Bandscheiben-Forum

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> KG für Chronisch Kranke ?, Arzt verschreibt keine KG mehr
yemaja
Geschrieben am: 20 Jan 2006, 15:02


Öfter dabei
*

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Mitglied seit: 18 Aug 2005




HI,
bin mal wieder in ner Zwickmühle!!! Meine letzte Op LWS 3/4 war Juni 2004(1. OP Sep.2000 L4/5) und seit dem habe ich immerwieder Ausfälle und furchtbar schmerzhafte Blockaden. Anfang des Jahres war ich dann mal wieder bei meiner Hausärztin mit der Bitte für ein neues Rezept KG / Fango. (Habe endlich in Hockenheim nen guten Krankengymnasten gefunden der mir helfen kann.)
Jetzt meinte meine Ärztin sie könnte mir nicht mehr soooo (hahah) viel Kg ver-
schreiben, da "NACH EINER BANDSCHEIBEN-OP IST KG NICHT MEHR NOTWENDIG , DA DER VORFALL JA BESEITIGT WURDE UND ICH KEINE SCHMERZEN MEHR HABEN DÜRFTE". Ich stand da wie blöd, bilde mir doch die Schmerzen nicht ein. Kann ja machmal nicht mehr krappel.
Wie ist das bei Euch??? Habe gehört es gibt ne Sonderregelung für Chronisch- kranke (ausserhalb des Regelfalles) !!! Keiner fühlt sich dafür aber zuständig Krankenkasse schickt mich zum Arzt und Arzt zur Krankenkasse! Habt Ihr irgend eine INFO ???
Hoffe das Ihr mir helfen könnt.
LG Yemaja ??? :heul
PM
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Harro
Geschrieben am: 20 Jan 2006, 15:37


Internet-Tramp
*****

Gruppe: Administrator † 22.10.2024
Beiträge: 12.906
Mitgliedsnummer.: 49
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Moin yemaja,
immer diese Ärzte :P
QUOTE
Versicherte, die der Auffassung sind, dass ihnen für medizinisch notwendige Arznei- oder
Heilmittel eine Verordnung zu Lasten der Krankenkassen vorenthalten wird, können sich an
ihre Krankenkasse wenden. Im Rahmen der Vorschriften der §§ 13 - 15 des Ersten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB I - Allgemeiner Teil -) ist die Krankenkasse dazu verpflichtet, die
Versicherten über ihre Rechte und Pflichten in der gesetzlichen Krankenversicherung
aufzuklären, ihnen entsprechende Beratung zukommen zu lassen und Auskunft zu erteilen.

Sie kann ihrerseits bei der Kassenärztlichen Vereinigung eine Überprüfung des
Verordnungsverhaltens des Vertragsarztes im Einzelfall veranlassen. Versicherte können sich
auch unmittelbar an die Aufsichtsbehörde über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung
wenden. Dies ist das jeweilige zuständige Landesministerium (i.d.R. das jeweilige Ministerium
für Soziales/Gesundheit).


und diese noch
QUOTE
Nach den vorherigen Heilmittelrichtlinien war die "Standardisierte Heilmittelkombination" bei einigen Diagnosen nur bis zu 6 Monate nach "OP bzw. Ereignis" verordnungsfähig. Diese Einschränkung ist jetzt entfallen.


Der komplette Text zum nachlesen>>> hier klicken<<<

Also ruf mal deine KK an und tritt denen auf die Füsse, ebenso deinem Arzt.
Notwendiger Weise kopier den obenstehenden Text, druck ihn aus und leg in vor deren Augen.

Harro :winke

PS. Man kann den Ärzten manchmal nicht böse sein, woher sollen die denn alle neuen Gesetze kennen, sie haben ja schliesslich noch Patienten, die sie verarzten müssen. :z
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