Bandscheiben-Forum

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> Gym nach OP, Wann und was???
andrea68
  Geschrieben am: 20 Dez 2007, 08:47


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Hi,

wann habt Ihr nach einer HWS - OP mit Gymnastik anfangen können / dürfen???
Und welche Übungen???

Mein Arzt sagt, erst nach 8 Wochen anfangen :weinen , dabei werde ich ja jetzt schon verrückt, nach 3 Wochen...

Ich habe Schulterschmerzen und Genickschmerzen von den Muskeln und ziehe schon ständig mein Genick ein und die Schultern hoch, was ja nicht gerade von Vorteil ist :sch

Wie sind da Eiere Erfahrungen???

Danke!!!

Op HWS C5/6 inkl. Cage und Titanstifte
PM
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gabi43
Geschrieben am: 20 Dez 2007, 10:54


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Hallo Andrea :;

Ich habe lediglich nach 4 Wochen leichte Massagen bekommen, dann nach 7 Wochen bin ich ja dann in die Reha , den Rest weißt du ja was dann war.

Wenn dien Doc das so sagt , würde ich das auch so machen .
Vielleicht Wärme auf Schultern und Genick geben damit sich das bischen entspannt :frage

Ich wünsche dir alles gute und wenig , am besten gar kein Aua :s

Gruss Gabi :winke
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andrea68
Geschrieben am: 20 Dez 2007, 11:52


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Huhu Gabi,

danke für Deine Antwort... Aber ich fühle mich ja schon wie im Gefängnis *grummel* :h

Ich bin nur froh, das es mir ansonsten so gut geht... Ganz plötzlich, so nach ca. 2 Wochen, ging es mir von den Schmerzen her richtig gut...

Naja, etwas Druck auf der narbe, aber das geht schon...

Dann übe ich mich noch etwas in Geduld...
PM
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murmel
Geschrieben am: 20 Dez 2007, 13:52


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Zitat (andrea68 @ Donnerstag, 20.Dezember 2007, 08:47 Uhr)
Ich habe Schulterschmerzen und Genickschmerzen von den Muskeln und ziehe schon ständig mein Genick ein und die Schultern hoch, was ja nicht gerade von Vorteil ist  :sch


Hallöchen Andrea68 :;
Was bei mir gemacht wurde hab ich ja schon mehrmals beschrieben etwas ist ja im Profil nach zu lesen.
Aber jetzt zum eigentlichen, erst nach einer Ruhephase von 6 Wochen wurde bei mir mit leichten Massagen angefangen! Mein behandelnder Arzt erklärte mir vorher anfangen hätte da keinen Sinn da sich erst die Nervenstränge die durch ein OP ja stark belastet werden sich erholen müssen.
Als die Verspannungen bei mir ein Ausmaß annahmen die durch Einnahme von Krampflösenden Schmerzmittel nicht in den Griff bekommne habe, bekam ich Spritzen in den Bereich der Verspannungen die mir sehr gut bekamen!
Noch bevor mit der Physiotherapie angefangen wurde!
Schmerzen muss keiner erleiden, man sollte sie nur ansprechen beim Arzt.

Rehahmaßnamen wird meist erst oft verschrieben wen es um Rente geht!
Ich habe leider nicht nur ein „Wehwehchen“ kam in zur Reha wegen der HWS behandelt wurde die Hüfte. :traurig2
Die Ärzte waren meiner Meinung dort überfordert.

murmel :bank
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gabi43
Geschrieben am: 20 Dez 2007, 14:36


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Hallo Murmel :;

Rehahmaßnamen wird meist erst oft verschrieben wen es um Rente geht!


Wer sagt denn sowas?? :vogel Das ist doch völliger Quatsch, eine Reha soll doch dienen um den Gesundheitszustand zu verbessern , sie wir doch nicht meist erst verschr wenns um rente geht!!!

Ich habe auch eine bekommen und bei mir gehts net um Rente.


Gruss Gabi :winke
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Sonja35
Geschrieben am: 20 Dez 2007, 14:47


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Hallo Andrea! :;
Die Muskelverspannungen haben mich auch immer geärgert nach der Op.
Ich bin nach 6Wochen mit leichter KG angefangen.
Wenn dein Neurochirug sagt nach 8Wochen würde ich mich daran halten.
Was Gabi schon schrieb mit Wärme probieren oder es gibt auch Salben für die Muskulatur zur Entspannung.
Eine Reha hatte ich damals nicht.
Es ist von Arzt zu Arzt verschieden wegen einer Rehamaßnahme.
Der eine sagt ja und der andere nein.
Meiner sagte, das er das bei HWs nicht verschreibt da es auch in Ruhe einheilen soll.
Eine Rehamaßnahme hängt nicht von der Rente ab.
Ich hatte dieses Jahr eine erweiterete ambulante Physiotherapie über 2Wochen so eine Art Reha.
Das wurde gemacht damit mein Allgemeinzustand Schulter und HWS besser wird.
Liebe Grüße von Sonja35 und hab Geduld es wird alles bald besser :troest

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andrea68
Geschrieben am: 20 Dez 2007, 16:04


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Hallo Ihr lieben :winke

Thema Reha:

Ich werde definitiv nicht zur Reha gehen, da ich genau vor einem Jahr erst war und ich habe ehrlich gesagt, nicht schon wieder Lust zu...

Bekommen hätte ich sie, laut Aussage der DRV...

Aber mein HA schreibt mir ab der 8. Woche ambulante Reha auf und somit darf ich zuhause sein :roll

Bis dahin verfolge ich Euere lieben Ratschläge!!!

