Bandscheiben-Forum

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> Reha nach L5/S1 Versteifung, Reha bei Rente
Madeleine
Geschrieben am: 24 Okt 2018, 17:20


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Ein liebes Hallo an alle,

Ich fahre am 31.10 in Reha nach meiner versteifung.
Ich beziehe EU Rente seit Oktober 18 befristet bis März 2019.
Nächstes Jahr ist wieder eine op geplannt um das Material wieder zu entfernen.
In der hws hab ich seit 2016 eine prothese
und wieder 2 Vorfälle, also geht es laut Nc wieder mit infiltrationen los..
Kann die Reha mir die Rente wieder wegnehmen. Im Dezember möchte ich die weiterbewilligung beantragen.

LG Madeleine
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paul42
Geschrieben am: 25 Okt 2018, 13:15


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Hallo Madeleine,

grundsätzlich ist das möglich, dass der Leistungsträger über die Weiteberentung neu entscheiden kann. :boxen
Die Rehaeinrichtung prüft, aber entscheidet das aber nicht, sondern das macht der med. Dienst der DRV.

Wenn sich dein gesundheitlicher Zustand nachweislich verschlechtert, erscheint es unwahrscheinlich, dass der Leistrungsträger nun zum Ergebnis einer Verbesserung kommt.

Ich hab aber mal ne Frage, warum möchtest du, dass die Schrauben und das Stabsystem entfernt werden?
Sollte das med. nicht notwendig sein, könnte, dass zum Stolperstein werden. :kinn

viel Grüße
paul42
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Madeleine
Geschrieben am: 25 Okt 2018, 13:22


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Hallo Paul,
Danke für deine Antwort.
Mein Nc sagte das die Schrauben nächstes Jahr wieder rauskommen da ich soviel Schmerzen hab und er vermutet das mein Körper das Material nicht verträgt .Warum könnte das zum Stolperstein werden? Er sagte wenn alles verknöchert ist passiert da nix.

LG Madeleine

Bearbeitet von Madeleine am 25 Okt 2018, 13:29
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karin59
Geschrieben am: 25 Okt 2018, 13:32


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Hallo ,

betreffs der Materialentfernung muß ich Paul zustimmen.
Solange das eingebrachte Instrument keinerlei Beschwerden macht, kann es im Körper verbleiben.
In einigen Fällen ist es sogar von Vorteil, auch wenn eine Versteifung/ Verknöcherung statt gefunden hat.
Dann sorgt es nämlich für zusätzlichen Halt.
Nach meiner Kenntnis wird Material nur nach völlig ausgeheilten Brüchen entfernt, aber nicht nach WG oder BSV.

Ich muß sagen, daß ich meine stangen und Schrauben überhaupt nicht mehr bemerke, sie sind quasi körpereigen geworden.
Vor der OP konnte ich mir das niemals vorstellen und auch kurz nach der OP hat mein Gehirn einen Fremdkörper gemeldet.

Eine Entfernung ist in jedem Fall ein weiterer Eingriff, eine weitere Eröffnung der alten Narbe, wobei dann wieder Narbengewebe entstehen kann was Beschwerden macht, von einer weiteren Belastung durch Anästesie mal abgesehen.

Und wenn bei Dir sowieso eine Verschlechterung im Raum steht, würde ich mir das überlegen. Es sei denn,
eine weitere OP würde eine Verlängerung der alten OP-Strecke bedeuten, dann macht es Sinn
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Madeleine
Geschrieben am: 25 Okt 2018, 13:37


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Hallo Karin,

Was bedeutet eine Verlängerung der alten op Strecke?
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karin59
Geschrieben am: 25 Okt 2018, 13:44


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Das die bestehende Versteifung aus irgendeinem Grund auf weitere Wirbelkörper ausgedehnt werden muß. Das ist dann eine Verlängerung, weil die alten Materialien entnommen und durch neue eben längere ersetzt werden.
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