Bandscheiben-Forum

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> Ausgesteuert und Reha
Silviaguckt
Geschrieben am: 10 Mai 2021, 11:49


Öfter dabei
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Ein herzliches Hallo :; an alle,

ich werde zum 5 Juni 2021 ausgesteuert und habe mich bereits bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet. Am 4.Mai 2021 hatte ich einen Termin bei meinen Neurochirurgen und teilte ihn mit, dass ich eben zum 5 Juni ausgesteuert

sei.

Er meinte, ob ich nicht eine Reha machen möchte weil man dort eben feststellen würde wie ich weiter - nach der LWS Versteifung - arbeiten könnte usw...Ich soll es mir überlegen uns Bescheid geben.

Meine Frage was soll ich machen? Wäre es besser die Reha über die Bundesagentur für Arbeit bzw. medizinischer Dienst laufen zu lassen - die wollen ja wissen wie vollschichtig ich nach der Versteifung den Arbeitsmarkt zur

Verfügung stehe oder über meinen Rententräger? Ich möchte nicht zur Reha, ich bin körperlich noch nicht so weit, sitzen geht gerade mal 15 Minuten, ich nehme noch Tramal und brauche zwischen durch immer noch Ruhephasen wo

ich mich mindestens 1 bis 2 Stunden auf dem Bett lieg. Die LWS Versteifung hat mir meine Lebensqualität verbessert aber es daaauuert!!

Ich war jetzt insgesamt 5x zur orthopädischen Reha, das letzte mal Februar 2018 und immer war im Abschluss Bericht zu lesen, dass ich meine Arbeit als Pflegedienstleitung - vollschichtig 6 Stunden täglich und nur administrative

Tätigkeiten - ausüben könnte. Beim letzten Reha Bericht hatte ich die Nase so voll und legte Widerspruch ein, weil meine körperlichen Einschränkungen nicht berücksichtigt wurden. Es interessiert keinen unter welchen Bedingungen

man weiter arbeitet schließlich kann man ja nicht nur von Luft und Liebe leben.

Ich weiß überhaupt nicht was ich machen soll!!


Liebe Grüße

Silvia





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karin59
Geschrieben am: 10 Mai 2021, 14:11


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Hallo ,

Mit diesen Erfahrungen bist Du leider nicht allein.
Mit Versteifungen können Wenige etwas anfangen, weil sie sich nicht in diese Situation versetzen können und nach aussen sieht der Betroffene gesund aus.

Wann war Deine Versteifung ?
Das Thema Sitzen ist für sehr Viele ein Problem. Ich kann selbst heute nach 10 Jahren noch nicht aucf jeder Sitzgelegenheit aushalten.
Eine sitzende berufliche Tätigkeit ist sowieso nicht gerade optimal. Es sei denn, Du hast die Möglichkeit öfter aufzustehen und umher zu laufen. Auch ein geeigneter Schreibtisch sowie Stuhl wären von Vorteil.

Ich kann Dir auch aus Erfahrung sagen, dass mir jede Reha abschliessend ein im Wechsel von Sitzenn, Stehen und Gehen mit leichter Tätigkeit vollschichtig bescheinigt hat.
Also wird es bei Dir auch darauf hinaus laufen.
Ich würde aber eine Reha nicht ablehnen, weil es sein kann, dass es wieder in der Akte negativ gewertet wird.
Du solltest aber eine aEinrichting finden, die sich auch mit Spondys auskennt, weil sonst grosse Fehler gemacht werden können. Es wird oft mit BSV- OPs gleich gesetzt und das ist es nicht. Du hast eine Versteifung und der BSV sollte ja wieder repariert sein und in Bewegung kommen, die Du nicht mehr machen kannst. Das wied oft vergessen und kann u.U. zu vorzeitigen weiterren Schäden bei Dir führen.

Wenn es möglich ist, ist eine Reha vom Rententräger vorteilhafter für Dich. Du bekommst die Anfahrtkosten erstattet.
Ich war bei der letzten Reha ALGIi Empfänger. Da hab ich nix erstattet bekommen. Aber je nach Familieneinkommen gibts da wegen der Zuzahlungen auch Staffelungen und Härtefallregelungen. Die kkamen mir da zu gute.

Solange Du ALG I beziehst, nimm die Reha an.

