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Bonnkirch |
Geschrieben am: 28 Dez 2019, 19:19
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Stammgast Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 84 Mitgliedsnummer.: 26.706 Mitglied seit: 04 Jul 2017 |
Hallo Zuglufttier,
Die behaupten ja jetzt, dass sie mit Auslieferung der Prothese für jeden Patieten ein Merkzettel ausgeliefert haben über die Risiken. Für mich kann ich nur sagen, dass ich hierüber nicht informiert wurde. Wie sieht es bei Dir damit aus? Der Hersteller versucht jetzt die Chirurgen vor den Karren zu spannen und entzieht sich Ihrer Verantwortung. Das eigentliche Problem sehe ich aber in dem politischen Versagen, dass trotzt der UN Menschenrechtskonfession die Politik es nicht geschafft hat EU-Bürger davor zu schützen, dass sie als Versuchskaninchen herhalten. Ich hatte ja bereits auf den Eintrag von Ilva eine Antwort eingefügt und alle gebeten sich beim BAfM zu melden. Das sichert hoffentlich dass endlich eine Information an die Betroffenen ergeht, dass mit dieser Prothese ein hohes Risiko verbunden ist. Ich bin gespannt wie die Antwort in meinem Fall aussieht. Ich habe auch mittlerweile eine E-Mail an die Patientenbeauftragte der Regierung geschickt in der Hoffnung das das Gesetzt zur Medizinprodukte Verordnung der EU geändert wird, dass wir als Patienten nicht weiterhin benutzt werden und wir das Recht bekommen in diesem Register einzusehen um uns zu informieren. Mittlerweile ist in meinem Fall die Klageschrift gegen den Chirurgen raus. Der hatte ja in der Klinik in Winsen nur Belegbetten. Mittlerweile ist er dort nicht mehr tätig als Chirurg, aber er operiert weiterhin in der anderen Krankenhaus in Hamburg. Auch konnte ich herausfinden, dass er sich ein neuen Vertragspartner (ESP) für die Lieferung von Bandscheibenprothesen ausgesucht hat. Das lässt tief blicken wie weit die Ärzte im Abhängigkeitsverhältnis zur Wirtschaft sind. Ich hoffe für alle Begtroffenen in Eurem Fall mit der Cadis-L Prothese doch noch Gerechtigkeit erfährt. Ich werde weiterhin dafür mich einsetzten, dass wir als Patienten nicht weiterhin benutzt werden. Ich will auf jeden Fall selber entscheiden können, ob ich bei Nennung von Risiken das Produkt eingebaut bekommen möchte. Gruß Christina |
Bonnkirch |
Geschrieben am: 28 Dez 2019, 19:21
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Stammgast Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 84 Mitgliedsnummer.: 26.706 Mitglied seit: 04 Jul 2017 |
Hallo Zuglufttier,
die ersten paar Sätze sind abhanden gekommen. Ich habe mich dabei auf die M 6 bezogen. Gruß Christina |
Nilathan |
Geschrieben am: 30 Dez 2019, 01:04
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Öfter dabei Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 13 Mitgliedsnummer.: 28.291 Mitglied seit: 30 Dez 2019 |
Hallo allerseits,
bei mir wurde im Juli 2014 eine Ranier Cadisc-C HWK 5/6 eingesetzt. Ich wurde erst durch einen Arzt auf diesen Skandal aufmerksam gemacht, dem ich dies wegen der Erfragung meiner medizinischen Vorgeschichte erzählt habe. Sofern ich es beurteilen kann, gibt es mit dem Modell-C jedoch keine Komplikationen. Im November 2018 wurde ein Rötgen der HWS gemacht und zumindest die Titan Maker sind noch dort, wo sie sein sollten. Wie es mit dem Kunststoff Anteil aussieht, lässt sich wenn überhaupt, wohl nur mit einem MRT feststellen. Das einzige was sich seitdem bei mir negativ bemerkbar macht, ist ein beidseitiger Schwund meiner Brustmuskulatur ausgehend vom Brustbein. Ob es nun ein Abriss des Muskels vom Knochen oder eine Nervenschädigung oder eine Muskelkrankheit oder etwas hormonelles ist, versuche ich gerade herauszufinden. Zwei Ärzte waren bisher ratlos. |
Bonnkirch |
Geschrieben am: 22 Jul 2021, 08:34
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Stammgast Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 84 Mitgliedsnummer.: 26.706 Mitglied seit: 04 Jul 2017 |
Hallo Betroffene Bandis,
Aus gegebenen Anlass zum letzten Fernsehbeitrag über den Freispruch des Neurochirurgen des Klinikums Leer, https://www.ndr.de/nachrichten/info/Falsche...rinfo19926.html möchte ich auf die in diesem Link beschriebene Videokonferenz am 30.07.2021 ab 16.00 Uhr aufmerksam machen. https://durom-hueftprobleme.de/ Der Zugangscode ist entweder durch eine persönliche Nachricht an mich erhältlich oder per E-Mail an den Vorstand des Durom Hüftprothesenverein anzufordern. E-Mail Adresse ist dort hinterlegt sowie die Themen zur Videokonferenz Bandscheibenprothesen. Gruß Christina |