PM
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murmel
Geschrieben am: 20 Dez 2007, 16:44


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Hallöchen gabi43
So wie Sonja35 es ist von Arzt zu Arzt ( Krankenhaus )unterschiedlich.
AHB oder Reha verfolgen im Prinzip das gleiche die Wiederherstellung der Gesundheit!
Die Krankenkassen werden Natürlich schnellstens versuchen Leute die im Arbeitsleben stehen zu einer Reha zu bekommen!
Warum? Ja auch als Kostengründen, den er noch im Arbeitsleben steht bezahlt die Reha die Deutsche Rentenversicherung! Außer der jenige bezieht schon eine Teil Erwerbsunfähigkeits-Rente. Dann muss die Krankenkasse die Kosten übernehmen wen sie die Reha genehmigt.

Eine Reha kann auch zur Rente führen!

Noch ein kleiner Text von der Kasse:
Hinweis: Der Rehabilitationsantrag gilt als Rentenantrag, wenn eine erfolgreiche Rehabilitation nicht
zu erwarten ist oder die Rehabilitation nicht erfolgreich war (§ 116 Absatz 2 SGB VI).

Dann geht der Kampf aber erst los!Du kannst Rente bekommen du musst nicht.
Wirst einfach Ausgesteuert!

murmel :bank
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gabi43
Geschrieben am: 20 Dez 2007, 20:20


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Hallöchen Murmel :;

ich hatte übrigens das gleiche wie sonja geschrieben, habe auch geschrieben das eine reha zur verbesserung des gesundheitszustandes dient. du aber hast geschrieben, das eine reha meistens erst verschrieben wird wenn es um rente geht. und das ist meiner meinung von dir falsch ausgedrückt oder nicht??

übrigens den text hatte ich auch im schreiben von der KK , das ist standard!!

also , ich versteh jetz nicht was du mir das schreibst?


Gabi
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murmel
Geschrieben am: 20 Dez 2007, 21:06


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Hallöchen gabi43 :;
Ich wollte damit ausdrücken das AHB oder Reha abgelehnt wird und man weiterhin Krankgeschrieben ist, dann wachen erst die Kassen auf. Weil dann ja auf ihre Kosten geht und sie solch einen Teurere Kassenmitglied das Krankengeld bezieht loswerden wollen, dann es aber auf einmal möglich ist eine Reha zu bekommen! Nicht ohne Grund!

Zum Thema Reha

Guten Tag, sehr geehrter Herr /Frau
der Arzt des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) hat aufgrund der Untersuchung
und anhand der medizinischen Unterlagen festgestellt, dass Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet
ist. Aus diesem Grund empfiehlt er Ihnen, eine Rehabilitationsmaßnahme beim Rentenversicherungsträger
zu beantragen.
Damit ich Ihnen beim Ausfüllen der Antragsformulare behilflich sein kann, lade ich Sie zu einem persönlichen


………..

Ihre Arbeitsunfähigkeit ab
Antrag auf eine Rehabilitationsleistung vom
Guten Tag, sehr geehrter/te ……..,
Unser Zeichen (Bitte stets angeben)
…………
Datum
………..
0::: ..
der Arzt des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung hat festgestellt, dass Ihre Erwerbsfähigkeit
erheblich gefährdet ist.
Da Sie Krankengeld erhalten, kann die AOK Berlin - Die Gesundheitskasse Sie auffordern innerhalb
von 10 Wochen eine Rehabilitationsleistung beim Rentenversicherungsträger zu beantragen
(§ 51 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch - SGB V).
Der Grund: Krankengeld wird nur für einen befristeten Zeitraum gezahlt und gleicht den durch eine
Krankheit verursachten Verdienstausfall aus. Es ist keine Dauerleistung.
Da Sie bereits am ……… eine Rehabilitationsleistung beantragt haben, erübrigt sich eine erneute
AntragsteIlung. Wir stellen Ihren Antrag außerdem so, als ob Sie ihn auf unsere Bitte hin fristgerecht
gestellt hätten.
Das hat folgende Gründe: Sofern Sie für Zeiträume, für die Sie bereits Krankengeld erhalten haben,
rückwirkend eine Rente erhalten, haben Sie und die AOK Berlin - Die Gesundheitskasse einen
Anspruch auf die Rentennachzahlung. Sie dürfen Ihren Rehabilitationsantrag deshalb ohne unsere
Zustimmung nicht ändern oder zurücknehmen. Der Rehabilitations- oder Rentenbeginn darf von
Ihnen nicht hinausgeschoben werden, weil wir Ihnen sonst (auch rückwirkend) kein Krankengeld
mehr zahlen können.
Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie mich bitte an.

Es kann dann so ein text auch kommen von der Deutschen Renten Versicherung
Ihr Antrag auf Leistungen zur stationären medizinischen Rehabilitation
Schreiben der Deutschen Rentenversicherung Berlin vom ……
Guten Tag, sehr geehrter Herr /Frau……….
die Deutsche Rentenversicherung Berlin hat Ihren Antrag für eine Leistung zur stationären
medizinischen Rehabilitation abgelehnt.
Da die Angaben für die AOK Berlin - Die Gesundheitskasse nicht ausreichend sind, erhalten Sie
einen Antrag der AOK für eine Leistung zur stationären medizinischen Rehabilitation. Bitte
schicken Sie mir diesen ausgefüllt zurück und lassen Sie die beigefügte ärztliche Verordnung (Muster
61) von Ihrer/Ihrem behandelnden Ärztin/Arzt ausfüllen.
Wenn ich die Unterlagen erhalten habe, werde ich den Antrag an den Medizinischen Dienst der
Krankenversicherung zur Stellungnahme weiterleiten.
Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie mich bitte an.
Mit freundlichen Grüßen

Nicht immer wird eine Reha genehmigt obwohl das MDK da anderer Meinung ist!
murmel
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