So viele Optionen hast Du eh nicht, wenn Du schon ausgesteuert werden sollst. Wenn Du schon so lange krank geschrieben bist, und noch nicht länger sitzen kannst, wie willst Du da arbeiten ?
Auf die Beine kommen nach Versteifungen, besonders im unteren Bereich ist ein Geduldsspiel und geht an die Substanz.
Ich bin damals auch in ALG Ii gerutscht, aber da kamen noch andere Umstände hinzu.
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Silviaguckt
Geschrieben am: 10 Mai 2021, 16:36


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Danke Karin!

Meine Versteifung war am 29.12.2020. Das mit der Aussteuerung hat mich ganz schön geschockt weil ich überhaupt nicht damit gerechnet hatte. Der Sachbearbeiter meiner KK teilte mir schriftlich mit, dass meine Krankheiten in den

letzten 3 Jahren zusammen gerechnet wurden - von Blockfristen wurde da nichts geschrieben. Musste mich da erstmal einlesen um überhaupt zu wissen um was es da genau geht.

Ich war immer wieder mal wegen meinem Rücken krank geschrieben aber der große Hauptteil füllt Burnout und eine akute Belastungsstörung aus.

Ich hatte einen Widerspruch geschrieben aber noch keine Antwort erhalten.

Bzgl. Reha...ich kenne keine Einrichtung die sich mit Spondys auskennt, selbst mein Physiotherapeut vor Ort musste sich erstmal schlau machen.

Liebe Grüße aus Unterfranken

Silvia



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karin59
Geschrieben am: 10 Mai 2021, 21:17


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Ja , das sind die Fallstricke der KK. Wenn Du nicht alles genau liest oder nachfragst, stehst Du dumm da.
Bei meinem Mann war das ähnlich.
Auch bei ihm wurde alles zusammengezählt. Ausschlaggebend war die erste Krankschreibung. Die folgenden haben wir aus Unwissenheit fortlaufen lassen. Wir hätten zwischen den verschiedenen Krankheiten immer mindestens einen Tag pausieren müssen , um dann eine komplett neue Krankschreibung zu bekommen.
Bei Dir setzen sich die Krankschreibungen wegen dem Rücken innerhalb von 78 Wochen zusammen. Danach darfst Du frühestens nach 3 Jahren erneut auf diese Diagnose krankgeschrieben werden, sonst hast Du keinen Anspruch auf Krankengeld. In den sauren Apfel wirst Du sicher beissen müssen.
Die OP ist zwar im Dezember gewesen, aber da ist es normal, noch nicht ausdauernd sitzen zu können.
Du hast eine ungünstige Situation. Ich habe nach einem Jahr noch nicht das Gefühl gehabt, wieder leistungsfähig zu sein.
Aber ich will Dich nicht noch mehr verunsichern. Nur, Du solltest nicht unruhig werden.

Was die Reha betrifft, ich war in Bad Füssing und die haben sich gut ausgekannt und dementsprechend gehandelt.
Es gibt auch ambulante Rehas, aber ich habe die stationäre immer als Auszeit gesehen, denn sonst bleibt der Haushalt .
Vllt. kann Dein Neuro Dir behilflich sein.
Wo in Unterfranken lebst Du ?
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Silviaguckt
Geschrieben am: 11 Mai 2021, 11:32


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Ich lebe bei Miltenberg!

Ja, jetzt gehts mir genauso! Der VDK erwähnte immer wieder dass man sich lückenlos krankschreiben lassen soll sonst würde man später Schwierigkeiten bekommen. Das war wohl nichts... Naja, schaun ma mal!!





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karin59
Geschrieben am: 11 Mai 2021, 12:40


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Stimmt ,
Dieses lückenlos ist uns auch auf die Füsse gefallen.

Wenn man während einer Krankschreibung eine neue Diagnose bekommt, immer gesund und dann wieder neu krankschreiben lassen.
Dann zählt die Frist neu.
Ansonsten zählt die erste Krankschreibung und die Blockfrist ist schnell um.
Bei einem Schnupfen nicht so schlimm, aber bei Langwierigem eben doof.
Man lernt eben nie aus.

Und bei Rückengeschichten doppelt aufpassen. Wegen der vielen Abschnitte, die auch zusammen gezählt werden können, wenn man es als Folge oder Zusmmenhang betrachtet.

