Bandscheiben-Forum

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> Patient bekommt 384.000 Euro, verspätete Operation an der Bandscheibe
Drive2011
Geschrieben am: 07 Aug 2011, 22:39


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Ich finde das schon ein haufen Geld! Mein Dad hat leider nicht so viel Glück gehabt! Ihm wurde das rechte Bein unterhalb des Knies wegen Bekterien die im Krankenhaus dort reinkamen amputiert und er hat keinen müden Euro gesehen!
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tutti
Geschrieben am: 25 Okt 2012, 19:44


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Kein Geld der Welt kann die Gesundheit ersetzen. Natürlich ist dies ein kleiner Trost aber ganz ehrlich, dies wünsch ich keinem. Gesundheit und Wohlbefinden steht an erster Stelle und ist mit materiellen Dingen nicht ersetzbar
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zikkchen 39
Geschrieben am: 25 Okt 2012, 20:30


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Hallo ihr lieben


Ich bin auch oder besser gesagt mein Anwalt ist auch gegen meinen damaligen Operateur / Orthopäde seit 2009 am Klagen.
Mittlerweile ist die Sache bei Gericht in Ko.
Ich bete zu Gott das der Arzt das bekommt was er verdient. Und das es bald rum ist.

Vor allem wie kann das sein das der damalige Arzt bei Nacht u Nebel abhaut , Praxis schließt und wo anders eine neue wieder aufmacht. Ist das normal ?

Gruss
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Johann_A.
Geschrieben am: 27 Nov 2012, 13:31


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Hallo zusammen!

Also, der Neurochirurg, der meine Frau versteift hat, hat auch die Klinik verlassen. Ob es bei Nacht und Nebel war, weiß ich nicht und erfährt man es ja auch sehr selten. Die Kollegen sind dann auch nicht so gut auf denjenigen zu sprechen, weil sie ja zumeist die Reklamationen und Reparaturen bearbeiten und dann bei Schadenersatz oder Schmerzensgeldforderungen das Risiko haben, dass die Gutachter nicht immer feststellen können, wer der wirklich Schuldige war?

Es gibt auch verschiedene Gutachten:

1. Gutachten, wenn ein Patient einen Antrag z.B. auf eine Pflegestufe stellt und also, wenn der Patient etwas von der Krankenkasse/Pflegekasse Leistungen erhalten will. Bei meiner Frau beauftragte die Pflegekasse den MDK der Krankenkasse mit der Begutachtung. Dieser schickte ihre Mitarbeiter, die keine Ärzte waren. Die erste Mitarbeiterin stellte eine Pflegezeit von 4 Minuten in der Grundpflege fest und der zweite stellte immerhin 7 Minuten fest, wodurch sich die Pflegezeit ja fast verdoppelte.
2. Gutachten, wenn die Krankenkasse/Pflegekasse bei dem Vorliegen von Behandlungsfehlern Regress oder Schadenersatz von den Neurochirurgen oder dessen Haftpflichtversicherungen fordern will. Die Krankenkasse/Pflegekasse meiner Frau schrieb in ihrer Patientenzeitung hierzu: „Knapp 200 Fälle betreuen die Experten der..(Krankenkasse).. aktuell. Sie begleiten die Patienten durch den Paragraphendschungel im Gesundheitswesen- oftmals lange Zeit......Im Jahr 2011 konnten auf diesem Wege mehr als eine halbe Million Euro geltend gemacht werden.“

Wenn also vor Gericht der Beweis erbracht werden muss, dass durch Behandlungsfehler Schmerzen und ein Schaden entstanden sind, so sind die Gutachten nach 1. für die Kranken- und Pflegekasse wertlos, denn sie wurden gerade deshalb angefertigt, dass der Patient nichts bekommen soll.

Aber es gibt noch die 3. Gutachten. Hierzu zählen diejenigen vom Freitag den 13. um 13 Uhr. (Es gibt hierzu einen Beitrag von mir zu „Freitag der 13.“) Hier ließ sich die vom Gericht beauftragte Sachverständige von einer weiteren Pflegesachverständigen begleiten. Diese zwei kichernden Damen kamen aber immerhin schon auf 28 Minuten. Wir konnten die Sachverständigen nicht vor Gericht befragen, weil die Richterin gegen unseren Willen mit Gerichtsentscheid urteilte und wir dadurch nicht von dem Gericht gehört wurden. Vom Landessozialgericht gab man uns Gelegenheit schriftlich Fragen einzureichen, damit die Sachverständige sich bei anderen Sachverständigen oder Rechtsanwälten vorher beraten lassen konnte.

Erst im 4. Gutachten wurde von einem Diplom-Pflegewissenschaftler und Fachkrankenpfleger eine Pflegezeit in der Grundpflege mit 58 Minuten bewertet. Dieser Sachverständige war der 1. Sachverständige, der nach 4 Jahren das Duraleck feststellte und schrieb: „Am unteren Polende der Narbe befindet sich eine kleine offene Stelle.“ An dieser offenen Stelle läuft seit 4 Jahren das Hirnwasser aus und alle Ärzte und Ärztinnen wundern sich, dass meine Frau noch lebt.

