Bandscheiben-Forum

Dieses Forum ist eine private Initiative von Betroffenen.
Nur durch das persönliche Engagement von Admins, Moderatoren und Betreuern - jenseits eines kommerziellen Betriebes - sind wir in der Lage, ein Forum zum neutralen Erfahrungsaustausch - unabhängig - zu betreiben.
Wir bitten daher alle Firmenrepräsentanten, unsere Unabhägigkeit zu unterstützen und durch Verzicht auf Produkt- und Firmennennungen das Forum werbefrei zu halten.

Die Informationen, die in diesem Forum gegeben werden, sind von Laien für Laien,
und können und sollen in keinem Fall eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen.


  
 
Reply to this topicStart new topic

> Arbeiten trotz Krankschreibung, so soll es gehen
Harro
Geschrieben am: 08 Dez 2015, 11:30


Internet-Tramp
*****

Gruppe: Mitglied †
Beiträge: 12.906
Mitgliedsnummer.: 49
Mitglied seit: 08 Dez 2002




Moin moin Bandis,
hab ne Pressemeldung gelesen die an Dreistigkeit und Zynismus kaum zu unterbieten ist,
der Verursacher ist wie immer in solchen Fällen ein sogenannter Experte mit seinem Geschwafel.
Ziel ist wie immer nicht der Patient sondern das liebe Geld.

"Bislang gilt: "Alles oder nichts" – entweder gesund oder krankgeschrieben.
Experten fordern mehr Flexibilität, um Krankengeld-Kosten zu drücken:
per Teil-Krankschreibung. So soll es funktionieren."

Auch bei einer Krankschreibung sollen Beschäftigte künftig zumindest teilweise arbeiten.
Das empfiehlt der Sachverständigenrat des Gesundheitswesens in einem Gutachten,
um die stark steigenden Ausgaben für das Krankengeld zu begrenzen.
"Derzeit gilt in Deutschland eine Alles-oder-nichts-Regelung
– entweder zu 100 Prozent gesund oder zu 100 Prozent krank",
sagte der Vorsitzende des Sachverständigenrates, Ferdinand Gerlach.


Den Rest gibts hier: Welt.de

Kritscher Artikel dazu: hier klicken.

Passender Artikel über Lobbyismus im Gesundheitswesen: klicks

LG Harro :winke
PMUsers Website
Top
creed-71
Geschrieben am: 08 Dez 2015, 13:09


Boardmechaniker
***

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 311
Mitgliedsnummer.: 1.320
Mitglied seit: 14 Aug 2004




Hallo Harro,

ich muss gestehen, dass ich so ein Fall für "Flexibilität" wäre.

Ich bin im Außendienst tätig und kann derzeit sehr schlecht sitzen, das würde aber mein Job durch Sitzen im Auto erfordern. Daher bin ich AU geschrieben.
Allerdings stehe ich gerade im Homeoffice an meinem höhenverstellbaren Schreibtisch.
Und, ich arbeite - schreibe Angebote, telefoniere mit Kunden etc.

Bei der derzeitigen Regelung rutsche ich in 4 Wochen in die Krankengeldzahlung.
Meine Provision sackt sich mein AG ein.

Für die Büroarbeit würde ich kein Gehalt bekommen.

Ich muss meine Kunden aber betreuen, weil sie mir sonst von der "Fahne" gehen.
Ist quasi wie eine Selbstständigkeit.

Sorry, aber ich würde das, was da vorgeschlagen wird, in gewisser Weise befürworten.

Kann aber eben nur für mich sprechen... :z
PMEmail Poster
Top
diebelsalt1980
Geschrieben am: 08 Dez 2015, 17:52


BoardIngenieur
***

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 570
Mitgliedsnummer.: 22.695
Mitglied seit: 08 Nov 2013




Hallo,

ich denke das es für manche im Einzelfall wirklich gut wäre. Da ich aber jeweils 50km fahren müsste würde sich das kaum lohnen. Was soll ich für 2 Stunden arbeit auch noch 2 Stunden im Auto sitzen, steht für mich in keinem Verhältnis. Solange das quasi freiwillig gemacht werden kann wäre ich dafür aber nicht als Pflicht.



Gruß Andreas
PMEmail Poster
Top
Aherbi
Geschrieben am: 08 Dez 2015, 18:03


Neu hier
*

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 8
Mitgliedsnummer.: 25.092
Mitglied seit: 26 Sep 2015




Hallo,

da musst du aber erst einmal einen Arbeitsplatz haben, an dem das möglich ist UND vor allem einen Chef der das mitmacht.

Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass mein Vorgesetzter bei der stufenweisen Wiedereingliederung meine gesundheitlichen Einschränkungen durch die Spondylodese als für ihn nicht relevant bezeichnet hat. Seiner Ansicht nach muss ich meine Arbeit wie vor der Krankschreibung machen. Da wird keine Rücksicht mehr genommen. Ich bin schließlich lange genug ausgefallen.