Such mal im Netz nach Rehas, die für Spondylodese eingerichtet ist.
Ich habe AOK eingegeben und dann Orth. Reha und dann nach Spondy gesucht, oder Versteifungen.
Habe aber die Reha schon im KH versorgt bekommen vom Sozialdienst.
Das war dann nur noch interessehalber, ob was andres zu finden wäre und wie das Haus aufgestellt ist.
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paul42
Geschrieben am: 12 Mai 2021, 16:09


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Hallo Sylvia

Karin hat ja schon einiges geschrieben.
Aussteuerung bedeutet, dass die KK die Krankengeldleistung nach 78 Wochen AU einstellt hat und nun von der Agentiur für Arbeit übernommen wird.
Eine erneute Reha ist kein muss um eine berufliche Umorientierung zu planen.

Den bisherigen Befunden nach, bist du derzeit nicht vollzeit im Beruf einsatzbereit.

Wenn du 15 Jahre gearbeitet hast, ist die DRV für dich als Leistungsträger zuständig, was mögliche berufliche Umschulungen betrifft.

Den Begriff Umschulung gibt es so leider nicht, sondern es heißt "Teilhabe am Arbeitsleben" nach SGB IX ff. Klick mich

Ich würde dir zunächst empfehlen, erstmal einen Antrag zur Feststellung des Grades der Behinderung beim Versorgungsamt zu stellen.
Das ist Vorausetzung für den Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben.
Als Spondy in der LWS braucht es lange bis man wieder ausreichend dauerhaft beschwerdefrei im Unterricht sitzen kann.

viele Grüße
paul42

Bearbeitet von paul42 am 14 Mai 2021, 18:11
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murmel
Geschrieben am: 26 Mai 2021, 23:13


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Hallöchen Silviaguckt

Wie stellst du dir es vor das du wieder in der Pflegedienstleitung arbeiten kannst?
Wurde bei dir schon einmal deine Leistungsfähigkeit überprüft.
Was mein ich damit!
0-2,59h entspricht einer voller Erwerbsunfähigkeit
3-5,59h entspricht einer teil Erwerbsunfähigkeit
ab 6h voll Arbeitsfähig

Was sagt dein Arbeitgeber? Hast du mit im darüber schon gesprochen.
Bei ALG I bist du nur solange Krankenversichert wie dein Anspruch auf ALG I für dich besteht
Danach musst du die Krankenversicherung aus eigener Tasche bezahlen!!!
Hast du dir schon Gedanken gemacht wie es weiter gehen kann!
Was hat der VDK dazu gesagt welche Schritte du machen musst !!!
Das war es erst mal.

Gruß murmel :bank
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Silviaguckt
Geschrieben am: 20 Jun 2021, 12:11


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Hallo ihr Lieben :;

Sorry murmel, bitte um entschuldigung dass ich noch nicht geantwortet hatte.

Meine Leistungsfähigkeit wurde noch nicht geprüft - wer macht das?

Ich war mehrmals beim VDK aber irgendwie ist meine ortsansässigen Stelle der letzte Haufen.Ich fühle mich nicht gut aufgehoben und auch nicht gut beraten. Bekomme immer nur zu hören, dass man vor ein paar Jahren viel bessere Chancen beim Versorgungsamt oder Rente hatte.
Seit 2018 habe ich - Versorgungsamt - 40% bekommen und trotz Widerspruch mit VDK zusammen wurde eine neue Berechnung abgelehnt.

Jetzt fahre ich erstmal am 20.07.2021 für 4 Wochen zur Reha.Ich lasse mich darauf ein,mache nur so viel wie es mein Rücken erlaubt und mir gut tut. Ich gehe mal davon aus, dass die Bundesagentur für Arbeit diesen Reha Bericht eh haben möchte um weitere Entscheidungen treffen zu können.

Wie geht es weiter mit mir? Eine gute Frage und irgendwie komme ich zu keinem Ergebnis.
Ich bin schon so lange in der Pflege, ich kenne mich da aus und liebe meinen Job.
Ich hatte mich zwischenzeitlich bei einer Krankenpflege Schule als Koordinatorin für die Praxiseinsätze beworben und hatte auch ein super positives Bewerbungsgespräch ABER wurde nicht genommen, vielleicht hätte ich doch nicht erwähnen sollen, dass ich einen Arbeitsplatz suche wo ich im Wechsel stehen,laufen und sitzen kann.Für meine weitere Bewerbungsphase bat ich die Schule um eine Begründung meiner Ablehnung aber leider kam nie eine.