Aber die Kranken- und Pflegekasse zahlte bis heute nicht einen Cent. Der Richter des Landessozialgerichts sah es jedenfalls nicht als lebensbedrohlich an und lächelte dazu.

Mit Freundlichem Gruß, Johann_A.
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Johann_A.
Geschrieben am: 17 Jan 2013, 08:45


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Hallo,
meine Frau hat auch eine Stinkwut auf den Neurochirurg.
Nicht weil er die Klinik verlassen hat, nein, weil er ein Schlachtfeld auf ihrem Rücken hinterlassen hat.

Es geht nicht um die zweite durchgestandene Blutanämie, denn man wußte ja durch die erste Blutanämie bei der Knie-TEP-Implantation davon, dass meine Frau hierfür anfällig ist und ist das Schlachtfeld ja auch noch nicht vollständig geräumt.

Es geht auch nicht um das Verletzen des Rückenmarkskanals, wobei ja bei der Laminektomie 2001 zwei Wirbelbögen und zwei Dornfortsätze entfernt wurden, sodass das Rückenmark ungeschützt war. Es ging hier insbesondere um die Vorsorge, wer für die Behandlung des Liquorlecks die Verantwortung hatte. Wenn der Operateur die Nachsorge selbst durchführt, muss ich ihm doch nicht zeigen, wo er die OP-Narbe kontrollieren muss. Er muss dabei selbstverständlich unter den Slip sehen und dass nicht aus 3 Meter Entfernung. Oder er muss die Hausärztin über dieses Duraleck informieren und nicht, dass wir hiervon erst vier Jahre später vom Landessozialgericht erfahren.

Es geht auch um den hinterlassenen Tupfer von 1,6 x 4,2 x 10 cm³, der vor sich hin vermoderte.

Es geht aber auch um eine derartige Versteifung, sodass meine Frau nach einem Stuhlgang sich nicht selbst reinigen kann und von daher sie lebenslänglich keine öffentlichen Toiletten mehr aufsuchen kann und auf Behindertentoiletten angewiesen ist. Männer haben nun mal nichts auf Damentoiletten zu suchen. Damit ist sie von jeglicher Teilhabe ausgeschlossen.

Bei „PLIF mit Cages“ wie bei meiner Frau, L3 – S1 mit Cages bei L3/L4, ist der Cages auch nach 4 Jahren nicht knöchern verwachsen, auch wenn Knochenspäne am rechten Beckenkamm entnommen wurden. Durch das Nichtverwachsen entsteht eine „Mikroinstabilität“. Die Patienten leiden dann an tief sitzenden Rücken/Kreuzschmerzen, die insbesondere bei längerem Stehen oder Gehen auftreten. In solchen Fällen muss bei anhaltenden Beschwerden das Wirbelsäulensegment erneut stabilisiert werden. Mein Frau kann noch 4 Minuten gehen oder stehen, dann muss sie sich setzen.

Wenn, wie bei meiner Frau, in 11 Wochen 3 x unter Narkose operiert werden musste, weil die Wunde nicht mehr hält, wer lässt sich dann noch einmal aufmachen? Und wer hat dann noch die Kraft, jahrelang um eine Entschädigung zu kämpfen? Man will doch gar keinen Arzt mehr sehen, selbst wenn man 384 000,00 Euro dafür bekäme, oder?

Mit freundlichem Gruß, Johann_A.
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Heinzle
Geschrieben am: 16 Dez 2013, 03:37


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Hallo alle zusammen,

dieser Vorfall gibt tatsächlich Mut, dass sich in Zukunft etwas in die richtige Richtung ändern wird. Die Ärzte habe leider noch immer viel zu oft Bonuspunkte vor Gericht.

Grüße
Heinz
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rudi15
Geschrieben am: 31 Okt 2024, 13:26


Stammgast
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Hallo,
der letzte Beitrag ist schon wieder 11 Jahre her, aber es ist immer noch so, daß man selten Recht bekommt.
Mein Verpfuschen war 2020, habe dann Anfang dieses Jahres einen RA aufgesucht, der mich vertritt, weil der MD der Krankenkasse zu dem Schluß kam, daß 2x ein Behandlungsfehler vorlag,
Die RA´s der Haftpflichtversicherung der Gegenseite entkräftigten das Gutachten indem Sie auf (2023) geänderte Kontraindikationen für das Intraspinteil an Patienten mit Gleitwirbel verwiesen.
Ein weiteres GA des MD kam immer noch zu den selben Behandlungsfehlern.
Da ich damals noch keine RS hatte, muss ich alles selbst bezahlen.
Eine Klage vor Gericht oder Gegengutachten kann ich mir nicht leisten, somit hat die Gegenseite schon gewonnen...
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