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und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen. |
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noby |
Geschrieben am: 04 Jul 2005, 16:17
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Stammgast ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 97 Mitgliedsnummer.: 1.091 Mitglied seit: 24 Mai 2004 ![]() |
Hallo, nachdem ich vergeblich versucht habe die Behandlungsdaten von einem Vertretungs-Orthopäden zu bekommen, der mich in einer Notfallsituation behandelt hat (tiefe injektion ohne Monitoring direkt auf die Bandscheibe mit heftigen Folgewirkungen), habe ich versucht von diesem Arzt Einsicht in die Behandlungsdaten bekommen, was die Praxis ablehnte. Man wolle einem "anderen Arzt lediglich einen für mich kostenpflichtigen Bericht schicken". :B
Habe nun die Rechtsgrundlage mit hilfe meiner Krankenkasse gefunden: Nach § 305 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch (SGB V) haben Versicherte gegenüber dem Arzt ein Recht auf Informationen über die in Anspruch genommenen Leistungen. Hierfür hat der Versicherte eine Pauschale in Höhe von 1 Euro zu entrichten. Was hat eine Praxis dem Patienten gegenübner geheim zu halten, wo doch alles abgerechnet wird? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Grüße Noby |
Harro |
Geschrieben am: 04 Jul 2005, 17:39
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Internet-Tramp ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 ![]() |
Hi Noby, normalerweise muss der behandelnde Arzt alle objektiven Behandlungsunterlagen rausrücken, natürlich gegen Erstattung der Kopierkosten. Ausnahme, seine subjektiven Bemerkungen und persönliche Notizen. Genaueres hier:
Druck das aus und mach dem Arzt Feuer unter dem Hintern :total Harro :smoke :winke |
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Bobbylein |
Geschrieben am: 05 Jul 2005, 10:30
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Dummschnacker ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 2.841 Mitgliedsnummer.: 219 Mitglied seit: 26 Mär 2003 ![]() |
Hi Noby!
Ich hatte auch mal einen Doc, der mir die Daten nicht mitgeben wollte( es stand im Bericht: Nur für den weiterbehandelnden Arzt), aber mit Hilfe der KK habe ich ein bißchen Druck gemacht und somit die Unterlagen erhalten. Bobby |
edda1974 |
Geschrieben am: 07 Jul 2005, 12:00
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Öfter dabei ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 18 Mitgliedsnummer.: 2.536 Mitglied seit: 02 Jun 2005 ![]() |
Jeder Patient hat ein Recht auf die Einsicht in seine Behandlungsdaten.Ausser in persönliche Notizen.
Bei Kopien können Gebüren verlangt werden, die in einem normalen Rhamen liegen. Mein Arzt nimmt aber nicht mal diese Kopiergebüren.Sogar ein Attest habe ich letztens ohne Gebür bekommen. LG edda |
boeseheike |
Geschrieben am: 22 Jul 2005, 18:59
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Boardmechaniker ![]() ![]() ![]() Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 291 Mitgliedsnummer.: 1.339 Mitglied seit: 17 Aug 2004 ![]() |
Hallo,
habe hier, auch wenn es schon ein wenig her ist, noch ein wenig Senf dazuzugeben. Vor geraumer Zeit habe ich mich mal mit dem Berliner Datenschutzbeauftragten unterhalten. Es ist so, daß man ein Recht auf alle einen persönlich betreffenden Befunde und Aussagen hat, nur bei größeren psychischen Erkrankungen nicht, hier wohl zum Schutz des Patienten. Liebe Grüße Heike |
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