Bandscheiben-Forum

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> BSV C4/5 , falsche OP C5/6
gitta
Geschrieben am: 30 Okt 2018, 19:42


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Hallo,
mein Name ist Brigitte. Ich hatte am 14.10.wahnsinnige Schmerzen in rechter Schulter und Arm. Bin zur Notaufnahme ins Krankenhaus. dort erklärte man mir ich sei kein Notfall und gab IBU 600. Nachts unerträgliche Schmerzen, mit Krankenwagen zur Notaufnahme, nach Infusion mit Schmerzmittel wurde ich um 5 Uhr nach Hause entlassen, ich solle zum Hausarzt gehen. Meiner Bitte, dass ein Neurologe sich die Ausfallerscheinung im rechten Arm anschaut ,wurde nicht entsprochen.
Am16.10. hatte ich schon MRT Termin, Bandscheibenvorfall HWS C4/5. Am 17. 10. mit dem Befund zum Orthopäden. Der spritzte Cortison und sagte die Lähmung des Armes gibt sich wieder.
War aber nicht, auch weiterhin starke Schmerzen. Ich bin am 22.10. zum Neurochirugen ins Krankenhaus. Sofortige OP am 24.10. Und nun kommt nach allen Fehldiagnosen der Hammer: der Chefarzt!! entfernte nicht C4/5 sondern fatalerweise C5/6. Er gab seinen Fehler sofort zu, erneute Operation am 26.10. mit Entfernung C4/5
Jetzt habe ich 2 Peek cage und bekomme den rechten Arm nicht mehr hoch.
Was soll ich machen? Ich bin am Boden zerstört. Kann sich der Nerv nach dieser längeren Zeit wieder erholen? Was wird mit der Beweglichkeit meiner Halswirbel ? Kann
ich als Rentnerin in REHA. Den Klagewrg bestreiten?
Fragen über Fragen.
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Franky63
Geschrieben am: 31 Okt 2018, 07:52


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Hallo Gitta

Deine Geschichte ist so unglaublich wie unfassbar. Wieder ein Beweis das manche Ärzte wohl besser was anderes gemacht hätten in ihrem Leben.
Ich schreibe mal was ich machen würde
- eine Fachanwalt suchen der sich mit so was auskennt und den Arzt verklagen, und wenn es das letzte wäre was ich im Leben tue
- der Krankenkasse melden und der Bundesärztekammer
- einen neuen NC suchen der dich behandelt und dir wirklich hilft
Wäre schön wenn du uns auf dem laufenden hältst. Viele schreiben hier und dann nicht mehr wenn es ihnen besser geht.

Grüße Franky
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cecile.verne
Geschrieben am: 31 Okt 2018, 10:36


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Hallo Gitta

eine schreckliche Geschichte!!!! Wenigstens hat der Doc ohne zu zögern seinen Fehler zugegeben. Ob Du Dir da das Prozessieren wirklich aufladen willst, bleibt Dir überlassen. Eigentlich sollte die Haftpflichtversicherung des Arztes Dir in meinen Augen auch ohne Prozess eine Entschädigung zusprechen. Einen Anwalt über Deine Situation zu informieren wäre sicher gut, aber ohne direkten Prozesswunsch.

Zur Situation in der HWS: Es kann bis 2 Jahre dauern, bis sich der Nerv erholt..... Ich denke, da ist sehr, sehr, sehr viel Geduld notwendig!

Ich wurde C4-6 im Februar versteift. Die Beweglichkeit der HWS ist heute, wie wenn nie etwas gewesen wäre, ja sogar viel besser als vor der OP. Ich trug 4 Monate lang eine Halskrause (für was ich sehr dankbar war) und die Beweglichkeit war in dieser Zeit stark eingeschränkt. Innerhalb einer Woche habe ich dann die Krause "abtrainiert" und nach und nach wieder Mobilität ohne weiteres Dazutun zurückgewonnen.
Die Nervenschmerzen im Arm können aber nach wie vor nur mit Pregabalin in Schach gehalten werden. Ob sie je wieder verschwinden kann mir kein Arzt sagen.....

LG Cécile
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gitta
Geschrieben am: 31 Okt 2018, 14:35


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Hallo Franky 63 und Cecile.verne
schönen Dank für die Antworten. Ich bin heute aus dem Krankenhaus entlassen worden. Es wurde ein REHA Antrag für eine neurologische REHA gestellt. Aber man hat mir
schon signalisiert, dass das bei Rentnern meist abgelehnt wird. Ich werde heute einen Brief an meine Krankenkasse schreiben und denen schildern wie es mir ergangen ist.
Ich werde denen auch schreiben, dass meine einzige Hoffnung nach diesen Fehlern auf einer guten Nachbehandlung besteht und die Kasse um Vorschläge für mein weiteres
Vorgehen bitten.
Liebe Grüße
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Svitan
Geschrieben am: 01 Nov 2018, 08:18


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Zitat (cecile.verne @ 31 Okt 2018, 10:36) 

Ob Du Dir da das Prozessieren wirklich aufladen willst, bleibt Dir überlassen. Eigentlich sollte die Haftpflichtversicherung des Arztes Dir in meinen Augen auch ohne Prozess eine Entschädigung zusprechen. Einen Anwalt über Deine Situation zu informieren wäre sicher gut, aber ohne direkten Prozesswunsch.

