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Wolli K. |
Geschrieben am: 05 Mai 2010, 18:21
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aktiver Schreiber Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 178 Mitgliedsnummer.: 15.915 Mitglied seit: 28 Mär 2010 |
Hallo, ... Weiterhin bezahlt er es nicht komplett sondern gewährt einen Zuschuss! (bzw. einen maximalen Betrag) ... Frank Hallo Bandis, Ich habe vor 4 Wochen bei der Rentenversicherung im Rahmen eines Antrags auf Teilhabe am Arbeitsleben einen Steh-/Sitztisch sowie einen "bandscheibengerechten" Stuhl beantragt. Vergangene Woche hatte ich bereits den Bescheid im Briefkasten. Die deutsche Rentenversicherung Bund zahlt mir 435€ für einen Stuhl und bis zu 1200€ für einen Tisch. Das sollte eigentlich ausreichen, um das Ganze vollständig bezahlen zu können. Mir liegt ein Angebot vor über einen Stuhl und einen Tisch, beides zusammen für 1292€ zzgl. MwSt. Incl. Mwst macht das 1537€... also brauche ich nichts dazuzahlen :; Tisch und Stuhl sind bestellt. Stuhl kommt diese Woche und der Tisch hat 6 Wochen Lieferzeit. LG der Wolli |
Wolli K. |
Geschrieben am: 11 Mai 2010, 12:17
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aktiver Schreiber Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 178 Mitgliedsnummer.: 15.915 Mitglied seit: 28 Mär 2010 |
Kleines Update zu diesem Thema, liebe Bandis:
Der Stuhl ist ja inzwischen da und ich konnte ihn ausgiebig testen. Ich bin SEHR glücklich damit, da er mir das Sitzen wirklich angenehmer macht. Nach den paar Tagen bin ich schon hellauf begeistert. Es handelt sich um das Modell Xenium Duo back von der Fa. rohde & grahl http://www.rohde-grahl.com/index.php?x-duo_back Wenn es hier nicht erlaubt ist, Herstellerlinks zu posten, möge man mein Posting editieren und es mir nachsehen... Also ich find´das Ding jedenfalls saugut LG der Wolli |
Nicoletta74 |
Geschrieben am: 01 Jun 2010, 11:28
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Stammgast Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 57 Mitgliedsnummer.: 16.104 Mitglied seit: 28 Apr 2010 |
Hallo Wolli,
ich habe den gleichen Bescheid von der DRV vorliegen wie du und dachte auch, dass ich damit kostenmässig hinkomme. Was ein Tisch kostet weiss ich nicht, das macht mein Arbeitgeber, aber der Stuhl kostet alleine schon an die EUR 1000. Habe mir auch deinen Stuhl angeschaut, der mir allerdings nicht empfohlen wurde, aber auch der kostet doch EUR 1000. Kann man bei der DRV den Gesamtbetrag abrechnen oder trennen die das streng nach Stuhl und Tisch? Mein Gedanke war nämlich, dass mein AG ja das Geld für den Stuhl voll bekommen könnte, wenn der Tisch güngstiger als EUR 1200 ist. Wie hast du das gemacht? Gruss von der Nicole |
vrori |
Geschrieben am: 01 Jun 2010, 11:49
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PremiumMitglied Gold Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3.641 Mitgliedsnummer.: 7.498 Mitglied seit: 07 Dez 2006 |
Hallo,
ich hab jetzt nicht alles mitgelesen - aber ich hab eine Bewilligung über einen elektrisch höherverstellbaren Schreibtisch bekommen und die Bewilligung belief sich auf ca. 1350 Euro - also paar mehr oder weniger - aber ca. 1350.... dafür habe ich dann einen entsprechenden Tisch bekommen - den Bandigerechten Bürostuhl hat mein Arbeitgeber bestellt und wohl auch bezahlt - vielleicht hat er sich das Geld auch irgendwo wiedergeholt... LG Vrori |
Wolli K. |
Geschrieben am: 01 Jun 2010, 21:11
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aktiver Schreiber Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 178 Mitgliedsnummer.: 15.915 Mitglied seit: 28 Mär 2010 |
Hallo Wolli, ich habe den gleichen Bescheid von der DRV vorliegen wie du und dachte auch, dass ich damit kostenmässig hinkomme. Was ein Tisch kostet weiss ich nicht, das macht mein Arbeitgeber, aber der Stuhl kostet alleine schon an die EUR 1000. Habe mir auch deinen Stuhl angeschaut, der mir allerdings nicht empfohlen wurde, aber auch der kostet doch EUR 1000. Kann man bei der DRV den Gesamtbetrag abrechnen oder trennen die das streng nach Stuhl und Tisch? Mein Gedanke war nämlich, dass mein AG ja das Geld für den Stuhl voll bekommen könnte, wenn der Tisch güngstiger als EUR 1200 ist. Wie hast du das gemacht? Gruss von der Nicole Hallo Nicole, bei mir war es auch so, dass der Stuhl teurer war, als der genehmigte Betrag. Der Tisch war aber deutlich billiger. Ich habe das jetzt so gelöst, dass der Lieferant die Rechnung etwas anpasst. Soll bedeuten: der Stuhl wird billiger und der Tisch teurer, so dass am Ende die Gewichtung beider Möbelstücke stimmt, der Endbetrag jedoch der gleiche ist. Dem Lieferanten isset schnuppe, und macht das mit. Ich hoffe, die DRV schluckt das so... da ich den Tisch noch nicht habe, hab ich auch noch keine Rechnung... aber ich versuch et einfach :P LG der Wolli Bearbeitet von Wolli K. am 01 Jun 2010, 21:12 |
Nicoletta74 |
Geschrieben am: 09 Jun 2010, 14:46
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Stammgast Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 57 Mitgliedsnummer.: 16.104 Mitglied seit: 28 Apr 2010 |
Ich wollte mich nochmal kurz melden.
