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und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen. |
Harro |
Geschrieben am: 30 Dez 2004, 13:20
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Internet-Tramp Gruppe: Administrator † 22.10.2024 Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 |
Moin moin,
Wegweiser zur Bewilligung rückengerechter Alltagshilfen durch Träger der gesetzlichen Rentenversicherung 1. Wo stelle ich meinen Antrag? -Deutsche Rentenversicherung Bund -Berufsgenossenschaft -Knappschaftsversicherung -Arbeitsämter 2. Wer kann einen Antrag stellen? Jeder Versicherte, bei dem die berufliche Rehabilitation und das notwendige Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung und Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes dient. 3. Was brauche ich zur Antragstellung? -Den Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation und Zusatzfragebogen (Beide Formulare erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger). -Das ärztliche Attest vom Facharzt (Orthopäde) oder den Entlassungsbericht der Rehaklinik (Klinik). -Ausführliche Tätigkeitsbeschreibung, bzw. Stellenbeschreibung. -Den Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers. Reichen Sie die oben bezeichneten Unterlagen möglichst vollständig bei Ihrem Kostenträger ein. Sie verkürzen damit die Bearbeitungszeit. 4. Welche Hilfsmittel werden im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation bewilligt oder bezuschußt? Stehpulte, Bürostühle, Arthrodesenstühle, Autositze, LKW-/Bussitze, technische Arbeitshilfen und Transporthilfen im Betrieb. 5. Wer ist bei der Antragsstellung oder bei offenen Fragen behilflich? -Die Reha-/Sozialarbeiter der Rehakliniken. -Die Rehaberater der Rentenversicherungsträger. -Die Technischen Berater der Arbeitsämter. -Die behandelnden Ärzte und Betriebsärzte. 6. Wichtig! Der Antrag muß vor (ansonsten erlischt der Anspruch) der Anschaffung eines Hilfsmittels bei einem der zuständigen Kostenträger gestellt werden. Diese sind: -Rentenversicherungen: 15 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung oder 5 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung und Heilverfahren mit anschließender Kur (AHB) oder wenn Rente ansteht. -Berufsgenossenschaft: Nach Arbeits- oder Wegeunfall. -Arbeitsamt: Alle anderen Fälle unter 15 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung. -Hauptfürsorgestelle: Studenten, Beamte, oder Sonderfälle. Voraussetzung: 50% GdB oder 30% mit Gleichstellung. Harro :smoke :winke |
Vreni |
Geschrieben am: 31 Jan 2006, 10:33
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Computermaus Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 583 Mitgliedsnummer.: 4.436 Mitglied seit: 20 Jan 2006 |
Hallo Harro,
da die Rentenversicherung umstrukturiert wurde, könnte man folgenden Link noch mit angeben: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de Unter "Beratung" sind verschiedene Möglichkeiten der Auskunft angegeben, bis hin zu Online-Chat und Online-Terminvergabe. Gruß Verena |
Ralf |
Geschrieben am: 19 Jan 2008, 00:36
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Admin Gruppe: Administrator † 29.05.2010 Beiträge: 6.933 Mitgliedsnummer.: 1 Mitglied seit: 09 Nov 2002 |
Hallo Bandis,
der Wegweiser ist upgedatet worden: Wegweiser Liebe Grüße Ralf :winke Bearbeitet von Ralf am 10 Feb 2010, 10:37 |