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Harro |
Geschrieben am: 06 Nov 2008, 11:59
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Internet-Tramp Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 |
Moin sputti,
das steht auch in dem Link oben in dem anderen Beitrag, hier noch mal ausführlich: Zitat Es ist dem Patienten ferner anzuraten, die Rechtslage in dem zu bereisenden Land vor Antritt der Reise jeweils individuell zu klären und sich eventuell erforderliche Genehmigungen für das Mitführen der Betäubungsmittel von der entsprechenden Überwachungsbehörde des Reiselandes zu beschaffen. Auskünfte dazu kann die jeweilige diplomatische Vertretung des Ziellandes in Deutschland erteilen. Sofern eine Mitnahme von Betäubungsmitteln nicht möglich ist, sollte zunächst geklärt werden, ob die benötigten Betäubungsmittel selbst (bzw. ein äquivalentes Produkt) im Reiseland verfügbar sind und durch einen dort ansässigen Arzt verschrieben werden können. LG Harro :winke |
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