Zum ersten Mal in meinem Leben weiss ich nicht wie es mit mir weiter geht.Durch Corona bin ich - wir alle - noch mehr eingeschränkt ob das jetzt im beruflichen oder sozialen ist.

Am liebsten wäre mir die Erwerbsunfähigkeit unter 3 Stunden! In meinem Job kann ich nicht mehr arbeiten, ich würde das körperlich nicht schaffen.

Liebe Grüße
Silvia






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murmel
Geschrieben am: 20 Jun 2021, 22:17


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Hallöchen Silviaguckt :;


Zitat

Meine Leistungsfähigkeit wurde noch nicht geprüft - wer macht das?


In der frühen Phase hätte dein Hausarzt/ behandelnden Ärzte dir vorschlagen müssen deine Leistungsfähigkeit durch das MDK der Krankenkasse oder des Arbeitsamtes untersuchen/bestätigen lassen!

Zitat

Ich gehe mal davon aus, dass die Bundesagentur für Arbeit diesen Reha Bericht eh haben möchte um weitere Entscheidungen treffen zu können.

Ich glaube die Reha kommt eher von der Deutschen Rentenversicherung


Durch die Reha will die Rentenversicherung es bei der Reha prüfen, wie es mit deiner Leistungsfähigkeit aussieht
Aber sehr oft beten die Reha Einrichtungen einen gesund! Denn die Reha zahlt die Deutschen Rentenversicherung! Da gibt es den Spruch „Wessen Brot isst dessen Lied man singt“


Zitat

Am liebsten wäre mir die Erwerbsunfähigkeit unter 3 Stunden! In meinem Job kann ich nicht mehr arbeiten, ich würde das körperlich nicht schaffen.

Nimm es mir nicht Übel wen ich da so sage .Das du in Job kann ich nicht mehr arbeiten, ich würde das körperlich nicht schaffen. Das sagst du!
Stehen deine behandelnden Ärzte auch dahinter!!! Wen von ihnen eine Begutachtung deiner
Leistungsfähigkeit angefordert wird!

Eins musst du auseinander halten! Das eine ist die Rentenversicherung das Andere das Versorgungsamt

Es unterscheidet sich etwas , aber es sind Unterschiede bei den Bewertungen!

Versorgungsamt
Sämtliche Krankheiten aufführen !!!!
Bluthochdruck ist kein Wehwehchen
Osteochondrose LWS-SW1
Linkskonvexe skoliotische Fehlhaltung
Z.n OP LW5/SW1 rechts
Facettgelenksarthrose mit Irritation der rezessalen S1 Wurzel rechts
Spinalkanalstenose
Spondylodese LWS S1- L3 Dez/2020
Das durch das OP die Erhoffte Schmerzbeseitigung nicht eingetreten sind
Und sich das Schmerzbild auf einer Skala auf 8-10 gesteigert hat

Burnout und eine akute Belastungsstörung
Deine Beschwerden /Schmerzbild
Luftknappheit durch zu hohen
Blutdruck ,Wie sieht es mit deinem EKG aus ? Wann wurde das letzte gemacht

Rentenversicherung

Hier musst du die Einschränkungen die
einzelnen Krankheiten aufführen die deine Leistungsfähigkeit auf unter 3h bewirken
(Luftknappheit bedingt durch Bluthochdruck
Die Schmerzen durch
Osteochondrose LWS-SW1
Linkskonvexe skoliotische Fehlhaltung
Z.n OP LW5/SW1 rechts
Facettgelenksarthrose mit Irritation der rezessalen S1 Wurzel rechts
Spinalkanalstenose
Spondylodese LWS S1- L3 Dez/2020
Die ein
Schmerzbild auf einer Skala auf 8-10 gesteigert hat
Und deine Leistungsfähigkeit auf unter 3h bewirken


Sollest du starke Schmerzen haben würde ich mich an Das Schmerzzentrum Frankfurt – Empfang (schmerzzentrum-frankfurt.de) wenden!
Ich hoffe dich ein wenig Schlauer gemacht habe.


Gruß Murmel :bank

Bearbeitet von murmel am 20 Jun 2021, 22:42
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