Bandscheiben-Forum

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> Aus Reha gesund entlassen, Berufung auf das SGB V, §92
karabina
Geschrieben am: 04 Jan 2016, 22:32


Öfter dabei
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Hallo Nickfre,

bei mir war es so, dass ich bis zur Reha von meiner Ärztin krankgeschrieben worden bin, danach Übergangsgeld von der DRV für die Zeit der Reha erhalten habe und nach der Reha (wurde ich vorher noch extra von meiner KK darauf hingewiesen) einen Tag später wieder zu meiner Ärztin musste, um mich weiter krankschreiben zu lassen.
Also demnach hättest du am 3.12. wieder zu deiner Ärztin gemusst, um dich weiter krank zu melden.
Ich finde den Zeitraum allerdings auch sehr groß vom 26.11.-4.1. Das sind ja 6 Wochen und davon 4 Wochen nach der Reha... Du bist demnach ja während deiner Reha bei deiner Ärztin gewesen.

Lief deine Reha über die Rentenversicherung, oder die Krankenkasse?
Wenn sie über die DRV lief, woher weiß dann die KK, dass du gesund aus der Reha entlassen bist? Wer krank eine Reha antritt, wird auch krank entlassen. Das wird sicher bei einer ambulanten Reha nicht anders sein.
Eigentlich hätte man dir das alles auch so mitteilen müssen, oder deine Ärztin hätte das vielleicht auch wissen müssen.
Ich würde an deiner Stelle nochmal zu deiner Ärztin und dort um Unterstützung bitten, ansonsten wirst du dir wohl anwaltliche Hilfe holen müssen....

Vielleicht hilft dir auch diese Seite weiter. Dort kannst du ja ggf. auch deine Fragen stellen.

Viel Glück!

Bearbeitet von karabina am 04 Jan 2016, 22:50
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