Bandscheiben-Forum

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> Aus Reha gesund entlassen, Berufung auf das SGB V, §92
Horeia
Geschrieben am: 05 Nov 2014, 17:39


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Hallöle...

Bin grade auf diesen Thread gestossen und muss mal kurz meine Erfahrung schildern.

2010 war ich lange krankgeschrieben. Hatte dann den Termin zur Reha bekommen. Korrekt wie ich bin habe ich bei der DRV nachgefragt, ob es ein Problem sei die Reha anzutreten, obwohl ich aktuell krankgeschrieben war. Lt. Auskunft der DRV hätte ich mit einem Krankenschein die Reha nicht antreten dürfen.
Somit bin ich damals einen Tag vor der Reha für ein paar Stunden "arbeiten" gegangen um dann tagsdrauf in die Reha zu fahren.

So... Reha 5 Wochen (vor Ort sofort 2 Wochen Verlängerung bekommen) absolviert, lt. Entlassungsbericht hat sich mein Zustand dort sogar im Vergleich zur Aufnahmeuntersuchung verschlechtert, und ich bin ARBEITSFÄHIG entlassen worden. Habe gestaunt wie Bauklötze und gesagt, dass ich so nicht arbeiten könne. Die Antwort des Arztes war kurz und knapp... Ich wäre gesund gekommen, da könne man mich nicht krank entlassen. Da habe ich noch mehr gestaunt und ihm geschildert, was ich vorab als Info der DRV erhalten habe. Er glaubte mir allerdings nicht und das Gespräch war für ihn zu Ende.

Somit bin ich auf dem Papier arbeitsfähig entlassen worden, obwohl der Abschlussbericht nicht gut war.

Nur mal so zum "schmunzeln" für Euch über den Wahnsinn, den es so gibt.

LG
Horeia

PS: Gestern neuen Antrag auf med. Reha gestellt. Diesmal bin ich schlauer... :kopf
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Andreas 2
Geschrieben am: 05 Nov 2014, 18:43


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Hallo Horeia,

warum muss die Arbeitsfähig sein für eine Reha?

Ich kann nur von mir berichten.

Ich war AU in die Reha gekommen und AU entlassen werde.

Das mit dem Arbeitsfähig entlassen ist glaube ich verständlich.

Die Klink kann dich nicht nicht in der Reha-Zeit "krankmachen"

Das ist nicht der Sinn der Reha das wenn Du Arbeitsfähig kommst

nicht Arbeitsunfähig entlassen wirst.


Lass Dich von dem Deinem Arzt wieder AU schreiben.

Gruß

Andreas
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Horeia
Geschrieben am: 06 Nov 2014, 14:03


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Hallo Andreas,

das Arbeitsfähigkeit zum Antritt einer me.d Reha quatsch ist, ist mir inzwischen auch bewusst. Habe allerdings damals auf die Aussage der DRV vertraut. Da hatte ich noch keine Ahnung von der Materie.
Viele Mitpatienten haben mich damals auch erstaunt angesehen und konnten das nicht verstehen. Eine Erklärung hatte ich nicht, ausser dass das die Info der DRV war.

Das der Arzt mich dann nicht AU entlässt leuchtet mir ein. Würde ja ein neg. Bild auf die Klinik wiederspiegeln. Allerdings ist es dann widersprüchlich, dass ich einen ziemlich schlechten Abschlussbericht erhalten habe. Den hätte er dann theoretisch auch "schönen" müssen.

Sollte ich jetzt weiterhin zum Antritt der Reha (wenn sie bewilligt wird) AU sein, werde ich mich selbstverständlich auch weiterhin AU schreiben lassen. Nochmal mache ich solche "Spässe" nicht mit.

LG
Horeia
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Andreas 2
Geschrieben am: 06 Nov 2014, 14:13


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Hallo Horeia,

wenn Du seinerzeit falsch beraten worden bist ich eine sauxxxx.

Denn es gehr doch um Existenzen.

Im Nachhinein ist man immer schlauer.

Wirst Du dann von Deinen Arzt wider AU geschrieben?

Bei mir war es noch so ( im nachhinein war ich zufrieden ).

Mit dem Rehaantrag unterschreibt man gleichzeitig einen Rentenantrag,

wenn die Reha keinen Erfolg hatte,so war es bei mir.

Da kommt es auch noch auf das alter an glaube ich.

Ich wurde drei Wochen nach der Reha zu Rentner.


Gruß & alles Gute

Andreas
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Horeia
Geschrieben am: 07 Nov 2014, 15:03


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Hallo Andreas,

natürlich war diese falsche Beratung eine Sa***. Aber im nachhinein konnte ich da leider nichts mehr machen.

Ich bin aktuell noch krankgeschrieben. Erst heute hat mein Arzt mir noch gesagt, dass er keine Scheu habe, mich weiterhin AU zu schreiben. Sollte es bis zur Reha so sein, dann ist es leider so. Er kennt mich seit Jahren und weiss, dass ich mir nicht nur so nen Krankenschein hole.

