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und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen. |
Ralf |
Geschrieben am: 01 Jan 2005, 21:37
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Admin Gruppe: Administrator † 29.05.2010 Beiträge: 6.933 Mitgliedsnummer.: 1 Mitglied seit: 09 Nov 2002 |
Hier der gesamte Text der Röntgenverordnung.
Wem z. B. die Röntgenunterlagen gehören und wie man als Patient an die Bilder kommt, regelt der §28 Röntgenverordnung Ralf :winke |
Lanu |
Geschrieben am: 07 Jan 2005, 21:56
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Boardmechaniker Gruppe: Gast Beiträge: 458 Mitgliedsnummer.: 1.257 Mitglied seit: 23 Jul 2004 |
Hallo lieber Ralf, das kommt mir gerade recht, da ich momentan um meine MRT-Bilder kämpfe die hausintern angefertigt worden sind und die Ärzte sie so interessant finden, dass sie diese nun einfach nicht mehr rausrücken wollen (kein Witz!) Schon ausgedruckt; danke! Lanu :winke |