Bandscheiben-Forum

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> ALLES nimmt jetzt seinen Lauf, "Das Ende der Wirbelsäulenkarriere"
Joachim Scheidt
  Geschrieben am: 17 Mär 2008, 19:54


Stammgast
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Hallo.
Vorige Woche am 11.03. lief mein Krankengeld aus und der Gang zur Agentur für Arbeit war angesagt. Mit meinen heutigen Beschwerden konnte ich mich nur schlecht bewegen und hatte wohl unübersehbar einen geplagten Gesichtsausdruck. Die Damen vom Amt waren allesamt sehr nett und haben mich gleich zur Ärztin des med. Dienstes verfrachtet.
Ich hatte schon gleich einen Pack Befunde mitgeholt, sowie den Reha - Entlassungsbericht.
Die körperliche Untersuchung endete schon direkt nach den vergeblichen Versuchen noch irgendwelche Reflexe auslösen zu können. Dies war erwartungsgemäß negativ und die Beurteilung nach §125 SGB III war abgeschlossen. Die Ärztin verabschiedete mich freundlich und sagte mir zu, dass aus ihrer Sicht das ALG I für die Dauer von 450 Tagen zu gewähren wäre.
So weit so gut.
Viele von Euch kennen das Prozedere schon und haben sicherlich andere Erfahrungen.
Der Sachbearbeiter des ALG I - Antrages konnte sich nicht verkneifen, mich darauf hinzuweisen das der zuständige Berater / Betreuer theoretisch mich schon nach einem Monat auffordern könnte die Rente zu beantragen. Das wäre natürlich fatal: da das ALG I doppelt so hoch ist wie die Rente.
Dann ist auch bekannt, dass ein Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt läuft.

Mal abwarten wie sich das Ganze entwickelt.

"Jo du bist eine Wirbelsäulenruine."

Da die Haut noch glatt ist und wir lachen können, geht es uns immer noch gut : sagt meine Frau.

Da Frauen immer Recht haben - bin ich zufrieden.
smilie

Euer Jo
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Ralf
Geschrieben am: 17 Mär 2008, 20:04


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Hallo Jo,

Zitat
Der Sachbearbeiter des ALG I - Antrages konnte sich nicht verkneifen, mich darauf hinzuweisen das der zuständige Berater / Betreuer theoretisch mich schon nach einem Monat auffordern könnte die Rente zu beantragen.


Nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch, da Gesetzestext. Der SB kann gar nicht anders, er muss!

Nun würde ich mir wegen der Zeit erstmal keine Gedanken machen, denn sooooo schnell entscheidet die DRV auch nicht. Immer schön dran denken, erster Antrag: Ablehnung, dann Widerspruch, Gutachtergerenne und dann, so man Glück hat, Rente. Wenn es schnell geht, dann rechne mal mit 9-12 Monaten. Bei einer Klage sprengt das eh den zeitlichen Rahmen und Du solltest Dir eher Gedanken machen, wo das Geld dann herkommt. :z

Wenigstens einen Trost hast Du, Du bist nach §125 anerkannt! :klatscht Schön, daß bei Deiner AA dieser Paragraph wohl bekannt war.

Liebe Grüße und Gesundheit wünscht Dir

Ralf :winke
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Joachim Scheidt
Geschrieben am: 17 Mär 2008, 20:46


Stammgast
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Hallo Ralf,
ja ich war echt überrascht das die Damen schon gleich alles hinsichtlich des § 125 ausgerichtet hatten. Das nun per Gesetz innerhalb eines Monates die Aufforderung zur Rente kommen muss ist mir zwar bekannt, aber weiss ich nicht ob die Frist zur Beantragung ähnlich wie bei der KK, ich glaube 10 Wochen, beträgt. Zeit schinden ist mein Vorteil - wenn es möglich ist.

Es grüsst Dich

Jo
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Ralf
Geschrieben am: 17 Mär 2008, 22:55


Admin
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Hi Jo,

sorry, da muss ich Dich enttäuschen....

Zitat
Die Agentur für Arbeit hat den Arbeitslosen unverzüglich aufzufordern, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Stellt der Arbeitslose diesen Antrag fristgemäß, so gilt er im Zeitpunkt des Antrags auf Arbeitslosengeld als gestellt. Stellt der Arbeitslose den Antrag nicht, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld vom Tage nach Ablauf der Frist an bis zum Tage, an dem der Arbeitslose einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellt. Kommt der Arbeitslose seinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Träger der medizinischen Rehabilitation oder der Teilhabe am Arbeitsleben nicht nach, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld von dem Tag nach Unterlassen der Mitwirkung bis zu dem Tag, an dem die Mitwirkung nachgeholt wird. Satz 4 gilt entsprechend, wenn der Arbeitslose durch sein Verhalten die Feststellung der Erwerbsminderung verhindert.


Und unverzüglich heißt eigentlich "sofort"

Liebe Grüße

Ralf :winke
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Joachim Scheidt
  Geschrieben am: 18 Mär 2008, 06:55


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So sei es dann, Ralf.
Lassen wir die Mühlen der Bürokratie einmal mahlen und warten ab was kommt.
An meiner Kooperation soll es nicht scheitern. Nur bekanntlich beurteilen die Fachleute der DRV oftmals anders.
Ich werde es zeitnah berichten.

Grüsse

Jo
PM
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