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2 Seiten: 12 ( Zum ersten neuen Beitrag ) |
pezzey |
Geschrieben am: 08 Aug 2008, 18:29
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aktiver Schreiber Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 237 Mitgliedsnummer.: 9.623 Mitglied seit: 23 Aug 2007 |
@ Moderator: bitte schieb das Tehma in die richtige Rubrik. Bei Top-Themen und Dauerbrenner kann ich nicht´s einstellen. :sch .
Zum Thema: Wer hat Erfahrung mit Absetzten von Krankheitskosten beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung? Ich hab schon Erfahrung gemacht (die ich euch auch gerne grob schildere), habe aber auch konkrete Fragen an diejenigen, die auch schon oder vielleicht schon mehr Umgang mit diesem Thema hatten. 1. Meine Erfahrungen: ich habe im Jahr 2007 jede Fahrt zur KG, Massage, Arzt usw. aufgeführt. Zudem natürlich evtl. nicht erstattete Arztkosten, Hifsmittel, usw. Da ich 2007 wirklich viel unterwegs war mit Ops und dergl. kamen da insgesamt 6000 Euro zusammen. Davon wurde ein gewisser Eigenanteil abgezogen. Letztlich habe ich eine ganz schöne Summe dadurch erstattet bekommen. Fazit: es kann sich durchaus lohnen, zumindest in Jahren, wo entsprechende Kosten und Aufwendungen angefalen sind. 2. Frage: da ich immernoch stark gehandicapt bin (mittlerweile 2 TEps) fällt mir tiefes Sitzen, Aufstehen, Hochkommen aus dem normalen Bett rechts schwer. Daher werde ich mir nun ein extra hohes Bett anfertigen lassen. Da ich auch noch 190 cm groß bin. Außerdem überege ich, ob ich die provisorische Toilettensitzerhung nicht durch einen Umbau ersetzten soll. Also Toilette vom Fachmann insgesamt erhöhen lassen. Ebenso wie das Waschbecken. Das alles wären natürlich KOsten, die auf Grund meiner Erkrankung begründet sind. Hab nun schon einen Termin beim Gesundheitsamt, um mir die Notwendigkeit dieser Maßnahmen amtsärztlich bestätigen zu lassen. Wer hat Erfahrung mit Amtsarzt und Umgang beim Finanzamt bzgl. diesem Thema. |
barbara57 |
Geschrieben am: 08 Aug 2008, 19:24
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... Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 1.843 Mitgliedsnummer.: 357 Mitglied seit: 02 Jun 2003 |
Hi,
soweit ich weiß, ist die Grenze der zumutbaren Belastung umso höher in Prozent des zu versteuernden Einkommens, je höher das Einkommen ist. Google doch mal... Gruß Barbara |
pezzey |
Geschrieben am: 08 Aug 2008, 20:32
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aktiver Schreiber Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 237 Mitgliedsnummer.: 9.623 Mitglied seit: 23 Aug 2007 |
Ja, korrekt. Es ist immer ein gewisser Prozentsatz vom einkommen. Die steuerliche Voraussetzungen sind mir bekannt. Mir geht es mehr um direkte Erfahrungen von anderen Bandis. Was wurde anerkannt, was abgelehnt.
Wer also Erfahrung gesammelt hat - v.a. die ber meine hinausgehen - bitte melden. Auch was Amtsarzt angeht und diverse Sondermöbel, wie beschrieben. |
pezzey |
Geschrieben am: 11 Aug 2008, 19:02
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aktiver Schreiber Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 237 Mitgliedsnummer.: 9.623 Mitglied seit: 23 Aug 2007 |
Heute Amtsarzttermin:
Bescheinigung zur Vorage beim Finanzamt für erhöhtes Bett wird ausgestellt. Aber - nach seiner Aussage - nur in besonderen Fällen. Bei 2 TEP´s kein Thema. Lt. seiner Aussage wird das dann auch vom FA anerkannt. Ist dieser Amtsarzt beim Gesundheitsamt auch der Arzt, der bzgl. Versorgungsamt für eine Untersuchung zuständig wäre? Also nicht für die Beurteilung, sondern wenn man persönlich zur Untersuchung geladen wird? |
pezzey |
Geschrieben am: 05 Mär 2009, 14:24
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aktiver Schreiber Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 237 Mitgliedsnummer.: 9.623 Mitglied seit: 23 Aug 2007 |
Wer hat von euch in der PKV einen Risikozuschlag wegen Vorerkrankungen? Ist der (Risikozuschlag) als außergewöhnliche Belastung absetzbar?