Bonnkirch |
Geschrieben am: 17 Aug 2021, 20:21
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Stammgast Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 84 Mitgliedsnummer.: 26.706 Mitglied seit: 04 Jul 2017 |
Hallo Bandis,
aktuell habe ich mir gedacht dieses Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes hier einzustellen. In diesem speziellen Fall geht es u. a. um die ärztliche Aufklärungspflicht zu neuartigen Medizinprodukten. Diese Grundsatzentscheidung gilt sowohl für die Bandscheibenprothese von Rainier als auch für alle anderen Bandscheibenprothesen anderer Medizinprodukthersteller. Gruß Christina |
Zuglufttier |
Geschrieben am: 20 Dez 2022, 20:17
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Öfter dabei Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 27 Mitgliedsnummer.: 22.416 Mitglied seit: 20 Aug 2013 |
Moin,
nach langer Zeit mal ein Update in meinem Klageverfahren, indem es um mögliche Ansprüche auf Schmerzensgeld geht. Bereits seit geraumer Zeit zeichnet sich ab, dass zumindest erstinstanzlich die Klage keinen Erfolg haben wird. Denn mittlerweile gibt es zwei Sachverständigengutachten, die im wesentlichen Aussagen, dass die Frage der Aufklärung dahin stehen kann, da die Cadisc-L keine Neulandmethode gewesen sei. Sprich, eine Aufklärung über ein Titan Modell reicht aus, obwohl nachweislich die Kunststoffprothese eingesetzt wurde. Ob das insoweit der Bsg Rechtsprechung (siehe Kommentar @Bonnkirch) entspricht, bleibt abzuwarten. Bei mir war heute mündliche Verhandlung und Urteil folgt Anfang Januar 23. |
Bonnkirch |
Geschrieben am: 20 Dez 2022, 21:04
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Stammgast Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 84 Mitgliedsnummer.: 26.706 Mitglied seit: 04 Jul 2017 |
Hallo Zuglufttier,
Es ist schon sehr traurig, daß der geschädigte Patient bei Klageverfahren das Nachsehen hat bei Gerichtsverfahren. Die Lobby in der Politik ist wohl so mächtig, dass unsere Justiz sich nicht traut ein Urteil für den Patienten auszusprechen. Ich kenne leider inhaltlich den Schriftverkehr in Deiner Klage gegen Klinik/Neurochirurg zur Klagebegründung, es dürfte uns aber allen klar sein, daß es in dieser Thematik "Bandscheibenprothesen" geht. Der Patient wird weiterhin als Versuchskaninchen missbraucht ohne das dieser seine Zustimmung für eine klinische Studie bei seine Einverständnis dafür gegeben hat. So verhält es sich auch mit anderen Bandscheibenprothesen anderer Hersteller und die M6 von Spinal Kinetics gehört dazu. Ich könnte hier noch sehr viel schreiben zu dieser Thematik, aber dass würde den Rahmen hier sprengen um die ganze Geschichte zur Innovation "Bandscheibenprothese" zu erzählen. Wie Du ja sicherlich mitbekommen hast, gibt es inzwischen sehr viele Betroffene der M6 und das nicht nur in Deutschland sondern auch in anderen Ländern bei denen die M6 nicht funktioniert hat. Diese sind wie ich dauerhaft geschädigt und können nicht mehr arbeiten. Es sind auch einige junge Menschen dabei, den man ihre Zukunft geraubt hat. In meinem Gerichtsverfahren gegen den Neurochirurgen wurde ein Urteil bezüglich Aufklärungspflicht ausgesprochen, aber die Schmerzensgeldsumme etc. ist lächerlich zu dem was diese M6 durch den Neurochirurgen implantiert mir angetan hat. Wir sind in Berufung gegangen sowie auch der Neurochirurg. Ausgang ist noch offen. Zumindest hat der bestellte Sachverständige bei der Frage ob über eine durchgeführte klinische Prüfung mit dieser M6 der Neurochirurg aufklären muss. Dies hat der Sachverständige im Klageverfahren bestätigt. Insofern könnten wir uns gegenseitig unterstützen und uns austauschen. Du kannst mich persönlich anschreiben per E-Mail. Im übrigen war ich vor zwei Wochen in Berlin bei dem DWG Kongress mit unserer Aktion "Flyer Orthofix" sehr erfolgreich und habe bei denen für Unruhe gesorgt. Gruß Christina PS. Mich würde auch gern interessieren wie es Dir derzeit geht mit der M6. |
Zuglufttier |
Geschrieben am: 13 Aug 2024, 10:41