Fazit: Ich kann die Arbeit so nicht mehr machen und musste deshalb die WE abbrechen. :braue

Nach 27 Jahren im öffentlichen Dienst mit einem vermeintlichen sicheren Arbeitsplatz kann ich jetzt überlegen, wie es weitergeht. :traurig2

Liebe Grüße

Andrea
PMEmail Poster
Top
Erdmännchen
Geschrieben am: 09 Dez 2015, 20:40


BoardIngenieur
***

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 555
Mitgliedsnummer.: 22.006
Mitglied seit: 25 Apr 2013




Hallo,

ich weiss nicht so recht ob dies wirklich umsetzbar wäre, aber warum eigentlich solch eine Regelung nicht bei einer Wiedereingliederung möglich machen, da Beamte auch eine Pflichtstundenermäßigung erhalten aufgrund einer längeren Erkrankung bei vollen Lohnausgleich.

Warum sollte für uns Tarifbeschäftigte der Lohn nicht auch anteilsmäßig gezahlt werden?
Natürlich in Betreuung eines BEM und evtl Schwerbehinderten Vertretung.

LG
Erdmännchen
PMEmail Poster
Top
bosch1000
Geschrieben am: 11 Dez 2015, 07:13


aktiver Schreiber
**

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 229
Mitgliedsnummer.: 23.703
Mitglied seit: 17 Aug 2014




Guten Morgen,


ich denke nicht das sich das umsetzten lässt. Es mag ja Einzelfälle geben bei denen das möglich ist, z.b. bei homeoffice.

Aber andere Berufe haben es da schwieriger. Man muss da ne grenze ziehen ab wann und wer arbeiten kann bei ner Au. Das wird sehr schwierig werden und ich wollte das nicht entscheiden.


lg bosch
PMEmail Poster
Top
Pinguin
Geschrieben am: 28 Dez 2015, 08:36


PremiumMitglied Bronze
****

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 1.244
Mitgliedsnummer.: 16.537
Mitglied seit: 06 Jul 2010




Hallo Ihr Lieben,

tja, da scheiden sich die Geister.

Das ist ein bisschen so, wie mit 70 in Rente gehen.
Kannst Du Dir einen Straßenbauarbeiter oder Dachdecker oder Steinmetz oder eine Krankenschwester/ Altenpflegerin mit 70 noch auf seinem Arbeitsplatz vorstellen?

Wenn diese Berufsgruppe AU ist, dann sind die AU.

Schonplätze gibt es nicht oder kaum noch.
Hingegen ein Telefonist/-in oder Lohnbuchhalter oder Schriftsteller könnte je nach Krankheitsbild
eventuell schon arbeiten obwohl er AU.
Aber wo sind die Grenzen, wer kann, wer nicht?
Bei welcher Diagnose und in welcher Berufsgruppe ist dies überhaupt möglich?

Ich denke nicht, dass dies umzusetzen geht.
Wer soll denn dann die Entlohnung bezahlen?
Die Krankenkasse, oder der AG oder gar beide, indem sie sich die Entlohnung teilen?

Manche AG haben sich ja schon affig, wenn der AN eine Wiedereingliederung machen will.
Da braucht er ja noch nicht mal zahlen.

Ich glaube, da will sich jemand eine goldenen Nase verdienen, ohne die Konsequenzen
durchdacht zu haben.
Erfinder werden eben immer rarer und da versuchen eben einige mit irgendeiner unausgereiften Idee berühmt zu werden.


Liebe Grüße
Konstanze
PMEmail Poster
Top
gärtner
Geschrieben am: 20 Jan 2016, 22:21


Öfter dabei
*

Gruppe: *Mitglied*
Beiträge: 19
Mitgliedsnummer.: 21.447
Mitglied seit: 25 Dez 2012




Hallo an alle ,
bei mir verhält es sich etwas anders durch meine selbständigkeit.Ich habe eine Gärtnerei mit Angestellten wenn ich krank bin bekomme ich kein Geld irgendwo her weder Krankenkasse noch sonst wo.
In der Landwirtschaft ist es anders geregelt die Krankenkasse stellt einen sogenannten Betriebshelfer der den Laden am Laufen hält.Kulturarbeiten Blumen ernten usw.Den Betriebshelfer bezahlt die Krankenkasse nach Aufwand .In der Regel stellt die KK einen Betriebshelfer oder man sucht sich sich jemnden selber .Darf nur keiner aus der Familie sein.
Unter diesen Umständen kommt das geforderte in dem ersten Beitrag teilweise bei mir zum tragen.Ich mache am Tag etwas Büro oder schaue nach dem rechten.Also heißt es eigendlich wie bei jedem Selbständigen schnell wieder voll arbeitsfähig werden.



Lieben Gruß der gärtner

Bearbeitet von gärtner am 20 Jan 2016, 22:21
PMEmail Poster
Top

Topic Options Reply to this topicStart new topic

 



[ Script Execution time: 7.9618 ]   [ 25 queries used ]   [ GZIP aktiviert ]

LoFi Version