Bandscheiben-Forum

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> Stationäre REHA
petuniea
Geschrieben am: 29 Jun 2005, 07:54


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Hallo,
hat jemand Tipps, wo ich im norddeutschen Raum eine gute Rehaklinik für einen stationären Aufenthalt finden kann. Mein Problem: BSV C6/7; war gerade zur konservativen Behandlung im Krankenhaus..OP ist im Moment nicht angezeigt. Nach Auskunft meiner Krankenkasse und der Beihilfe soll ich mich um die Organisation der REHA weitesgehend selber kümmern. Es gibt angeblich keine Vordrucke o.ä. und Klinikempfehlungen schon gar nicht.
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Topsy
Geschrieben am: 29 Jun 2005, 09:10


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Hallo petuniea,
herzlich willkommen hier im Forum. Du mußt doch bestimmt einen Antrag auf Genehmingung einer REHA ausfüllen und an Deinen Rentenversicherer senden. Das mußte jeder von uns machen beim Antrag auf REHA. Meistens bekommt man nach Genehmigung eine Klinik genannt oder man kann auch Wünsche äußern, die aber nicht immer gehört werden. Leider kenne ich im norddeutschen Raum keine REHA-Klinik. Vielleicht liest Dich mal ein wenig durch das Forum. Dort wirst bestimmt einige Kliniken mit gutem Ruf finden.
LG Topsy
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Harro
Geschrieben am: 29 Jun 2005, 12:54


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Moin petuniea
erstmal herzlich willkommen bei den Bandis. :D
Nun zu deinem Problem mit der KK, auch für deine KK gilt IMMER NOCH die REHA-Richtlinie des Bundes und sie kann sich nicht aus der Verantwortung schleichen.
Da heisst es:
QUOTE
§ 5 Rehabilitationsberatung
(1) Der Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation geht eine Beratung
des Versicherten über die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, der Teilhabe
am Arbeitsleben und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation voraus. Dabei wirken
Vertragsarzt und Krankenkasse zusammen.
(2) Der Vertragsarzt berät insbesondere,
- warum seiner Einschätzung nach die Maßnahmen der kurativen Versorgung nicht
ausreichen, und
- über die Ziele, Inhalte, Abläufe und Dauer der Leistung zur medizinischen Rehabilitation.
Der Vertragsarzt berät auch die Personensorgeberechtigten und weist auf die Möglichkeit
der Beratung durch eine gemeinsame Servicestelle oder eine sonstige Beratungsstelle
für Rehabilitation hin. Einzelheiten regelt § 61 Abs. 1 SGB IX.
(3) Die Krankenkasse berät insbesondere über
- Leistungen der Vorsorge und Rehabilitation sowie über alternative Leistungsangebote,
- den voraussichtlich zuständigen Rehabilitationsträger und
- die Notwendigkeit der Antragsstellung.

Die ganzen Richtlinien kannst du hier runterladen.
Hau das deinem Sachbearbeiter um die Ohren und bestell ihm nen schönen Gruss von mir, er wäre eine "faule Socke". :P

Jetzt mal im Ernst, die KK haben ihre Beratungspflicht und das gilt auch für die Klinikauswahl.

In diesem Sinne eine lieben Gruss

Harro :smoke
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petuniea
Geschrieben am: 29 Jun 2005, 15:28


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Hallo, vielen Dank schon mal für die Anregungen. Text drucke ich gleich aus. Super!
:up
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Ursel
Geschrieben am: 29 Jun 2005, 15:31


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Hallo petuniea!

Ich lese in Deinem Beitrag etwas von Beihilfe. ich nehme an, Du bist verbeamtet.
In welchem Bereich?

Hast Du in der privaten Krankenversicherung einen Kurtarif enthalten oder nur einen Beihilfeergänzungstarif?

Ich habe im Moment selbiges vor. Aber es ist tatsächlich so, dass Du Dich hier um fast alles selber kümmern mußt.

Bei mir lief das so: In der Beihilfestelle habe ich angerufen und habe mir einen Antrag auf eine stationäre Sanatoriumsbehandlung schicken lassen. Mit diesem Antrag bekam ich ein Schreiben für den Amtsarzt, denn zu dem mußte ich gehen, damit er ein amtsärztliches Gutachten erstellen kann, ob man wirklich Kurbedürftig bist.
Zu diesem gehst Du aber schon mit einem Schreiben von Deinem behandelnden Arzt, in dem er schon mal begründet, warum diese Maßnahme notwendig ist.
Mit dem Amtsarzt- oder vorher im Netz- suchst Du eine entsprechende Klinik aus. Denn die Anschrift dieser Klinik muß im Gutachten des Amtsarztes stehen.
Das Gutachten und den Antrag von mir habe ich dann zur Beihilfestelle geschickt. Nun warte ich auf einen positiven Bescheid der Kostenübernahme. Mit diesem Bescheid und der Einladung von der Klinik- um diese muß man sich auch selber kümmern- beantrage ich dann den Sonderurlaub. Und dann genieße man die Kur!
Also viel Arbeit, aber es lohnt sich. Wenn Du noch Fragen hast, schicke mir einfach eine PM oder schreibe sie hier rein!

tschüs
Ursel
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petuniea
Geschrieben am: 07 Jul 2005, 08:34


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Hallo Ursel,
vielen Dank für die guten Hinweise.
Ich bin Lehrer und nun schon längere Zeit krankgeschrieben.
Mein Versicherungsvertreter sagte mir nun auch, dass es keine Vordrucke gibt und ich soll formlos eine ärztliche Begründung einreichen. Ebenso ja auch die Beihilfe..
Eine Klinik habe ich schon ausgesucht. Ich reiche das jetzt einfach alles so ein und warte ab. Wenn was fehlen sollte melden die sich ja hoffentlich. Von Amtsarzt hat bisher keiner etwas gesagt. Leider drückt die Zeit; ich will das in den Ferien geschafft haben. Mal sehen!

Vielen Dank
Ronald
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Ursel
Geschrieben am: 08 Jul 2005, 12:16


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Hallo Ronald!

Dann drücke ich Dir mal die Daumen, dass Du alles schnell in die Reihe bekommst!

Die Kollegen von der Beihilfestelle können Dir aber ganz sicher sagen, ob bei euch ein amtsärztliches Gutachten notwendig ist.
Ich kenne mich bei Lehrern nicht aus- ich bin im FA.

Meine Kur ist nun bewilligt- ich fahre am 16.8., Sonderurlaub ist beantragt, muss nun nur noch bewilligt werden.

Aber ab morgen haben wir erst mal 3 Wochen Urlaub!

Ich wünsche Dir alles Gute und melde Dich mal, wie es bei Dir entschieden wurde!

Viele Grüße
Ursel
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