Bandscheiben-Forum

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> Heilmittel-Verordnung..., ... neue aufschlüsselung
sandra70
Geschrieben am: 22 Jul 2004, 22:10


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hallo liebe bandis,

hier ein link für die neuen aufschlüsselungen der verordnungen, wie z.b. ws2g etc.

bitte hier klicken

lieben gruss

sandra :winke

Bearbeitet von Harro am 31 Mai 2005, 08:11
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Butterfly
Geschrieben am: 17 Jan 2005, 00:05


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Das finde ich sehr interessant, aber dazu habe ich dann gleich viele Fragen: Auf meinem KG- Rezept steht: WS2b. Heißt das, daß ich 3 mal hintereinander ein Rezept über jeweils 6 Behandlungen bekomme, und daß dann 12 Wochen Pause, ohne Behandlung, sein müssen?

Und - sind 3 Bandscheibenvorwölbungen, die alle 3 die jeweiligen Nerven "tangieren", plus Facettenartrose in der gesamte HWS eine Fehlhaltung??
Die Neurologin und die Ärztin in der reha sagten, das wäre ein Dauerschaden, aber der Ortho schrieb auf das Rezept ... Fehl- oder Überbelastung.
Bekomme ich dadurch weniger KG?

Oder versteh ich da nur was falsch, weil Fehlhaltung, das klingt so harmlos, gar nicht nach den vielen auas, die ich habe.

Und ist das eine Anschauungssache der Ärzte, , und kann man da mit dem Ortho drüber diskutieren - falls "man" den Mut dazu hat?

Und - muß das ein Ortho sein, der Rezepte für KG ausstellt? Mein Hausarzt ist nämlich mit Rezepten bisher sehr großzügig gewesen.
Butterfly
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Harro
Geschrieben am: 17 Jan 2005, 09:34


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Moin Butterfly,
wer viel fragt bekommt auch viele Antworten. :D

WS2b
Wirbelsäulenerkrankungen mit prognostisch länger dauerndem Behandlungsbedarf
insbesondere Einschränkungen von relevanten Aktivitäten des täglichen Lebens, multistrukturelle oder funktionelle Schädigung
= Funktionsstörungen/Schmerzen durch Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen Ziel: Funktionsverbesserung, Verringerung, Beseitigung der Fehl- oder Überbelastung discoligamentärer Strukturen

Den komplette Heilmittelkatalog gibt’s hier: https://heilmittelkatalog.de/files/luxe/hmk...io/kapitel1.htm

Hinweise: http://www.heilmittelkatalog.de/index.php/...verordnung.html

Zu den ominösen 12 Wochen: Behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen

Die Richtlinien gehen davon aus, dass im Regelfall mit der Gesamtverordnungsmenge die Therapieziele erreicht werden können.
Erst nach einem behandlungsfreien Intervall können Rezidive oder neue Erkrankungsphasen einen neuen Regelfall auslösen.
Mit der Heilmittelrichtlinie 2004 wurde dieses behandlungsfreie Intervall auch für die Physikalische Therapie von 6 auf 12 Wochen verlängert.
Ist eine frühere Behandlungsaufnahme medizinisch erforderlich, kann eine "Verordnung außerhalb des Regelfalls" vorgenommen werden.

Langfristverordnung entfällt

Die Richtlinien 2001 sahen für bestimmte Diagnosen auch im Regelfall eine kontinuierliche Versorgung ohne behandlungsfreies Intervall vor.
Nach den Richtlinien 2004 ist eine kontinuierliche Versorgung mit Heilmitteln im Regelfall nicht vorgesehen.
Ist eine kontinuierliche Versorgung (ohne Therapiepause) erforderlich, kann diese unter Berücksichtigung der medizinischen Erfordernisse des Einzelfalls mit einer "Verordnung außerhalb des Regelfalls" vorgenommen werden.
"Verordnungen außerhalb des Regelfalls" müssen - wie schon auf Grundlage der Richtlinie 2001 - vom Patienten bzw. Versicherten (oder einer von ihm beauftragten Person) vor der Fortsetzung der Therapie der zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden.
Nach der Vorlage kann die Therapie fortgesetzt werden. Die Krankenkassen haben die Kosten der Therapie mindestens bis zum Zugang einer Ablehnungsentscheidung zu übernehmen.
Die Krankenkassen können auf eine Vorlage der "Verordnungen außerhalb des Regelfalls" verzichten. Die meisten Krankenkassen hatten während der Gültigkeit der Richtlinien 2001 auf ihre Genehmigungsoption verzichtet und hierdurch pauschal alle Verordnungen (ohne Vorlage) genehmigt.



