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parvus |
Geschrieben am: 29 Okt 2005, 11:58
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PremiumMitglied Gold Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 9.356 Mitgliedsnummer.: 754 Mitglied seit: 17 Jan 2004 |
Hallole an alle Bandis,
auch ich bin jetzt ein wenig schlauer geworden, warum man nach einer OP nicht mehr zu den Patienten gehört die beim Neurochirurgen, mit Schmerzen, vorstellig sein müssen. Folgender Zustand in meinem Fall: -Erste OP im Februar 05 -danach vermehrte Schmerzen und weitere neurologische Ausfälle -somit Re-OP im August 05 -Kontroll-Röntgen Post-OP im September 05, laut Operateur soweit OK -mit Medikamenten versorgt und Rücküberweisung zum HA -Oktober 05 wieder Schmerzen in anderer Region -Vorstellung beim HA -weitere Medikation verordnet und die Bitte sich beim Operateur zu melden -Operateur schreitet erst wieder ein wenn sich erneut neurologische Ausfälle zeigen, ansonsten weitere Versorgung durch HA/Facharzt Okay, zunächst war ich auch leicht irritiert. Jetzt habe ich mir aber Gedanken darüber gemacht, was mein HA mich fragte, als er mir vorschlug mich mit den Beschwerden an den Operateur zu wenden. Dialog zwischen HA und mir: HA: "Wissen Sie ob Dr. ... (mein Operateur) auch ambulant behandelt?" Parvus: "Ich denke schon, denn ich war doch immer wieder bei ihm." HA: "Okay, dann melden Sie sich mal bei ihm wegen den jetzigen Beschwerden." Das habe ich getan und bekam von ihm nach Schilderung der Beschwerden oben genannte Aussage, dass erst bei neurologischen Ausfällen seine Kompetenz beginnt und ich mich dann sofort melden solle, soweit sich etwas bemerkbar mache, ansonsten konservativ weiter dranbleiben. Mal ganz ehrlich, recht hat er schon, denn neurologische Ausfälle habe ich nicht, es trieb mich nur meine vermehrten Beschwerden und die Angst im Nacken zu ihm. Es ist mir also ein kleines Lämpchen aufgegangen, was mein HA mit "ambulant" meinte. Diese Zuständigkeit kommt in diesem Fachbereich erst zum Tragen, wenn auch die Diangnose eindeutig ist, was ja nun in meinem Fall wirklich nicht ist. Ich hoffe nicht, dass mein Beitrag, der etwas anderen Aufklärung, zur Verwirrung anregt. Ich habe zumindest den Unterschied kapiert und werde mit Sicherheit erst wieder beim Operateur vorstellig wenn sich neurologische Defizite anzeigen sollten, was ich nicht hoffen möchte! Ansonsten hilft der HA, mein Physio und ich mir selber mit Tens-Gerät, Wärme, KG, Medikamente und viiiiiiiiieeeeeeel Geduld! Ich wünsche allen Bandis ein schönes, sonniges und vor allem schmerzarmes Wochenende Eure parvus :winke |
Frauke |
Geschrieben am: 29 Okt 2005, 12:08
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PremiumMitglied Gold Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.218 Mitgliedsnummer.: 533 Mitglied seit: 27 Sep 2003 |
Huhu parvus!
Hm...das kann so sein...muß ja aber nicht. Bei mir war es ja auch so, daß ich nach meiner OP im Januar (Spinalkanalstenose, BSV, die zu neurolog. Ausfällen führten) nach ein paar Monaten wieder heftigste Schmerzen bekam und per Notfall wieder im gleichen KH landete. Jetzt mal abgesehen davon, daß mir ab und zu die Beine wegknickten hatte ich nada neurolog. Probleme. Trotzdem hat sich der OA mich geschnappt und gesagt, ich solle bei anhaltenden Beschwerden in seine Sprechstunde kommen. Tat ich dann auch und durch einen erneuten stationären Aufenthalt und ein paar Untersuchungen war die Diagnose "Mikroinstabilität L4/5" gesichert und nach einigem Warten kam es dann auch vor kurzem zu einer OP. Ich habe also komplett andere Erfahrungen gemacht. Aber du hast ja auch geschrieben "vorstellig sein müssen". ;) Frauke |
Mesha |
Geschrieben am: 09 Okt 2007, 12:23
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aktiver Schreiber Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 195 Mitgliedsnummer.: 9.875 Mitglied seit: 01 Okt 2007 |
hallo zusammen,
vielleicht kann ich hierzu etwas aufklären (ich arbeite bei einer kassenärztlichen vereinigung) wenn der operateur in einem krankenhaus arbeitet und keine sog. ermächtigung hat, dann hält er auch keine sprechstunde ab und darf patienten nur stationär behandeln. wenn er von seiner kassenärztlichen vereinigung eine ermächtigung bekommen hat, darf er auch ambulant patient behandeln. dies kann man an seinem arztstempel sehen. wenn ihr also mal ein rezept oder ähnliches von ihm bekommen habt und dort steht eine siebenstellige abrechnungsnummer und sein name drauf, liegt die wahrscheinlichkeit nahe, dass er eine solche ermächtigung hat. ich hoffe ich konnte das einigermaßen verständlich erklären. gruß mesha :winke |