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blumi |
Geschrieben am: 15 Jan 2020, 08:29
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PremiumMitglied Silber Gruppe: Betreuer Beiträge: 2.213 Mitgliedsnummer.: 27.696 Mitglied seit: 26 Okt 2018 |
Hallo Swar,
ich kann dir mal ein Beispiel geben, um zu erklären, was bei einer generellen Beweislastumkehr das Problem wäre. Es gibt da eine Patientin, die klagt, unter anderem gegen mich. Sie wollte in keinem Fall einen Kaiserschnitt unter der Geburt (es gab auch keinen wirklichen Grund dafür) und hat mir das auch mehrfach gesagt. Jetzt behauptet sie, vier Stunden lan um einen Kaiserschnitt gebettelt zu haben. Natürlich dokumentierst du nicht stündlich (warum auch): die Patientin wünscht keinen Kaiserschnitt, ...die Patientin wünscht weiterhin keinen Kaiserschnitt... die Patientin wünscht immer noch keinen Kaiserschnitt.... Wenn es jetzt zur Beweislastumkehr käme, wie soll ich denn ihre Behauptung widerlegen? Das kann man nicht, und damit bin ich dann die Schuldige, obwohl ich alles Lege artis gemacht habe. Das mal als anschauliche Erläuterung, warum ich von einer generellen Beweislastumkehr nichts halte. LG, Elke |
Swar |
Geschrieben am: 15 Jan 2020, 21:46
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Boardmechaniker Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 305 Mitgliedsnummer.: 27.948 Mitglied seit: 22 Apr 2019 |
Hi blumi,
Ok, aber Du hättest die Möglichkeit einer Unterschrift der Zustimmung oder Zeuge einer Schwester. Ich denke, was logisch ist, jeder will recht bekommen und abgesichert sein. Mein Operateur streitet nun auch Gesagtes ab, trotz Zeugen. Mehrere NC und auch andere Chirurgen verstehen die Unsinnigkeit der OP nicht. Sagen direkt.....hätten sie nie operiert.....warum hat der das denn operiert.....der gehört vor die Ärztekammer......ich habe nie vor einer Lähmung gestanden, mit so einer Aussage zur OP nötigen...... Nun muß ich beweisen......während er nichts muß? Anders müßte er den Sinn meiner OP erläutern......warum, wenn unnötig? Wie soll ich eine Unnötigkeit belegen, vertraute ich doch, weiß es erst durch andere. |
Harro |
Geschrieben am: 16 Jan 2020, 00:00
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Internet-Tramp Gruppe: Administrator Beiträge: 12.906 Mitgliedsnummer.: 49 Mitglied seit: 08 Dez 2002 |
Moin moin
Zitat Nun muß ich beweisen......während er nichts muß? oder umgekehrt: Ich muss nichts............ er muss? Das ist die Frage, wie schon geschrieben es muss Chancengleichheit sein. Es kann nicht sein das dem Patient NULL Chance gegeben wird. Oder muss, wie es auch schon von mir gefordert wurde in der Reha, eine lückenlose Gegendokumentation geschrieben werden da meist gegen den Patienten gearbeitet wird, da die Reha von der KK oder DKV bezahlt wird? Ist alles nicht so einfach, da der Patient inder Politik keine Lobby hat im Gegensatz zur Pharma/Ärztekammer etc. In dem Sinne, Harro :winke |
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