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3 Seiten: 123 ( Zum ersten neuen Beitrag ) |
deuse |
Geschrieben am: 20 Nov 2007, 10:00
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Stammgast Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 61 Mitgliedsnummer.: 10.168 Mitglied seit: 12 Nov 2007 |
Hallo
ich möchte euch was mitteilen!!! falls ihr einen bandscheibengerechten Stuhl und einen höhenverstellbaren tisch für euren arbeitsplatz benötigt, dann braucht dies nicht euer arbeitgeber zu zahlen!!!! ruft bei eurer Rentenversicherung an und stellt dort einen antrag auf rehabillitationmaßnahme am arbeitsplatz ( so nennt sich dies). dann bekommt ihr etliche formulare zugeschicht, ein teil bekommt der behandelte arzt, den anderen teil müsst ihr selbst ausfüllen. dann braucht ihr noch einen kostenvoranschlag über die benötigte büromöbel (erhält ihr in einrichtungshäuser f. büromöbel kostenlos) und ab das ganze zur post. wird der antrag genehmigt, zahlt die rentenkasse deine ausgesuchten büromöbel. na, wie gefällt euch das?????????????? gruß steffi |
wi-ro |
Geschrieben am: 20 Nov 2007, 10:08
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bekennender Rockfan Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 2.450 Mitgliedsnummer.: 3.088 Mitglied seit: 28 Aug 2005 |
Hallo,
zur Ergänzung: das Ganze kann wenn man Schwerbehindert oder Gleichgestellt ist auch das Integrationsamt finanzieren. Gerald :winke |
mr.notes |
Geschrieben am: 20 Nov 2007, 10:20
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aktiver Schreiber Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 226 Mitgliedsnummer.: 8.813 Mitglied seit: 08 Mai 2007 |
Hallo,
leider ist das ganze nicht so einfach, der Rentenversicherungsträger hat natürlich gewisse Anforderungen z.B. Vorversicherungszeiten / Gutachten usw. Weiterhin bezahlt er es nicht komplett sondern gewährt einen Zuschuss! (bzw. einen maximalen Betrag) Man kann sich mit dem Antrag auch direkt an die Agentur für Arbeit wenden, die bezahlen sogar etwas mehr wie der Rentenversicherer! Schöne Grüße Frank |
STU8FE |
Geschrieben am: 20 Nov 2007, 10:30
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PremiumMitglied Bronze Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.005 Mitgliedsnummer.: 6.105 Mitglied seit: 05 Jul 2006 |
Zitat as Ganze kann wenn man Schwerbehindert oder Gleichgestellt ist auch das Integrationsamt finanzieren. ne - erst wenn die DRV nicht zahlt - dann kommt ggf. das Integrationamt mit zum Zug. Aber die wollen auch nur sparen. Also bei mir haben die nicht viel gemacht (einmal an die DRV einen Brief geschriben) - aber Geld gab es von denen keines :-( Ich brauchte allerdings ein Stehrollstuhl, der fast 8000 Euro gekostet hat Ich hatte ein formloses schreiben vom Orthopäden (kostete mich 10 Euro). und dann einen formlosen Antrag an die DRV (zuerst zum Arbeitsamt - die haben das dann weitergeleitet) - dann gab es vers. Forumulare - und dann musste man die Kostenvoranschläge hinschicken - dann wurde ersmal ein normaler bürostuhl bewilligt (den Tisch hat man ganz übersehen) - nach widerspruch wurde es dann genehmigt - dann dauerten aber die Zahlungen - ich musste ca. 3 Monate (!!) auf das Geld für den Rollstuhl warten (musste ich auslegen). Die Firma welche den Tisch geliefert hatte - wartete auch so lange auf ihr Geld (diese rechneten wohl dirket ab) - DRV hat mal wieder geschlampt. |
llsergio |
Geschrieben am: 09 Jan 2008, 13:05
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Öfter dabei Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 17 Mitgliedsnummer.: 10.453 Mitglied seit: 01 Jan 2008 |
Hier kann man sich übrigens ein paar Varianten ansehen und bestellen.
Werde mich für das Modell "desk top" entscheiden. http://www.officeplus.de Gruß Sergio |
Heike75 |
Geschrieben am: 11 Jan 2008, 18:03
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Stammgast Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 53 Mitgliedsnummer.: 10.422 Mitglied seit: 27 Dez 2007 |
Hallo Zusammen!
