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und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen. |
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Gaby68 |
Geschrieben am: 14 Apr 2016, 19:06
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aktiver Schreiber Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 108 Mitgliedsnummer.: 20.254 Mitglied seit: 24 Mär 2012 |
Wenn ich das richtig verstanden habe, betrifft es aber US Bürger.
Aber Danke fürchten Link. |
Kater Oskar |
Geschrieben am: 23 Apr 2016, 19:29
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BoardIngenieur Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 701 Mitgliedsnummer.: 3.694 Mitglied seit: 06 Nov 2005 |
Hallo Gabi,
Bei Reisen mit Medis, welche dem BtM-Gesetz unterliegen musst Du mindest eine Bescheinigung des verschreibenden Arztes mitführen, welche vom Gesundheitsministeriums Deines Bundeslandes bestätigt/beglaubigt sein muss. Dabei ist es relativ einfach, wenn Du in Länder des Schengen Raumes reist, da dort einheitliche Vorschriften bestehen und EIN einheitlicher Vordruck genügt. Siehe hier Leider ist die Regelung in anderen Ländern nicht einheitlich geregelt, auch wenn die Bundesopiumstelle dafür eine Art Musterbescheinigung erstellt hat, welche mehrsprachig ausgeführt ist. Auch hier gilt, vom Doc ausfüllen lassen und vom Gesundheitsministerium bestätigen lassen. siehe hier Konkret für die USA hat die Bundesopiumstelle auch noch ein Dokument veröffentlicht, wobei ich selbst die deutsche Übersetzung nicht kenne, siehe hier Deine Idee mit Anfrage bei Botschaft bzw. Konsulat ist schon mal gut, habe das jetzt mit Russland hinter mir. Während die Botschaft nicht reagiert hat, bekam ich zwischenzeitlich eine Antwort vom Konsulat. Habe hier einen entsprechenden Beitrag und werde dort noch mal was schreiben. Mir war/ist es auch zu riskant, einfach so BtM mit in ein Land zu nehmen, man weis ja nicht, wie die dort reagieren und wer weis, ob man mich dann in Sibirien wieder finden würde. Eventuell bekommst Du ja noch eine konkrete Antwort. LG, Kater Oskar |
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