Bandscheiben-Forum

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> Einsicht in Behandlungsdaten, Rechtsgrundlage / Weigerung von Ärzten
noby
Geschrieben am: 04 Jul 2005, 16:17


Stammgast
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Hallo, nachdem ich vergeblich versucht habe die Behandlungsdaten von einem Vertretungs-Orthopäden zu bekommen, der mich in einer Notfallsituation behandelt hat (tiefe injektion ohne Monitoring direkt auf die Bandscheibe mit heftigen Folgewirkungen), habe ich versucht von diesem Arzt Einsicht in die Behandlungsdaten bekommen, was die Praxis ablehnte. Man wolle einem "anderen Arzt lediglich einen für mich kostenpflichtigen Bericht schicken". :B
Habe nun die Rechtsgrundlage mit hilfe meiner Krankenkasse gefunden:


Nach § 305 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch (SGB V) haben Versicherte gegenüber dem Arzt ein Recht auf Informationen über die in Anspruch genommenen Leistungen. Hierfür hat der Versicherte eine Pauschale in Höhe von 1 Euro zu entrichten.

Was hat eine Praxis dem Patienten gegenübner geheim zu halten, wo doch alles abgerechnet wird? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?

Grüße
Noby
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Harro
Geschrieben am: 04 Jul 2005, 17:39


Internet-Tramp
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Hi Noby,
normalerweise muss der behandelnde Arzt alle objektiven Behandlungsunterlagen rausrücken, natürlich gegen Erstattung der Kopierkosten.
Ausnahme, seine subjektiven Bemerkungen und persönliche Notizen.

Genaueres hier:
QUOTE
Einsicht in die Krankenunterlagen

Der Arzt ist verpflichtet, alle für die Behandlung wichtigen Umstände aufzuzeichnen und diese Dokumente mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren. Hierzu gehören alle Aufzeichnungen über den Krankheitsverlauf, Befunde, EKG, Laborwerte, Röntgenbilder, OP-Berichte usw.

Grundsätzlich dürfen Sie jederzeit diese Krankenunterlagen einsehen und Kopien davon anfertigen. Hierzu gehören auch Angaben über Medikamente und Behandlungsmaßnahmen, Fieberkurven usw., aber auch die Karteikarte, die über Sie angelegt wurde oder auch ein Ausdruck aus dem Praxiscomputer, wenn die Dokumentation elektronisch geführt wird.

Mit dem Recht auf Einsicht in Ihre Unterlagen haben Sie auch einen Anspruch, Kopien davon zu erhalten, die Sie allerdings bezahlen müssen. Ebenfalls ist es rechtlich abgesichert, dass Sie Ihre Röntgenbilder im Original ausgehändigt bekommen müssen. Es ist kein rechtliches Argument des Arztes, wenn er Ihnen gegenüber behauptet, er können die Röntgenbilder nur selbst dem mit behandelnden Kollegen zusenden.

Sollten alle Versuche scheitern die Krankenunterlagen einzusehen, kann man das Einsichtsrecht notfalls auch gerichtlich erzwingen. Vorerst sollte man aber entweder schriftlich oder persönlich um die Erlaubnis zur Einsichtnahme bitten. Hier können sie - falls sie merken, dass keine Bereitschaft zur Herausgabe zu erkennen ist - Ihr Wissen über Ihr Recht auf Einsicht einfließen lassen.

Damit rechnet kaum ein Arzt oder eine Klinik, dass einem Patienten seine Rechte genauestes gekannt sind. Bei Bedarf können wir Ihnen Gesetze und Urteile nennen, die den Anspruch absichern.

Wichtig ist, dass Sie bei einer schriftlichen Anforderung der Krankenunterlagen nicht vergessen, dem Arzt oder der Klinik eine Frist zu setzen. Bestehen Sie auch darauf, daß Ihnen eine Erklärung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Krankenunterlagen ausgehändigt wird.

Nachdem Sie die Unterlagen in Händen haben, sollten Sie auf jeden Fall prüfen, ob auch tatsächlich alle angeforderten Dokumente beigelegt wurden, sonst sollte man nochmals unverzüglich nachfordern.

Bei einer persönlichen Anforderung sollte man sich auf keinen Fall einschüchtern lassen. Es werden oft alle möglichen Ausreden gefunden, die Herausgabe zu verzögern oder dem Patienten klarzumachen, dass er kein Recht auf diese Unterlagen hat und eine Herausgabe nicht üblich ist. Sollten alle Versuche scheitern und auch Ihr Anwalt keine Einsicht erhalten, bleibt nur der Weg der gerichtlichen Anforderung.

Wenn wichtige Unterlagen "abhanden gekommen" sind, kann das bei einem Zivilprozess zur Beweislastumkehr führen, d.h., der Arzt muss dann selbst beweisen, dass er keinen Fehler gemacht hat.

Wenn Sie nun Ihre Behandlungsunterlagen in Händen haben, können sie prüfen lassen, ob eine Schädigung und ein Behandlungsfehler vorliegt.


Druck das aus und mach dem Arzt Feuer unter dem Hintern :total

Harro :smoke :winke
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Bobbylein
Geschrieben am: 05 Jul 2005, 10:30


Dummschnacker
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Hi Noby!

Ich hatte auch mal einen Doc, der mir die Daten nicht mitgeben wollte( es stand im Bericht: Nur für den weiterbehandelnden Arzt), aber mit Hilfe der KK habe ich ein bißchen Druck gemacht und somit die Unterlagen erhalten.

Bobby
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edda1974
Geschrieben am: 07 Jul 2005, 12:00


Öfter dabei
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Jeder Patient hat ein Recht auf die Einsicht in seine Behandlungsdaten.Ausser in persönliche Notizen.
Bei Kopien können Gebüren verlangt werden, die in einem normalen Rhamen liegen.
Mein Arzt nimmt aber nicht mal diese Kopiergebüren.Sogar ein Attest habe ich letztens ohne Gebür bekommen.

LG edda

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boeseheike
Geschrieben am: 22 Jul 2005, 18:59


Boardmechaniker
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Hallo,

habe hier, auch wenn es schon ein wenig her ist, noch ein wenig Senf dazuzugeben.
Vor geraumer Zeit habe ich mich mal mit dem Berliner Datenschutzbeauftragten unterhalten. Es ist so, daß man ein Recht auf alle einen persönlich betreffenden Befunde und Aussagen hat, nur bei größeren psychischen Erkrankungen nicht, hier wohl zum Schutz des Patienten.

Liebe Grüße


Heike
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