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Fitze |
Geschrieben am: 05 Mär 2009, 17:55
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BoardIngenieur Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 949 Mitgliedsnummer.: 11.376 Mitglied seit: 15 Apr 2008 |
Hallo,
fürchte, daß die PKV auch bei Zusatzversicherung bzw. Risikozuschlag unter die Sonderausgaben fällt. Diese sind aber noch gedeckelt. Ledige Arbeitnehmer auf 1.500 €, selbstständige 2.400 €, verheiratete doppelt soviel. Ggf. Günstigerprüfung nach altem Recht. Wird vom FA automatisch vorgenommen. Es ist aber ein Gesetzesentwurf in Mache, daß von den Krankenversicherungskosten höhere Beträge abgesetzt werden können. Aber vor nächstes Jahr wird es damit wohl nichts. Allerdings steht im Entwurf drin, daß z.B. Kosten für Chefarztbehandlung nicht absetzbar sein sollen. Bis dahin, und alles ohne Gewähr. Fitze |
Hermine |
Geschrieben am: 05 Mär 2009, 18:23
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sci vias - so gut es geht Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 4.029 Mitgliedsnummer.: 5.231 Mitglied seit: 31 Mär 2006 |
Huhu,
ich bin ganz ehrlich, ich frage nicht danach ob ich was absetzen kann was ich bzg. meiner Erkrankungen kaufen muss an Hilfsmittel etc. oder zuzahlen muss, ich lege alle Belege der EKST bei und gebe sie auch an (angefangen von Praxisgebühr, über Kauf von rezeptfr. Medis in der Apothe, Rp Gebühren etc., etc, Kontaktlinsen, Zahnreinigungsutens. für die Zahn Pflge meiner Tochter (trägt eine Spange), Brillenzuzahlung etc., etc. - bisher wurde alles anderkannt und nichts abgelehnt) Ich würde alle beifügen und dann wirst Du sehen ob es anerkannt wird oder nicht. :z LG Hermine |
joggeli |
Geschrieben am: 05 Mär 2009, 18:28
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Never give up!! "Albright" Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 4.462 Mitgliedsnummer.: 5.453 Mitglied seit: 22 Apr 2006 |
Hallo,
als ich noch in D die steuererklärung gemacht hab, hab ich auch immer alles beigefügt und es wurde immer anerkannt- Kann mich Hermines Tipp nur anschliessen, versuch es, die sagen dir schon was geht und was nicht :z LG joggeli :winke |
Christine |
Geschrieben am: 06 Mär 2009, 01:54
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aktiver Schreiber Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 236 Mitgliedsnummer.: 1.300 Mitglied seit: 08 Aug 2004 |
Hallo Pezzey, :winke
ich habe eine Frage zu der Angabe von Fahrtkosten in der Steuererklärung: Hast Du die Fahrten alle selbst aufgelistet? Oder musstest Du Dir von den Praxen Bescheinigungen ausstellen lassen? - Wäre ja ein ganz schöner Aufwand... Da entstünden mir ja wieder Porto- bzw. Fahrtkosten oder womöglich auch noch Kosten für die Bescheinigungen. Von den üblichen Zuzahlungen für Medis und KG war ich im Laufe des Jahres irgendwann befreit, daher habe ich in der Steuererklärung nix mehr anzugeben. Danke Dir im Voraus oder auch anderen Bandis, wie das beim Finanzamt anzugeben ist. Liebe Grüße :sonne Christine |
Metallicat |
Geschrieben am: 06 Mär 2009, 09:55
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BoardIngenieur Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 605 Mitgliedsnummer.: 9.232 Mitglied seit: 27 Jun 2007 |
Hallo Christine!
Ich fürchte, ohne Nachweis läuft bei der Steuer nichts. Das würde unterm Strich bedeuten, dass man sich bei jedem Arztbesuch eine Bescheinigung ausstellen lassen muss, das man dagewesen ist. Beim Physio kann sich die Verordnung kopieren lassen. Schließlich muss man ja für die Behandlungen unterschreiben. Aber ganz genau kann ich Dir die Vorgehensweise nicht erklären. Da ich eine private Restkostenversicherung habe und der andere Teil von der Beihilfe abgedeckt wird habe ich ja all meine Rechnungen im Duplikat zur Hand. Durch den Beihilfebescheid sieht man ja gleich, was beihilfefähig war und was nicht und auch diese Kosten wirken steuermindernd. Und weil mein Mann und ich uns früher bei der Steuer immer in die Haare gekriegt haben (wegen dem blöden Papierkram) lassen wir die EkSt vom Lohnsteuerhilfeverein machen. Und siehe da: die holen mehr raus und der Haussegen ist auch gerettet. :D Liebe Grüße Cat :winke |
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