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Naseweis |
Geschrieben am: 26 Mär 2008, 21:14
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Neu hier ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 8 Mitgliedsnummer.: 11.098 Mitglied seit: 13 Mär 2008 ![]() |
:sch Ich brauche Hilfe !!!
Nachdem ein Gutachter des Sozialgerichts mir trotz schwerster Osteochondrose der LWS bescheinigt hat, dass ich noch 6 Stunden am Tag arbeiten kann, suche ich jetzt ein Gutachter mit sozialgerichtlicher Kompetenz der mir ein Gegengutachten erstellt. Kann mir jemand ein Gutachter mitteilen? Über eine Nachricht würde ich mich freuen. |
parvus |
Geschrieben am: 27 Mär 2008, 00:32
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Hallole :winke
welcher Fachrichtung war der richterlich angeordnete Gutachter denn? Wurde bisher gerichtlich lediglich ein Gutachten eingefordert? Ich denke, es wird sehr schwer werden, wenn Du ein Gegengutachten bringst, da man dann sicher nicht von einem "objektivem" Gutachten, sondern einem Gefälligkeitsgutachten ausgehen könnte, da Du es in Auftrag gegeben hast, das richterlich angeordnete Gutachten könnte gewichtiger sein :sch Wurde denn bereits aufgrund des Gutachtens ein Urteil gefällt? Toi, toi, toi :winke parvus |
Fortuna |
Geschrieben am: 27 Mär 2008, 01:16
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 51 Mitgliedsnummer.: 4.346 Mitglied seit: 13 Jan 2006 ![]() |
Hallo naseweis, hallo parvus,
nachdem naseweis von einem sozialgerichtlichen Verfahren schreibt, gehe ich davon aus, dass er/sie jetzt von einem Gutachten gemass §109 SGG gebrauch machen möchte: Naseweis benennt einen Gutachter, der dann vom Gericht beauftragt wird. Nach meinem Kenntnisstand werden diese "109er Gutachten" leider meistens nicht so hoch gewichtet wie ein 106er (also ein Gutachter der vom Gericht ausgewählt wurde). Ohne Kenntnis der Fachrichtung oder auch gewünschten Region dürfte es sicherlich schwierig sein Naseweis die benöigte Unterstützung zu bieten. Behilflich könnte aber evtl. ein regionaler Sozialverband sein (VdK, SoVD...) oder die Gewerkschaft sein. Für NRW'ler: von den Sozialgerichten anerkannte Gutachter finden sich unter http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/ss....php?modul=ssgb |
parvus |
Geschrieben am: 27 Mär 2008, 07:59
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PremiumMitglied Gold ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 ![]() |
Guten Morgen :winke
Code Nach meinem Kenntnisstand werden diese "109er Gutachten" leider meistens nicht so hoch gewichtet wie ein 106er (also ein Gutachter der vom Gericht ausgewählt wurde). Das war gleichfalls auch meine vereinfachte Form darzustellen, dass der selbgewählte Gutachter sicher nicht ein solches Gewicht haben wird, wie der Gutachter der bereits sein Statement schon abgebeben hat und vom Gericht ausgewählt war (Zitat Naseweis: Nachdem ein Gutachter des Sozialgerichts ...). Jedoch sollte man natürlich gar nichts unversucht lassen und laut den oben dargestellten Paragraphen hat man wohl ja auch dazu die Möglichkeit :z Wichtig, um sich mittels Erfahrungswerten hierbei austauschen zu können, wären für uns jedoch noch nähere Informationen: wie weit ist das Verfahren bereits gelaufen in welcher Instanz steht es wie sind die Vorgutachten (hierbei auch durch die DRV erfolgte) ausgefallen Wie sind erfolgte Rehagutachten bewertet worden Ist das gerichtliche Gutachten auch schon rechtskräftig einbezogen worden, oder liegt es gerade erst vor, wurde daraufhin schon ein Urteil gesprochen Ist dieses Gutachten auch objektiv, spiegelt es den Gesundheitszustand wieder, oder wirft es viele Ungereimtheiten auf und sollte bemängelt werden, ein Auftrag zur Korrektur gegeben werden u.v.m. Bei der Eileinweisung in eine Rehamaßnahme, zum Zwecke der "Rentenbegutachtung durch die DRV", innerhalb meines laufenden Klageverfahrens, durfte ich die Bekanntschaft einer Dame meines Alters machen, die bereits mehr als 4 Jahre im Rechtststreit mit der DRV stand. Erst Ablehnung des Antrages. Dann Widerspruchsablehnung. Dann Klage und auch dort, nach erfolgten gerichtlichen Gutachten und richterliche Anhörung, Abweisung der Klage. Damals stand sie im Berufungsverfahren und auf richterliche Anordnung erfolgte eben die Rehamaßnahme. Von dort wurde sie arbeitsfähig entlassen! Ich denke, wenn man z.B. dann einen Gutachter wählt (so wollte auch sie es nun machen), der sich gegen die vorhergehenden Gutachten äußert, dann wird das sicher nicht viel Gewicht haben, den müsste man aber auch erst einmal finden :kinn Hiermit möchte ich lediglich aufzeigen, es fehlen hier/uns noch zu viele Infos, um gezielte Erfahrungswerte jetzt anzubringen. Ich denke, Naseweis wird sicher mehr Infos bieten können, sodass dann auch Mitglieder sich explizit dazu äußern werden/können. Toi, toi, toi parvus :winke |
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