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knubbelche |
Geschrieben am: 08 Aug 2022, 21:09
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aktiver Schreiber Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 152 Mitgliedsnummer.: 11.014 Mitglied seit: 04 Mär 2008 |
Hallo liebe Bandies
Bin mit chronische Lumboischialgie rechts bei NPP L4/5 mit Radikulopthie L5 rechts, Spinalkanal- und Neuroforamenstenose nach einer multimordalen Schmerztherapie in eine AHB geschickt worden. Dort entwickelte ich eine Fuß- und Zehenheberschwäche 2/5 , worauf ich nach ärztlichem Rat nach 10 Tagen, AU entlassen wurde. Nun kam der Abschlussbericht wozu ich ein paar Fragen habe: Da steht unter weitere Empfehlungen:Rentenversicherung: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben prüfen. Muss ich da was unternehmen? Letzte sozialversicherungspflichtige Tätigkeit:: Beurteilung des zeitlichen Umfangs indem die letzte sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt werden kann: unter 3Stunden Ich arbeite normal 32Std/Woche.Heißt das ich kann nur noch 3Std.am Tag in meinem Beruf arbeiten? Bin nochAU, muss ich das meinem Chef sagen? Bin etwas über fordert, weil ich auch nicht weis wie es gesundheitlich weiter geht. Schon mal vielen Dank für eure Hilfe Knubbelche |
paul42 |
Geschrieben am: 09 Aug 2022, 12:59
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PremiumMitglied Silber Gruppe: Betreuer Beiträge: 2.778 Mitgliedsnummer.: 19.053 Mitglied seit: 18 Jul 2011 |
Hallo Knubbelche,
eine schwierige Situation da deine Behandlung ja eigentlich noch nicht abgeschlossen ist, sondern aufgrund der Fußheberparese abgebrochen werden musste. Vermutlich wird sich die med. Behandlung fortsetzen. Was machst du beruflich? Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinig erhält man wenn man grundsätzlich nicht länger als 3 Std. arbeiten kann. Deshalb erfolgte die Entlassung mit AU. Wer dauerhaft nicht länger <3 Std auf dem gesamten Arbeitsmarkt nicht mehr arbeiten kann, wird auf Antrag als erwerbsgemindert eingestuft. Das ist hier aber noch der Fall, daher der Hinweis auf Teilhabe am Arbeitsleben Die gesetzliche Grundlage wird im SGB IX klick mich geregelt. Die Möglichkeiten zu Teilhabe am Arbeitsleben sind recht vielfälig: - Stufenweise zeitliche Wiedereingliederung am bisherigen Arbeitsplatz. - Ausstattung mit Hilfsmitteln am Arbeiplatz - Berufliche Neuorientierung / Umschulung Dem AG würde ich erstmal nur die AU vorlegen, bloß keine schlafenen Hunde wecken. Für Anträge ist es noch viel zu früh, solange du deine Gesundheit nicht einschätzen kannst. Die Fußheberparese sollte/ muss sich bald ein Arzt anschauen. gute Besserung paul42 |
knubbelche |
Geschrieben am: 09 Aug 2022, 21:15
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aktiver Schreiber Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 152 Mitgliedsnummer.: 11.014 Mitglied seit: 04 Mär 2008 |
Hallo Paul,
Vielen dank für deine schnelle Antwort. Du hast mir echt schon weiter geholfen. :ap Ich arbeitete in einer Bäckerei/Café und Laufe den ganzen Tag. Ich mache meine Arbeit sehr gene und hoffe das es irgendwann wieder geht. Ich bin in Neurologischer und Neurochirurgischen Behandlung. Der Neurologe hat durch Messungen festgestellt, das ein Nerv in der Kniekehle blockiert ist und das es nicht vom Rücken kommt! Der Neurochirurg sagt aber, dass er nichts an meinem Rücken macht bevor mein Bein wieder geht. Also heißt es abwarten und hoffen das sich der Nerv durch Kg und Elektro wieder erholt. Ich Laufe im Moment an Gehilfen, was meinem Rücken auch nicht sehr gut tut. Wird sich den die Rentenversicherung bei mir melden? Weil die Empfehlung im Abschlussbericht ja an die Rentenversicherung geht? Gruß Knubbelche |
