Dieses Forum ist eine private Initiative von Betroffenen.
Nur durch das persönliche Engagement von Admins, Moderatoren und Betreuern - jenseits eines kommerziellen Betriebes - sind wir in der Lage, ein Forum zum neutralen Erfahrungsaustausch - unabhängig - zu betreiben.
Wir bitten daher alle Firmenrepräsentanten, unsere Unabhägigkeit zu unterstützen und durch Verzicht auf Produkt- und Firmennennungen das Forum werbefrei zu halten.
Homepage · Boardregeln . Boardanleitung | Datenschutzbestimmung Lexikon Suche Mitglieder Kalender Mitgliederkarte |
Willkommen Gast ( Einloggen | Registrieren ) | Bestätigungs E Mail erneut senden |
und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen. |
Harro |
Geschrieben am: 15 Jun 2006, 18:41
|
Internet-Tramp Gruppe: Administrator Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 |
Moin Bandis,
ein sehr wichtiges Urteil zur Reha, grade für Schmerzpatienten. Gerichtsurteil stärkt die Rechte von Schmerz-Patienten 11 Millionen Menschen betroffen - jetzt muss Versicherung zahlen Es ist eine unvorstellbare Qual für Körper und Seele: Eine Schmerzerkrankung bedeutet für die Betroffenen meist einen jahrelangen Leidensweg. Viele Rentenversicherungen und Krankenkassen verweigern den Patienten nach wie vor eine angemessene und gezielte Therapie. Nur allzu oft werden Erkrankte aus Kostengründen an gewöhnliche Reha-Einrichtungen verwiesen, die nicht auf Schmerztherapien spezialisiert sind. Erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland brachte nun eine Betroffene den Mut auf, vor Gericht Klage zu erheben und ihr Recht auf eine geeignete Behandlung einzufordern - mit Erfolg: Das Sozialgericht Kassel urteilte zu Gunsten der Patientin und sprach ihr eine adäquate Therapie in einer schmerztherapeutischen Klinik zu. (Urteil s. http://www.schmerzklinik.com/sozialgericht1/urteil ) Az.: S2R377/05ER Sozialgericht Kassel Ursprünglich und gemäß dem Willen der deutschen Rentenversicherung hätte die Frau in einer nicht schmerztherapeutisch ausgerichteten Klinik behandelt werden sollen. Doch die Patientin bestand vor Gericht auf eine angemessene Behandlung. Ein Präzedenzfall, der mit großer Wahrscheinlichkeit noch für Furore in der Gesundheitspolitik sorgen wird. Dennoch - viel zu viele Schmerzpatienten leiden nach wie vor unter Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen und fühlen sich von den Kassen im Stich gelassen. Unnötiges Leid und meist jahrelange Pein sind die Folgen. Wenn der Schmerz ein ständiger Begleiter ist, wird die Lebensqualität der Betroffenen stark eingeschränkt. Zahlreiche Patienten leiden nicht nur körperlich, sondern auch psychisch stark unter chronischen oder immer wiederkehrenden Schmerzen. Die Ironie der Situation: Gerade durch das Kostendenken seitens der Kassen entsteht ein Schaden für Wirtschaft und Sozialsystem, der die Milliardengrenze bereits übersteigen dürfte. Kein Schicksal, sondern eine behandelbare Krankheit Die Schmerzerkrankung ist kein Schicksal - viele unnötige Qualen könnten heute durch die Erkenntnisse der modernen Schmerztherapie erspart werden. "Eine ausführliche Schmerzanalyse mit anschließender individueller und intensiver Therapie kann den betroffenen Patienten helfen, wieder in ein annehmbares Leben und einen normalen (Arbeits-)Alltag zurückzufinden", Mit ein paar Spritzen ist es nicht getan - eine angemessene Behandlung ist eine Notwendigkeit, um einem Erkrankten einen zermürbenden Leidensweg zu ersparen. Zudem handelt es sich bei einer geeigneten Therapie nicht um Luxus, sondern um ein Grundrecht der Erkrankten: Nach dem Sozialgesetzbuch V hat in Deutschland jeder Patient das Recht, entsprechend seiner Krankheit fachgebietsbezogen behandelt zu werden. Die Schmerzerkrankung ist keineswegs eine seltene, exotische Krankheit: Über 11 Millionen Menschen in Deutschland sind davon betroffen. In diesem Sinne Harro :winke Bearbeitet von Harro am 16 Jun 2006, 07:56 |
Elke |
Geschrieben am: 16 Jun 2006, 05:24
|
PremiumMitglied Bronze Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.632 Mitgliedsnummer.: 951 Mitglied seit: 04 Apr 2004 |
Hallo Harro,
na das ist mal wieder ein Erfolg für Kranke. Sicherlich wird dieses Urteil bei den KK ein starkes runzeln auf der Stirn hervor rufen. Nun müßte dieses Urteil öffentlich gemacht werden. Die Praxis wird sich höchst wahrscheinlich nicht ändern. Die Methode ist ja bekannt. Erst einmal ablehnen und von 10 Patienten wehren sich vielleicht zwei. Aber Dank unserem Forum werden es doch Einige erfahren. Da ich ja meine Schmerztherapie (stationär) bei meiner KK beantragen muß, habe ich, falls Ablehnung oder Abschiebung zu einer anderen Reha, gleich ein tolles Rechtsmittel. Danke Tschau ;) Elke |