG Bente :winke |
murmel |
Geschrieben am: 04 Jul 2008, 12:34
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.972 Mitgliedsnummer.: 1.463 Mitglied seit: 23 Sep 2004 ![]() |
Hallöchen Harro :;
Lieber Harro habe es ja mit anderen Worten erklärt ,aber nun hab ich noch mal in meinen Unterlagen nachgeschaut! :sonne Da fand ich auch die Gesetzesgrundlage! für die Entscheidung über Ihren Antrag vom 00.00.00 auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ist unsere Zuständigkeit nicht gegeben. Nach § 12 Abs. 1 Nr. 4a des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht für Versicherte erbracht, die eine Leistung beziehen, die regelmäßig bis zum Beginn einer Rente wegen Alters gezahlt wird. Nach unseren Feststellungen gehören Sie zu diesem Personenkreis. wir haben daher Ihren Antrag vom 31.03.2006 an den für die weitere Bearbeitung zuständigen Rehabilitationsträger AOK Berlin Geschäftsstelle …… Berlin weitergeleitet (§ 14 Abs. 1 des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch SGB IX -). Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Deutsche Rentenversicherung Berlin Jetzt müsste doch alles klar sein! Auch wen es nur teil EU mit 200,00€ ist War ein selbst betroffener! murmel :bank |
Harro |
Geschrieben am: 04 Jul 2008, 12:55
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin ihrs,
da gibts aber immer ncoh die Verdienstgrenze oder nicht? Zitat Beifreiung von der Zuzahlung für Reha bei unzumutbarer finanzieller Belastung möglich 08.01.2007 Bei einer unzumutbaren finanziellen Belastung können Rehabilitanden ganz oder teilweise von der Zuzahlung zur stationären Behandlung befreit werden. Eine vollständige Befreiung ist beispielsweise bei Pflegebedürftigkeit oder einem Verdienst von weniger als 981 Euro möglich. Bei einem Verdienst bis 1.200 Euro wird die teilweise Befreiung überprüft. Und was ist damit? LG Harro :winke |
Bente |
Geschrieben am: 04 Jul 2008, 12:58
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 228 Mitgliedsnummer.: 9.870 Mitglied seit: 30 Sep 2007 ![]() |
Hallo Harro,
im meinen Fall wurde keine Verdienstgrenze geprüft,...da wäre ich nämlich drüber gewesen... Wie es bei dem Fall von Murmel aussieht würde mich auch interessieren. Lg Bente |
murmel |
Geschrieben am: 04 Jul 2008, 12:59
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.972 Mitgliedsnummer.: 1.463 Mitglied seit: 23 Sep 2004 ![]() |
Hallöchen Harro :;
Hab noch was vergessen Im Grund sind nur die Vorrausetzzungen anders! Aber es ist gut es zu wissen! Mit Streit hat da nichts zu tun! :sonne Es sind halt Informationen die eine im Vorfeld einer Rehahmaßnahme nicht vermittelt wird! Bei einer Rehahmaßnahme von der Krankenkasse Dafür wird wer er im Arbeitsverhältnis steht und im noch Krankengeldbezug zusteht Krankengeld weitergezahlt. murmel :bank |
Harro |
Geschrieben am: 04 Jul 2008, 13:10
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Moin moin,
wusste ich doch das wir irgendwo was stehen haben :P Bitte mal nachschauen dort steht alles über die Zuzahlung. http://www.diebandscheibe.de/ibf/index.php...26&hl=zuzahlung LG Harro PS. Auch für Rentner und Befreiung. :D |
Bente |
Geschrieben am: 04 Jul 2008, 13:23
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 228 Mitgliedsnummer.: 9.870 Mitglied seit: 30 Sep 2007 ![]() |
Hallo Harro,
Super.... :D Lg Bente |
murmel |
Geschrieben am: 04 Jul 2008, 21:40
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PremiumMitglied Bronze ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.972 Mitgliedsnummer.: 1.463 Mitglied seit: 23 Sep 2004 ![]() |
Na ihr Lieben
Da bin ich noch mal die Reha war 2006 War unter 981,00€ aber eben 2006 2006 murmel |
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