Bandscheiben-Forum

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> Arbeitsunfall, Bandscheibenvorfall
murmel
Geschrieben am: 03 Feb 2006, 00:38


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Was heist das für uns Arbeitnehmer!? :h Bei solchen Unfällen Immer erst die Polizei rufen!Gleichzeitig den Rettungswagen es hätte doch auch noch schlimmer bei dem Unfall ausgehen können.Ich fand die Vorgehendsweise deine Arbeitgebers unverantwortlich! Wie stellt den sich jetzt dein Arbeitgeber dazu? Oder ist ihm als am A... vorbei?

murmel :bank
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Hansi
Geschrieben am: 03 Feb 2006, 06:49


...ich bin dann mal weg!
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Hallo Sven,
wie ich lese, bist Du ja im Prinzip optimal rechtlich vertreten.
Eines ist mir allerdings nicht ganz klar. Die private Unfallversicherung musst Du doch vor dem Landgericht im Zivilprozess verklagen und nicht vor dem Sozialgericht. Dort geht es ein bisschen schneller als beim Sozialgericht.
Meines Rechtsempfindens nach geht es bei der Unfallversicherung auch nicht darum ob Du Vorschädigungen, degenerative Schäden wie man es wohl nennt, hast oder nicht.
Der Begriff Unfall ist ja im Gesetz klar definiert. Daraus ergibt sich auch der Leistungsanspruch, anders als bei der Bu-Versicherung.
Hier würde ich an Deiner Stelle keine Sekunde Ruhe geben.
Du hast zwar in Petras Beitrag geschrieben, dass man das Geld nicht groß ansprechen solle. Hier bin ich wiederum der Meinung, das die Zahlung als solche wie auch ebenso die Höhe der Zahlung sehr wohl zur Sprache kommen muss(allerdings nicht beim Gutachten). Es ist eine Dir zustehende Leistung, deren Rechtsanspruch eben durch einen Prozess erzwungen werden muss.
Auch der Anwalt der Gegenseite, einer von mehr als zehn Anwälten in der Kanzlei, von denen sich jeder Einzelne für einen Bereicht der Versicherung spezialisiert hat, kocht nur mit Wasser. Das hat der Anwalt meiner Versicherung auch zu spüren bekommen. Wir haben 18 Tage nach dem geschlossenen Vergleich den Gerichtsvollzieher zur Versicherung geschickt um meinen Vergleich zu kassieren. Der Anwalt muss wohl ein böses Gespräch mit seinem Auftraggeber gehabt haben, da er total aus dem Rahmen fiel und meinen Anwalt schriftlich attakiert hat.
Es geht! Man muss nur noch brutaler die Gesetze auslegen um dem Treiben der eigens nur für die Versicherung arbeitenden Anwälte ein Ende zu machen.
Auch das ist ein wichtiger Aspekt im Zivilprozess. Und privat unfallversichert heißt bei mir - Zivilprozess.
Ich wünsche Dir, dass Du den Mist bald hinter Dir hast. Bei mir waren es drei Jahre.

Liebe Grüße

Hansi :sonne :smoke
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Zwenni
Geschrieben am: 03 Feb 2006, 09:13


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Hallo Murmel,
die Reaktion meines Arbeitgebers war die: meine Kündigung (wirtschaftliche Situation) nach 1/2 Jahr Krankschreibung. Über das Arbeitsgericht wurde dann im Vergleich eine Abfindung erreicht - das wars!

Was die Meldepflicht bei einem Unfall mit Personenschaden anbetrifft ist jeder zur gleichen Vorgehensweise verpflichtet. Der BG hatte ich ja den Unfallhergang und weitere Maßnahmen zu schildern. Das bei einem Fahrzeugtotalschaden am LKW (bei einer Schadenssumme von wenigstens 100000 Euro) nicht die Polizei verständigt wurde heißt, das der Schaden auch nicht über die Fahrzeugversicherung reguliert werden kann.
Hier ist nun meine Vermutung das an dem Fahrzeug erhebliche Mängel bestanden und somit die Feststellung eines Verschuldens durch den Arbeitgeber vertuscht wurde. Die BG interessiert das nicht.
Gesundheitlich hat diese Verfahrensweise für mich ebenso negative Auswirkungen. Da ich selbstständig (vom AG mit PKW gefahren) die Notaufnahme aufsuchte, wurden keine Sofortigen Stabilisierungsmaßnahmen getroffen (zB.: Halskrause, Liegen), die Untersuchungen wurden (wie MRT) erst nach Verschlechterung des Gesundheitszustandes vorgenommen. Somit fehlen mir 5 Tage (mit den entsprechenden Ausfällen) die auch durch die OP nicht reparabel waren.

Hallo Hansi,
danke mit dem Tipp der Zuständigkeit beim Landgericht.

Die degenerativen Vorschäden (Abnutzungen und Altersgerecht) werden von jedem Leistungsträger (BG, KK/MDK, Unfallvers.) als Begründung der Leistungsverweigerung Leistungsversagung herangezogen. Obwohl ich nie in Behandlung wegen HWS,LWS-Problemen war (nachweisbar über KK), wird letztendlich unterstellt, dass der Bandscheibenvorfall keiner Unfalleinwirkung bedurfte, schon vorweg vorhanden sein konnte oder eben im Zeitraum zwischen Unfall und OP passierte (so sinngemäß).
Das mein Stützapparat nicht mehr das Aussehen von einem 20 Jährigen hat ist wohl klar. 40 Jahre Arbeit hinterlassen eben Spuren. Trotz der Aussage des Professors der mich operiert hat (und letztendlich der Einzige der das auch in "Natur" gesehen hat) das eine Traumafolge vorliegt, eine 70%ige Unfallschädigung vorhanden ist (bei 30% Vorschädigung/Abnutzung), und meiner durch den MDK festgestellten Berufsunfähigkeit, die bereits vor einem Jahr im Entlassungsbericht der Kurklinik festgestellt wurde, wird weiter ein Anspruch negiert.
Resignieren werde ich definitiv nicht und weiter versuchen mein Recht zu bekommen.

Viele Grüße Zwenni
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