Hallo Cecile,

es geht hierbei gar nicht mehr darum ob Gitta das will oder um Schadensersatz alleine sondern darum
das der Arzt, respektive das Krankenhaus, für alle Folgekosten aufkommen muss die sich aus weiteren
Behandlungen oder OP´s ergeben. Das betrifft auch eine Rehabilitation. Schadensersatz dürfte dabei
noch das kleinere Übel sein.
Über kurz oder lang wird die Krankenkasse von dem Kunstfehler erfahren und nur für die Behandlungen
in Vorleistung gehen wenn Gitta gegen den Arzt als Verursacher vorgeht damit die Krankenkasse alle
Kosten von dessen Haftpflichtversicherung ersetzt bekommt.

--------------------


Hallo Gitta,

du kannst eine Reha auch bei der Krankenkasese beantragen. Ich würde davon abgesehen
auch die Krankenkasse vollumfänglich über die fehlerhafte OP informieren.

Letztlich wird aller Voraussicht nach die Haftpflicht des Arztes für alle Kosten aufkommen
müssen. Hierfür musst du aber zwingend einen Rechtsanwalt ins Boot holen.

Die Krankenklasse wird im Nachgang versuchen sich alle Kosten von der Haftpflicht
des Arztes oder Krankenhaus zurück zu holen.

Bitte hole dir unbedingt einen Fachanwalt hinzu damit du nicht über den Tisch gezogen wirst
und hinterher noch auf Behandlungskosten sitzen bleibst. Lasse dich nicht von dem Arzt
blenden der dir gegenüber Einsicht zeigt. Das ist nur als Versuch zu werten den Schaden so
gering wie möglich zu halten.

Gruß Svitan

Bearbeitet von Svitan am 01 Nov 2018, 08:26
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gitta
Geschrieben am: 01 Nov 2018, 11:06


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Hallo Svitan,

ich habe heute bereits meiner Krankenkasse einen ausführlichen chronologischen Bericht geschrieben. Ich habe sie gebeten, die vom Krankenhaus beantragte REHA
zügig zu genehmigen und mich bei der weiteren Vorgehensweise evt. durch den MDK zu unterstützen.
Die starke Lähmung im Arm ist nicht durch die fehlerhafte OP entstanden sondern durch die Fehldiagnosen im Vorfeld und den dadurch bedingten Zeitverzug.
Ich bin gespannt wie die Krankenkasse reagiert.

Liebe grüße
Gitta
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milka135
Geschrieben am: 02 Nov 2018, 00:53


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Hallo Gitta,
es ist zwar blöd für dich gelaufen.

Das die OP nicht so gelaufen ist wie sie hätte sollen und ein 2. Akt mit Narkose erforderlich war ist das eine und wäre noch zuverschmerzen. Aber die evl. Folgen einer Versteifung von 2 Höhen kann man nie abschätzen. Das wäre für mich ein Grund über die Krankenkasse eine Prüfung auf Behandlungsfehler zustarten. Machs aber bitte ber deine KV nicht über die Ärztekammer. Deine KV hat mehr interesse an einer Klärung. Weil, sie f. evl. Anschlußinstabilität bezahlen muss.

Besorge dir deine 2 Op-Berichte und die Röntgenbefunde (den 1 nach der OP wird ja, geröntgt wegen Lagekontrolle des Cage oder Peeks) von der Klinik. Lass dir auch eine CD-Rom von den Röntgenbilder machen.

Wenn du das Gutachten des MDK´s/deiner KV hast, erst dann gehste zum Anwalt. Hoffe auf ein außergerichtliche Einigung/Abfindung. Denn man ist als Pat. im Arzthaftungsfall was geldliche angeht der Arme. Die wenigsten bekommen Prozesskostenhilfe. So, dass die 1. Runde ca. 3000,00€ dich kostet.

Geh das Verfahren in aller Ruhe an. (Hol dir nur erst mal die o.g. Unterlagen und CD-Rom(s) von der Klinik u. Radiologie. Denn du musst dich erst mal ausruhen - sonst bekommste miese Verspannung, als frisch Operierte.

Liebe Grüße,
Milka :;
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