In diesem Sinne, gutes Lesen. :z

Harrop :smoke

Bearbeitet von Harro am 28 Okt 2017, 18:44
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Butterfly
Geschrieben am: 17 Jan 2005, 14:35


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Danke, Harro!!

ich hatte das so verstanden, daß mein Doc jetzt behauptet : der Frau fehlt ja nix, die hat ja nur ne Fehlhhaltung :B

Jetzt muß ich nur noch rausfinden, was discoligamentäre Strukturen genau sind.
:D
google gibt dazu nicht viel her.

QUOTE
Erst nach einem behandlungsfreien Intervall können Rezidive oder neue Erkrankungsphasen einen neuen Regelfall auslösen.


Bäh, ich will ja nicht einen Rückfall oder eine NEUE Krankheitsphase bekommen, sondern so, wie die Ärztin in der Reha meinte, ich bräuchte die nächsten Jahre KG, um einigermaßen Schmerzfrei zu werden und vielleicht zu bleiben.

Aber jetzt kann ich doch erst mal in Ruhe die 3 mal 6 Behandlungen abwarten und dann, wenn notwendig, Verordnung außerhalb des Regelfalls beantragen. (der Doc wird staunen, was ich alles weiß :z )

Ist schon toll, um wieviel man sicherer wird und ruhiger und weniger ängstlich, wenn man so gute Informationen bekommt.

Ich habe mir stundenlang den Kopf zerbrochen, warum der Doc sowas schreibt, und ich verstehe einfach nicht, warum die Ärzte einen nicht so aufklären, wie ihr das hier macht.
Ich denke, dann ginge es einigen von uns hier doch gleich ein bißchen besser. Und die 10 Minuten (bei so Langsamdenkern wie mir :rolleyes: ) die das dauert, sollten wir den Docs doch wert sein.

Ich weiß nicht, ob meinem Doc klar ist, in wieviel Ängste und Unsicherheit er mich stürzt, auch wenn die bisherige Behandlung gut war (ich glaube, bei mir war sie bisher gut), aber einfach keine Erklärungen über irgendwas dazu gegeben werden.

Deshalb nochmal DANKE

von Butterfly (die jetzt zu ihrer 2. KG saust, um sich wieder den Hals "massakrieren" zu lassen)
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parvus
Geschrieben am: 17 Jan 2005, 18:25


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Huhu Butterfly,

ich denke, dass wir Betroffenen uns einfach besser weiterbilden als die Ärzte und daher die Docs nicht so schlau sind wie wir :D

Wenn wir uns nicht informieren sterben wir dumm, denn glaube ja, das viele Praxen nicht wirklich mit den neuen Verordnungen klar kommen.

Also weiterhin regen Austausch hier im Forum :klatscht

:winke parvus

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Ralf
Geschrieben am: 18 Jan 2005, 11:58


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Huhu Butterfly,

diskoligamentäre....= ein Sammelbegriff für bandscheibenbedingte Schmerzen, das Ligamentum umgibt die Bandscheiben. Bessere Lokalisation als "lumbale" Schmerzen.

Liebe Grüße

Ralf :winke
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focki
Geschrieben am: 22 Jan 2005, 19:06


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QUOTE (parvus @ 17.01.2005, 17:25)

ich denke, dass wir Betroffenen uns einfach besser weiterbilden als die Ärzte und daher die Docs nicht so schlau sind wie wir 

Hi parvus :winke
wie wahr,wie wahr. :klatscht
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Thinka
Geschrieben am: 21 Jan 2006, 16:34


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hallo butterfly!

es ist natürlich sehr schade,daß du(und auch alle anderen pats)von zeit zu zeit etwas ratlos oder grübelnd vor den verordnungen stehen,aber ich denke das es den meisten ärzten leider auch nicht anders geht.
obwohl diese heilmittelverordnung ja nun schon ein weilchen auf dem markt ist..aber ich habe mehrfach gesehen,daß die ärzte auch nicht so genau wissen,wie sie nun diese rezepte auszufüllen haben,damit uns patienten das erneute gerenne und den kgs das zurückgeschicke erspart bleibt...
also nicht ärgern,sondern im zweifelsfall fragen,manchmal sind die diagnosen nur die,mit denen man die rezepte ausstellen kann.
viele grüße thinka
PMICQ
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liona
Geschrieben am: 02 Dez 2008, 10:46


Neu hier
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Hallo,

erstmal danke für die schönen links zu den Heilmittelverordnungen, die ich mir - als Neuling des Forums aber alter Hase in Sachen Rückenleiden - im Zusammenhang mit meiner Suche nach Möglichkeiten der langzeittherapie-Verordnungen außerhalb des Regelfalls gesucht habe. Da Du klingst, als würdest Du Dich auskennen, eine weitere Frage: hast du eine idee, wo ich Begründungen bzw. Diagnosen finde, die man für ein 20ger (oder mehr) Rezept wählen kann?
Wenn mir sonst jemand helfen kann, wäre das großartig!

Liebe Grüße
liona :?

Bearbeitet von Harro am 02 Dez 2008, 10:58
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