Bandscheiben-Forum

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> zentrales Implantatregister, Gesetz z.Err. e. zentr.Implantatregister
Bonnkirch
Geschrieben am: 19 Okt 2019, 16:34


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Hallo liebe Bandis,

der Bundestag hat am 26.09.2019 das Gesetz verabschiedet zur Erichtung eines zentralen Implantatregister Deutschland verabschedet.

Implantat-Register

Ich sehe das sehr skeptisch. Ich bin eher der Auffassung, dass man das Zertifierzungsverfahren ändern muss.

Wenn jeder Hersteller von Mediznprodukten ihre zertifiezierte Stelle selber aussuchen darf, wird sich für uns Patienten als Verssuchskaninchen nur eines ändern: Wir können Vorkommnisse melden.

Was dann als Folge sein wird, sehe ich hier im Gesetz nicht.

Also eine reine Datenbank zum Nutzen von medinischen Einrichtungen.

Gruß

Christina

Bearbeitet von Harro am 19 Okt 2019, 21:15
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Swar
Geschrieben am: 19 Okt 2019, 17:42


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Hi,
Leider geht der Link nicht.
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blumi
Geschrieben am: 19 Okt 2019, 18:48


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Hallo Christina,

so ein Implantateregister ist im Prinzip sehr sinnvoll, nur bleibt das Gesetz inhaltlich hinter dem Register zurück, was es bei den Orthopäden und Unfallchirurgen bereits auf freiwilliger Basis für Hüft- und Knieprothesen gibt.
Zur Zeit ist es nämlich so, dass es nicht einmal möglich wäre, wenn Schäden eindeutig nachgewiesen wären, dies allen betroffenen oder potentiell betroffenen PatientInnen mitzuteilen weil kein Mensch irgendwo registriert, wer was wo eingebaut hat. Auch können sich weder Patienten beim Register erkundigen wegen geplanten Implantaten noch können das Ärzte/Krankenhäuser, die etwas einbauen woillen. Letzteres ist leider auch in dem geplanten Implantateregister nicht vorgesehen und daher ist es auch defiunitiv nicht ausreichend und bleibt hinter den Forderungen von Experten und hinter dem bereits bestehenden Modell zurück.

Natürlich ersetzt die nicht ein vernünftiges Zertifizierungsverfahren. Aber die Medizinproduktelobby ist auf europäischer Ebene leider sehr einflussreich und konnte ein solches verhindern.

LG, Elke
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Swar
Geschrieben am: 19 Okt 2019, 20:17


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Hi blumi,
Deine Antwort hat mit einiges erklärt.

Zu meinem Verständnis, ein anderer Vergleich:
der Tierarzt chipt meinen Hund. Nun ist er zwar eindeutig zu identifizieren, aber registriere ich ihn nicht, bringt der Chip nichts.

Lösung wäre doch, könnte der Patient, hat der Arzt keine Zeit, sich selber registrieren.
Wenn es doch seit 2015 eine Implantatpaßpflicht gibt, müßte dann auch sofort registriert werden, so stünden alle Daten in einer Liste.

Und in der heurigen Zeit sollte es dann möglich sein, gibt es mit einem Modell Probleme, das eine Sammelinformation, als Mail oder Brief, an den Patienten geht, der zu seinem Arzt, der dann gezielt sagen kann, Hersteller ja, aber betrifft nicht Dein Modell, Deine Charge.

Und rückwärts müßte es auch möglich sein, man gibt sein Implantat ein und erhält in der Suche, ob es was Wichtiges gibt oder nicht.
Sonst hat sowas doch gar keinen Sinn......wie ein gechipter, aber unregistrierter Hund.
PM
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Harro
Geschrieben am: 19 Okt 2019, 21:19


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Moin moin
der Link geht jetzt nach einigen Mühen :hair
Ist ein PDF:
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Implantateregisters Deutschland und zu weiteren Änderungen
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Implantateregister-Errichtungsgesetz – EIRD)

In meinen Augen, unverständliches Wischi Waschi in vielen Worten..................
Obs wirklich was bringt schaun wer mal.

Guts Nächtle Harro :winke
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Swar
Geschrieben am: 19 Okt 2019, 23:21


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Hi Harro,
Danke für Deine Mühen, werde mich mal durch die 118 Seiten arbeiten, die Nacht ist lang.
PM
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Bonnkirch
Geschrieben am: 20 Okt 2019, 13:34


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Hallo Harro,

vielen Dank für Deine Mühe,

es war nicht meine Absicht Euch solche Mühe damit zu machen. :rolleyes:

Gruß

Christina
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