Mit dem Reha-Antrag unterschreibt man einen Rentenantrag? Hm... Lt. DRV gilt der Leitspruch, Reha vor Rente. Wenn die Reha nix bringt und man nicht voll oder gar nicht arbeitsfähig ist, dann resultiert das wohl daraus.
Da ich sowieso mit dem Gedanken spiele, sofern sich durch die Reha nichts bessert, eventuell ein paar Std. zu reduzieren käme mir eine Teil-EMR auf Zeit natürlich recht.
Aber da verschwende ich mal keinen Gedanken dran. Die werde ich niemals bekommen. Ich bin erst 33 J. Bekomme durch das Versorgungsamt grade mal einen GdB 30. Dann habe ich keine allzu extremen Ausfallzeiten. Ausserdem sagte mir bisher jeder Arzt, er könne sich meine Schmerzen etc. nicht erklären, da die MRT-Bilder so ein Ausmass nicht wiederspiegeln würden. Lediglich der NC glaubte mir und bestätigte, dass das sein könne. Da wird mir keiner eine Teil-EMR ans Herz legen und schon gar nicht bewilligen.
Bei Dir ging das ja dann scheinbar ratzfatz...

Bin jetzt mal gespannt, wie schnell und ob ich einen pos. Bescheid bekommen.
2009 war ich fix und fertig. Antrag am 30.11.09 abgeschickt und keine 14 Tage später hatte ich bereits die Einladung der Klinik, noch bevor ich den Bewilligungsbescheid der DRV hatte. Der kam erst 2 Tage später. :D

LG
Horeia
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Harro
Geschrieben am: 07 Nov 2014, 18:26


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Moin moin zusammen,
ich muss da mal was richtig stellen :D
Zitat

Lt. Auskunft der DRV hätte ich mit einem Krankenschein die Reha nicht antreten dürfen.

diese Auskunft ist grundlegend falsch denn es stimmt nicht.
Du kannst ruhig arbeitsunfähig sein solange du rehafähig bist, ein himmelweiter Unterschied.
Zitat

Voraussetzung für eine Reha ist, dass Sie „rehafähig“ sind, d.h. dass Sie gesundheitlich überhaupt dazu in der Lage sind, alle medizinischen Maßnah­men durchführen zu können.


In diesem Sinne Harro :winke

PS. Ich war bei meiner letzten Reha gesponsert durch die DRV schon 3 Jahre arbeitsunfähig :z
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Horeia
Geschrieben am: 09 Nov 2014, 23:39


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Hallo Harro,

danke für Deine zusätzliche Klarstellung! :D

Nichts anderes hatten wir bisher geschrieben. Nur leider hatte ich vor Jahren noch keine Ahnung von dem Thema und habe blind der Falschaussage der DRV vertraut. :vogel

LG
Horeia
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Nickfre
Geschrieben am: 04 Jan 2016, 16:42


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Hallo ich hoffe bin Im richtigen Thema.
Folgendes Problem:
Ich habe am 5.11.15 - 2.12.15 eine ambulante Reha gemacht.Bin am 26.11.15 zu meiner Ärztin diese hat mich bis zum 4.1.16 Krankgeschrieben.

Bin heute also wieder zum Arzt danach zu meiner Krankenkasse um den Zahlschein abzugeben. Die "nette" Frau sagte mir sie können mir nichts zahlen da ich ja am 2.12.15 als sofort arbeitsfähig aus der Reha entlassen wurde.Ich hätte auch seit dem Tag keinen Versicherungsschutz mehr.
Müssten die mich nicht darüber informieren?

Heißt das also das ich am 3.12 nochmal zum Arzt hätte gehen müssen da meine Krankschreibung vom 26.11 mit dem Abschlussbericht der Reha hinfällig war? Kann ich dagegen noch was tun,mir fehlt jetzt der gesamte Dezember Krankengeld.

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Andreas 2
Geschrieben am: 04 Jan 2016, 17:14


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Hallo Nickfre,

wenn du von Deinen Hausarzt AU geschrieben worden bist mit einer AU Bescheinigung ( war früher gelb)

gibt es meiner Meinung keine Probleme mit der KK.

Der Arzt in der REHA darf nur eine Empfehlung schreiben für den Hausarzt.Der ist der Entscheidungsträger für die AU,

Dies Ärzte haben in der Regel keine Kassenzulassung.

So kenne ich das.

Spricht vorab mit den behandelnden Arzt.

Gruß

Andreas
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Nickfre
Geschrieben am: 04 Jan 2016, 17:30


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Danke für die schnelle Antwort.
Ich will morgen nochmal zu meiner Ärztin,hoffe sie kann mir helfen das ich wenigstens für Dezember Geld bekomme.

Laut der Krankenkasse müssen sie mir nichts mehr zahlen ,sie war auch der Meinung Reha Entlassungsbericht zählt mehr als Krankschreibung vom Arzt.
Sie hätte auch mit ihrer Teamleitung gesprochen und ich habe keine Zahlungen von der Kasse mehr zu erwarten und das ich keinen Versicherungsschutz mehr habe.
Finde es auch nen bissel komisch das ich darüber nicht informiert wurde.
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