Bandscheiben-Forum

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> Wie oft kann ein Reha Antrag gestellt werden, Frage zu wiederholter Reha
Teuerlings
Geschrieben am: 06 Feb 2010, 10:32


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Hallo,
hatte 2007 2 schweere Wirbelsäulen OPs, bin dann von der Uni-Klinik(konnte nicht mehr laufen,etc.) in eine Reha Klinik für Neurologische Ausfälle gekommen, wo ich nach 3 Monaten
entlassen wurde. Ende 2008 habe ich eine von der Rentenversicherung bezahlte 6 wöchige ambulante Tagesreha und anschließend das IRENA Programm gemacht.
Jetzt meine Frage. Kann ich eine erneute Tagesreha beantragen oder gibt es Fristen zwischen den Reha Terminen? Wie kommt man am schnellsten zu einem Termin?
Oder hätte ein Antrag auf eine entsprechende Kur (wäre mir nicht so lieb) besser?
Danke für entsprechende Infos. :frage
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vrori
Geschrieben am: 06 Feb 2010, 10:48


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Hallo,

im Prinzip ist es so, dass in einem Abstand von 4 Jahren eine Reha bewilligt werden kann (obwohl es dann auch noch genug Ablehnungen gibt) - das ist der normale Ablauf - Antrag in 4-jährigem Abstand...

mitunter gibt es Diagnosen und Erkrankungen die eine jährliche REHA-Maßnahme erforderlich machen...

dann gibt es noch die Möglichkeit einfach so, ohne Rücksicht auf Fristen bei der DRV einen REHA-Antrag zu stellen und wenn der abgelehnt wird, dann gleich Widerspruch einlegen und einen sogenannten "Jammerlappen" mitsenden...

so bin ich innerhalb von 2 jahren an eine 2. REHA gekommen...

das beste ist immer einen Antrag zu stellen -wie dann entschieden wird, erfährt man dann irgendwann und dann ggf. Widerspruch einlegen..

mach dich auf eine etwas längere Wartezeit gefaßt...
viel Erfolg..

alles Gute
liebe Grüße
Vrori
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buckel
Geschrieben am: 12 Feb 2010, 23:15


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Hab auch Patienten getroffen, die innerhalb von 2Jahren eine erneute REHA hatten.
Vielleicht kann dein Arzt sich für dich einsetzten und den Antrag unterstützen.
Beantragen kann man immer.

LG Buckelchen
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perelia
Geschrieben am: 13 Feb 2010, 17:46


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Hallo,

also einen Antrag auf eine Rehamaßnahme kannst du natürlich im Prinzip jederzeit stellen. Normalerweise kann eine erneute Rehamaßnahme erst nach dem Ablauf von 4 Jahren von dem Leistungsträger genehmigt werden, es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist aus zwingenden medizinischen Gründen im Einzelfall erforderlich. Dafür müsstest Du aber eine ausführliche Stellungnahme Deines behandelnden Facharztes mit einreichen, um Aussicht auf Erfolg zu haben. Also mach doch mal einen Termin bei Ihm aus, um zu klären, ob der Deinen Rehaantrag unterstützt. Wenn ja: Auf jeden Fall Antrag stellen! Wenn eine Ablehnung kommen sollte, hast Du ja immer noch das Recht auf einen Widerspruch.

Alternativ hast Du auch die Möglichkeit, bei Deiner Krankenkasse (vorausgesetzt du bist gesetzlich versichert) einen Antrag auf eine ambulante oder stationäre Vorsorgeleistung zur Verhütung einer Verschlimmerung Deiner bestehenden Erkrankung zu stellen. Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung würdest Du in einem Kurort die Unterkunft, Anreise und Verpflegung zunächst bezahlen. Du erhälst einen Badearztschein, mit dem Du Dir vor Ort die Anwendungen vom Arzt verordnen lassen kannst. Diese bezahlt die Krankenkasse (Du zahlst nur die übliche Zuzahlung). Im Anschluss bekommst Du die Kosten für Anreise und Verpflegung von deiner Krankenkasse mit maximal 13€ proTag erstattet, wenn Du Deine Zahlungsbelege einreichst. Bei einer stationären Vorsorge bist Du in einer Vorsorkeklinik untergebracht und erhälst dort ein ganz ähnliches Programm wie in einer Reha. Deine Zuzahlung beträgt nur die üblichen 10€ pro Tag (es sei denn, Du bist von den Zuzahlungen befreit).

Der Vorteil ist, dass diese beiden Maßnahmen nach ganz anderen gesetzlichen Grundlagen durchgeführt werden als Deine Rehamaßnahme. Zwar gilt für die stationären Vorsorgeleistungen auch eine Wartefrist von 4 Jahren, es werden aber nur Vorsorgeleistungen angrechnet und keine Rehaleistungen. Da du bestimmt eine solche Maßnahme noch nicht gemacht hast, hättest Du großere Chancen auf eine Bewilligung.

Liebe Grüße
Perelia
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