Erfreulicherweise hat mein Arbeitgeber jetzt den Stuhl, der mir empfohlen wurde sowie einen höhenverstellbaren Schreibtisch bestellt. Die Mehrkosten, die über den Zuschuss der DRV gehen, werden übernommen. Jetzt bin ich mal gespannt, wie ich sitze, wenn ich ab Juli wieder arbeiten gehe.... Grüsse, Nicole |
caty |
Geschrieben am: 27 Jul 2010, 18:41
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Öfter dabei Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 43 Mitgliedsnummer.: 16.066 Mitglied seit: 21 Apr 2010 |
Muss mich hier gleich mal reinhängen :; ich hab den Stuhl und Tisch von der RV genehmigt bekommen, kan man denn das im Inernet bestellen, auf meinem Bescheid steht, man muss Propbesitzen. Hat jemand Erfahrung mit diesen Sachen aus dem Internet bzw. einen heißen Tip für Hersteller ect? Dieser müßte auch direkt mit der RV abrechnen, ich kann da nicht in Vorkasse gehen. Hat jemand Rat????
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Rose62 |
Geschrieben am: 04 Sep 2010, 21:09
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Stammgast Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 75 Mitgliedsnummer.: 15.619 Mitglied seit: 13 Feb 2010 |
Hallo,
muss hier auch mal kurz meine Erfahrung mitteilen: ich habe den Fehler gemacht, den elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch, den ich mir herausgesucht hatte, schon zu bestellen (weil die Fa. mir lange Lieferfristen ankündigte) und parallel den Antrag an die DRV zu stellen. :B Die DRV hat meinen Antrag abgelehnt. Begründung: "Sie haben eine Leistung in Anspruch genommen, ohne vorher einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt zu haben. Damit sind wir nicht verpflichtet, die beantragte Leistung zu gewähren oder bereits entstandene Kosten zu übernehmen." Über den Stuhl, für den ich die Kostenübernahme auch beantragt habe, und für den ich lediglich ein Angebot beigefügt hab, haben sie gleich garnichts geschrieben! Natürlich ärgere ich mich sehr - über mich und über diese sch... Bürokratie! Ich bin am Überlegen, ob ich nicht mal meine Rechtsschutzversicherung bemühen sollte. Warum erzähle ich Euch das? Damit nicht jemand anderes den gleichen Fehler macht wie ich. Ich hatte mich so gefreut, als ich diesen Antrag und die Bestellung endlich erledigt hatte - denn sowas kostet doch zusätzlich noch Energie. Meine reicht nämlich durch die Dauerschmerzen immer grad so aus, dass ich um die Runden komme ... Schönen Abend noch wünscht Euch Irene |
Ra.T |
Geschrieben am: 02 Aug 2014, 07:38
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Neu hier Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 3 Mitgliedsnummer.: 23.648 Mitglied seit: 02 Aug 2014 |
Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und schliesse mich mal einfach diesem Beitrag an. Auch ich benötige für meinen Arbeitsplatz eine Arbeitshilfe. Habe ich bei der Rentenversicherung schon beantragt und genehmigt bekommen. Für einen höhenverstellbaren Tisch , kostet 890€, erhalte ich ca. 240€ Zuschuss. Den Rest soll ich selbst bezahlen. Jetzt zu meiner Frage: Ich finde den Zuschuss etwas gering. Eigentlich dachte ich, der Tisch wird voll erstattet, da er unter 1000€ kostet. Weiss zufällig jemand nach welchem Schlüssel oder Kriterien ein Zuschuss zur Arbeitshilfe berechnet wird ? Auf der Website der Rentenversicherung lesen ich nur etwas von "Zuschuss bis ... ". Aber nicht, nach welchen Kriterien die Höhe letztendlich berechnet wird. Der Zuschuss kann doch nicht willkürlich bestimmt werden, oder doch ? mfg Ralf |
Harro |
Geschrieben am: 02 Aug 2014, 11:28
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Internet-Tramp Gruppe: Mitglied † Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 |
Moin moin R.at
es könnte sein das der Tisch nicht ganz den Vorschriften entspricht, oder die Vorschriften sind wieder einmal verändert worden. Normal gabs wohl einen Festzuschuss von ca. 800,-€ :sch bis dato Setz dich am besten mit dem Mitarbeiter der DRV direkt in Verbindung der kann dich darüber aufklären, wieso weshalb warum. LG Harro :winke |
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