Hatte eben gerade einen Gespräch mit einem Sachbearbeiter von der Agentur für Arbeit. Ich habe auch den Antrag auf Kostenübernahme beim DRV Bund in Berlin gestellt. Die haben den Antrag nach Wochen an die Agentur für Arbeit zuständigkeitshalber weitergeleitet. Und der Herr hat mich heute mal "aufgeklärt". Eigentlich ist der DRV dafür zuständig, sobald mal 15 rentenbeitragspflichtige Jahre zusammen hat (ununterbrochen) sind es weniger (bei mir nur 14 Jahre, da ich 3 Jahre Elternzeit genommen habe) ist jetzt die Agentur für Arbeit am Zug. Und das wird wohl dauern. Ach ja, und wenn dann der Antrag auf stationäre Reha noch bewilligt werden sollte, dann wird das dann doch wieder ein Fall für die DRV in Berlin :B denn dann sind die dann doch wieder zuständig, weil die Reha ja auch über den DRV läuft. Ich verstehe bald die Welt nicht mehr. Hier wird doch alles nur von rechts nach links geschoben. Viele Grüße Heike |
STU8FE |
Geschrieben am: 11 Jan 2008, 20:15
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PremiumMitglied Bronze Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.005 Mitgliedsnummer.: 6.105 Mitglied seit: 05 Jul 2006 |
Hallo,
das war bei mir auch so - ich habe noch keine 15 Jahre - bisher war immer das AA zuständig (Autoumbau) - und nach der Reha plötzlich die DRV (aber das die schneller waren - kann ich nicht bestätigen). Versuche mal Kontakt mit dem Integrationsfachdienst aufzunehmen - die können das ggf. beschleunigen - bzw. treten erstmal dafür in Vorleistung. Viel Glück !! |
vrori |
Geschrieben am: 30 Jan 2008, 17:20
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PremiumMitglied Gold Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.641 Mitgliedsnummer.: 7.498 Mitglied seit: 07 Dez 2006 |
:; Da hab ich ja wohl irres glück gehabt.
Nach meiner Reha im März 2007 habe ich eine Irena verordnet bekommen, die ´konnte ich aus verschiedenen Gründen nicht durchführen, da u.a. auch "eine dusselige Terminplanung bei der IRENA-Stelle" vorlag, hab ich mich schriftlich bei der DRV über den Vertragspartner beschwert. Als P.S. habe ich dann gefragt wie ich zu einem elektrisch höherverstellbaren Schreibtisch käme. Ich bekam dann als Antwort auf meine o.g. Beschwerde ein weniger zufriedenstellendes Ergebnis - aber........ nach 3 Wochen eine Genehmigung!!!! für einen "elektrisch höherverstellbaren" Schreibtisch - ohne Antragsformulare usw. Also - es geht doch...... Liebe Grüße Vrori |
Dani01 |
Geschrieben am: 27 Apr 2009, 23:50
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Öfter dabei Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 11 Mitgliedsnummer.: 11.947 Mitglied seit: 04 Jul 2008 |
Bei mir wurde der Antrag von der Sozialberaterin in der Reha gestellt. War überhaupt kein Problem Ich habe auch diese Desk-Top Lösung und das war auch voll im Budget mit drin. Damit man den Bildschirm nicht immer hoch und runtersetzen muss, habe ich eine Grafikkarte mit zwei Ausgängen und einen zweiten Bildschirm und eine zweite Tastatur. Letztere Dinge hat auch die "BfA" gezahlt. Haben die gern übernommen.... Die Alternative wäre der elektrisch höhenverstellbare Schreibtisch gewesen, der deutlich teurer ist.
VIele Erfolg bei Euren Anträgen VG Dani |
lise |
Geschrieben am: 09 Okt 2009, 08:06
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Öfter dabei Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 18 Mitgliedsnummer.: 14.590 Mitglied seit: 20 Aug 2009 |
SGB IX § 81 Absatz 4 (ins. Punkt 4 und 5)
Da steht doch, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, oder steh ich auf dem Schlauch? (Schwerbehinderung ist analog zu setzen mit "nach längerer Krankheit - so hat es mir ein Oberamtsrat aus dem Ministerium erklärt.) Bearbeitet von lise am 09 Okt 2009, 08:08 |
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