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november |
Geschrieben am: 01 Okt 2007, 18:10
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 175 Mitgliedsnummer.: 8.377 Mitglied seit: 14 Mär 2007 ![]() |
Hallo ihr Lieben!
Ich bin seit gut einer Woche nach meiner REHA in der Theesienklinik in Bad Krozingen wieder zu Hause. Es war eine sehr gute Zeit :und hat mir sehr viel gebracht. Nun hab ich etwas komplisierte Rückenprobleme...bin jetzt 3 Mal versteift worden seit November 2005 (das erste Mal falsch und danach wurde ich von hinten (21.5.07) und vorne ( 2.7.07) "repariert".Hab dazu noch einen nicht operierten BS-Vorfall oberhalb der Versteifung (ärgert mich zum Glück nicht!)und Facettgelenkarthrose.ALSO WIE IST das nun? Der liebe Doc in REHA wollte mir was gutes tun und schlug mir das IRENA Programm vor(Intensive Reha Nachsorge0(in 8 Wochen 24 Ambulante Rehatermine).Ich habe dann auch hochmotiviert das absolvieren wollen,ABER bei uns gibt es ja natürlich keine Einrichtung :h und ich mußte dann mit Bus und Bahn 1 1/2 Std. und vom Bahnhof dann zu Fuß 15 min zu Therapiestätte laufen (eine Strecke!). Ich war dann von 12.50 bis 19.15 unterwegs.Irgendwie bescheuert :hair -bin auf dem Arbeitsmarkt zw.3- unter 6 Stunden arbeitsfähig....zu IRENA soll ich einen halben Tag unterwegs sein. RICHTIG! Habe dann doch wieder ordentlich Beschwerden bekommen. Ich frage nun : 1)habe vor eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen,wenn ich diese IRENA nicht durchführen kann (obwohl ich es gerne würde) kann das mir als unkooperation angesehen werden...????? :frage 2) stünde mir dann Rehabilitationssport von der KK zu? :kinn Heute kann man ja nicht vorsichtig genug sein..november |
kranke |
Geschrieben am: 01 Okt 2007, 19:06
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: Awaiting Authorisation Beiträge: 331 Mitgliedsnummer.: 7.564 Mitglied seit: 14 Dez 2006 ![]() |
Hallo november :;
Habe das hier im I-Net gefunden Voraussetzungen zum Durchführen des IRENA Programmes Zugangsvoraussetzungen: * Zum Entlassungszeitpunkt aus der Rehabilitation ist ein Leistungsvermögen von 6 Stunden und mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorhanden oder innerhalb von maximal 6 Monaten mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten. * Ohne die Nachsorgeleistung ist die Stabilisierung des vollschichtigen Leistungsvermögens bzw. die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit unwahrscheinlich. * Der Anfahrtsweg darf in der Regel max. 30 km oder 45 min Fahrzeit betragen. Der Versicherte erhält 5 EUR Fahrgeld von der Nachsorgeeinrichtung ausgezahlt. * Die Nachsorgeleistungen sind wegen ihres zeitlich geringen Umfangs berufsbegleitend durchführbar. * Der Beginn muss spätestens 3 Monate nach Ende der Reha-Maßnahme terminiert sein. Berufliche, private Gründe rechtfertigen keine Aufnahme der Nachsorge außerhalb der Drei-Monats-Frist. Ausschlusskriterien: * Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder der zuletzt ausgeübten Tätigkeit von unter 3 Stunden * Bezug oder Antrag einer Erwerbsminderungsrente oder BU / EU-Rente * Bezug oder Antrag einer Altersrente von wenigstens 2 /3 der Vollrente Liebe Grüße Petra |
Tigerente |
Geschrieben am: 01 Okt 2007, 19:11
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Erfahrene Spondy, Rückenschraubstock & Bandscheibenprothese ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.375 Mitgliedsnummer.: 5.160 Mitglied seit: 25 Mär 2006 ![]() |
Hallo November,
schön, Dich mal wieder hier zu lesen - wenn nur der Anlass ein angenehmerer wäre.... :hair Sieh es doch mal andersrum Zitat bin auf dem Arbeitsmarkt zw.3- unter 6 Stunden arbeitsfähig....zu IRENA soll ich einen halben Tag unterwegs sein. RICHTIG! Habe dann doch wieder ordentlich Beschwerden bekommen. Vielleicht ist es eher kontraproduktiv für den Rentenentscheid, wenn Du mit Hängen und Würgen die IRENA durchhältst - denn dann wird die DRV daraus evtl. ableiten, dass es ja doch nicht so schlecht bestellt ist um Deine Belastbarkeit! ??? Von den gesundheitlichen Folgen dieser zu großen Anstrengung mal ganz abgesehen!! :hair Vielleicht unterhältst Du Dich einfach kurzfristig mit Deinem Ortho darüber, normalerweise müßte er für Dich die IRENA aus ärztlicher Sicht stoppen! Natürlich kann er Dir statt dessen Rehasport verordnen! Ich wünsche Dir alles Gute und dass dieser IRENA-Versuch ohne Folgen für Dich bleibt!! LG von der Tigerente Marlies :winke EDIT: Ich lese gerade Petras posting (sehr gut recherchiert Petra!! :klatscht ) - wenn man die Voraussetzungen und Ausschlusskrietrien beachtet, dürftest Du ja gar nicht am IRENA Programm teilnehmen! |
november |
Geschrieben am: 02 Okt 2007, 11:37
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 175 Mitgliedsnummer.: 8.377 Mitglied seit: 14 Mär 2007 ![]() |
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten! : :D Ich werde erstmal mit der Hausärztin mich unterhalten ,weil der gute Dr. Hoffmann doch noch bischen weit weg ist, es sei denn er würde telefonisch das regeln wollen... Aus Giessen nach Leonberg bin ich ziemlich lange mit dem Zug unterwegs!
Aber es wird langsam und ich versuche es mit Rehasport.Sind da auch nur bestimmte Einrichtungen die anerkannt sind? Ich wünsche euch allen einen schönen Feiertag ! November :sonne |
bibo |
Geschrieben am: 02 Okt 2007, 15:39
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aktiver Schreiber ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 246 Mitgliedsnummer.: 7.615 Mitglied seit: 21 Dez 2006 ![]() |
Hallo November,
bei mir war das auch mal so: nach meinem ersten BSV hatte ich eine Reha und durfte danach zu IRENA. Ich habe dann die nächste IRENA-Stätte gesucht und gefunden und hatte einen Anfahrtsweg von einer knappen Stunde. Ich habe dann mit meiner Hausärztin gesprochen; allein durch die langen Wege würde ich mit IRENA deutlich mehr Schmerzen haben als ohne. Meine Hausärztin hat mich zum Orthopäden geschickt, der das bewerten sollte. Der Orthopäde hat schriftlich bestätigt, dass er es auf Grund des zu langen Anfahrtsweges nicht befürworten kann, dass ich am IRENA-Programm teilnehme. Das hat meine Hausärztin dann zur Krankenkasse geschickt (und mir weiter Krankengymnastik und Bewegungsbad aufgeschrieben). Viele Grüße und auch einen schönen Feiertag ! Bibo |
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