paul42 |
Geschrieben am: 10 Aug 2022, 16:39
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PremiumMitglied Silber Gruppe: Betreuer Beiträge: 2.778 Mitgliedsnummer.: 19.053 Mitglied seit: 18 Jul 2011 |
Hallo Knubbelelche,
du brauchst erstmal nichts unternehmen. Der AHB Bericht wird durch den med. Dienst der DRV geprüft. Wenn sich die DRV meldet, dann mit einem Schreiben wo man dir Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Aussicht stellt. Das Schreiben ist ein Jahr gültig, hat aber für dich zunächst auch kein Handlungsbedarf, den du umsetzen musst. Die DRV entscheidet nur auf Antrag, also brauchst du nicht befürchten, dass sie dir den Job plötzlich gleich verbieten. viele Grüße paul42 |
knubbelche |
Geschrieben am: 12 Aug 2022, 12:46
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aktiver Schreiber Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 152 Mitgliedsnummer.: 11.014 Mitglied seit: 04 Mär 2008 |
Hallo Paul
Vielen dank für deine Erklärung. Ich werde jetzt erst mal sehen wie es sich gesundheitlich weiter geht. Man hat nur Angst irgend was falsch zu machen und manchmal Versteht man nur die Hälfte. Ich wurde so schnell aus der AHB entlassen, dass es kaum Zeit war mit dem Arzt nochmal vernünftig zu reden! Ich bin froh das es euch hier im Form gibt! Liebe Grüße Knubbelche |
murmel |
Geschrieben am: 20 Aug 2022, 23:41
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PremiumMitglied Bronze Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.963 Mitgliedsnummer.: 1.463 Mitglied seit: 23 Sep 2004 |
Hallöchen knubbliche :;
Zitat Ich Laufe im Moment an Gehilfen, was meinem Rücken auch nicht sehr gut tut. Lass dir mal einen Rollator verschreiben! Lass ihn da einstellen! So das du nicht mit im abgebeugt läufst. Aus Erfahrung es entlastet deine Schultern und entspannt den Rücken! spreche doch darüber mal mit deinem Orthopäden ! Hab keine falsche Scham wen du mit einem Rollator läufst! Wie lange bist du schon Krankgeschrieben? Spreche mit deinem behandelnden Ärzten wie es weiter geht. Nicht das du auf einmal Ausgesteuert bist und dann erst einen Antrag auf Eu- Vollrente!!!! Wen du Ausgesteuert bist musst deine Beiträge zur Krankenversicherung , Pflegeversicherung und Rentenversicherung selber zahlen! Aber von was. Bist du Verheiratet? Spreche mit deinen Ärzten über deine Leistungsfähigkeit im Arbeitsleben!!!! Hausarzt, Neurologen und Neurochirurgen Stelle einen Antrag auf einen Schwerbehinderten-Ausweis Zitat Dort entwickelte ich eine Fuß- und Zehenheberschwäche 2/5 , worauf ich nach ärztlichem Rat nach 10 Tagen, AU entlassen wurde Ich hoffe du hast das auch schriftlich! Ich hoffe das ist in dem Arztbrief auch so dokumentiert! Wen nicht dann lasse es richtig stellen! Ich werde erst mal auf deine Antwort warten! Vielleicht kann ich dir da etwas weiter dann helfen Hallöchen Paul42 Zitat Wer dauerhaft nicht länger <3 Std auf dem gesamten Arbeitsmarkt nicht mehr arbeiten kann, wird auf Antrag als erwerbsgemindert eingestuft. Das stimmt schon lange nicht mehr hab da schon über die Leistungsfähigkeit geschrieben! Zur Erinnerung 0-2,59h= Vollerwerbsunfähig entspricht Antrag auf Voll- Erwerbsunfähigkeitsrente 3-5,59h= Teilerwerbsunfähig entspricht Antrag auf Teil- Erwerbsunfähigkeitsrente 6,00= Vollerwerbsfähig Die DRV entscheidet nur auf Antrag, also brauchst du nicht befürchten, dass sie dir den Job plötzlich gleich verbieten Die Frage steht doch im Raum das sie überhaupt noch arbeiten gehen kann ,egal in welchem Beruf. Dokumentation darauf sollte man achten! http://www.diebandscheibe.de/ibf/index.php?showtopic=2843 Mit freundlichen Grüßen murmel |