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Öfter dabei Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 27 Mitgliedsnummer.: 22.416 Mitglied seit: 20 Aug 2013 |
Moin,
die Entscheidung des OVG Oldenburg (nicht mein Verfahren) vom 14.12.2022, Aktenzeichen: 5 U 70/19 ist jetzt im Volltext verfügbar: https://voris.wolterskluwer-online.de/brows...96-2829d5e2a4b2. Wie bereits zuvor erwähnt, ist das OVG Oldenburg bzw. die Vorinstanzen der Meinung, dass die Versorgung mit dem Cadisc-L keine Neulandmethode war; siehe Leitsätze. Amtlicher Leitsatz I. Nicht jede Neuerung innerhalb eines etablierten Prinzips stellt eine aufklärungspflichtige Neulandmethode dar. II. Ob es sich um eine Neulandmethode handelt oder bloß um die (nicht gesondert aufklärungspflichtige) Varianz eines etablierten Prinzips, bestimmt sich danach, ob der Behandler unter Wahrung der berechtigten Sicherheitsinteressen des Patienten bei Anwendung der Methode ex ante mit der ernsthaften Möglichkeit rechnen musste, dass die Methode von den anderen etablierten Methoden so abweicht, dass mit ihr weitere, unbekannte Risiken verbunden sein könnten. III. Bandscheibenprothesen mit viskoelastischem Kern stellen ein etabliertes Prinzip dar. Die Verwendung von derartigen Prothesen mit Deckplatten aus Polycarbonat (Cadisc) statt aus Titan stellt bloß die Varianz eines etablierten Prinzips dar und ist demgemäß nicht gesondert aufklärungspflichtig. Da dass OVG die Revision nicht zugelassen hat, ist zumindest für mein Verfahren eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht anhängig. Bis darüber entschieden ist, gehen viele weitere Jahre vermutlich ins Land und ich möchte gar nicht wissen, welche Kosten meine Rechtsschutzversicherung bis dato gezahlt hat. An diesen Verfahren verdienen viele, nur die Beteiligten leider nicht. Aber es gibt zumindest in der Schweiz scheinbar Bewegung - leider habe ich keine Zugangsdaten: https://www.spiegel.de/panorama/medizinskan...1d-13e359895f5a https://www.tagesanzeiger.ch/der-schweizer-...te-467449085706 |
Bonnkirch |
Geschrieben am: 13 Aug 2024, 12:09
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Stammgast Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 84 Mitgliedsnummer.: 26.706 Mitglied seit: 04 Jul 2017 |
Hallo Zuglufttier,
es hätte mich auch sehr gewundert, dass die Justiz auf Seiten der dauerhaft geschädigten Patienten wäre. In meinem Fall wurde die Revision vom OLG auch abgelehnt und das LG Urteil gegen den Neurochirurgen aufgehoben. Die Nichtzulassungsbeschwerde liegt jetzt beim Bundesgerichtshof. |
Zuglufttier |
Geschrieben am: 19 Aug 2024, 21:32
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Öfter dabei Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 27 Mitgliedsnummer.: 22.416 Mitglied seit: 20 Aug 2013 |
Moin,
heute ein Update von meinem Rechtsanwalt erhalten. Der Bundesgerichtshof (nicht Bundessozialgericht - wie zuvor irrtümlich von mir geschrieben) hat mit Beschluss vom 30,7,2024 die Beschwerde einer Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg zurückgewiesen, weil die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung habe noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgericht, also des Bundesgerichtshofes erfordere. Von einer Begründung wurde von dem Bundesgerichtshof leider abgesehen. Das ist jetzt der erste abschlägige entschiedene Fall....es ist davon auszugehen, dass der Bundesgerichtshof auch die weiteren, anhängigen Verfahren (u.a. meines) entsprechend entscheiden wird. Man ist als Betroffener fassungslos und enttäuscht. Im Ergebnis haben mehrere Sachverständigen bestätigt, dass die Wahl des Prothesentyps als von der Therapiefreiheit des Behandlers gedeckt zu bezeichnen ist. Wenn man dann bedenkt, dass gegen Herrn Dr. Afshar auch ein Verfahren wegen Bestechung anhängig war, er für Cadisc mehrere Vorträge gehalten hat, bleibt mehr als nur ein schlechter Geschmack. Tja, mich hat diese Op bzw. die nachfolgende Revisions-Op nur meine Lebensqualität und auch zu großen Teilen beruflichen Perspektive gekostet. Aber zumindest kann ich jetzt das Kapitel Schmerzensgeld abhaken. Und dieser Thread vermutlich auch seine letzten Updates erfahren. Bearbeitet von Zuglufttier am 19 Aug 2024, 21:44 |
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