Bandscheiben-Forum

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> Krankheitskosten beim Finanzamt, wer hat Erfahrung damit
goggo
Geschrieben am: 06 Mär 2009, 11:52


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Hallo, dazu hätt ich auch eine Frage:
War Anfang Januar beim Gutachter, bin da mit der Tram hin. Er fragte mich nach meinen Auslagen für die Fahrt. Nachdem ich ne Streifenkarte gekauft hatte, gabs nix.

Nach meiner AHB hab ich noch im März einen neuen Termin bei einem anderen Gutachter, am anderen Ende der Stadt mit 2 x Umsteigen. Darf ich da ein Taxi nehmen und wird das dann erstattet?
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Hermine
Geschrieben am: 06 Mär 2009, 13:00


sci vias - so gut es geht
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Huhu,

diesbzgl. würde ich mich mal bei dem Auftraggeber für das Gutachten informieren damit Du auf der sicheren Seite bist.

Ist kein Informationsblatt bei der "Einladung" bei?

LG
Hermine :winke
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Ralf
Geschrieben am: 06 Mär 2009, 13:12


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Hallo Ihr,

@Christine, es reicht, wenn Du Dir im Folgejahr eine Bescheinigung der Arztbesuche für das zurückliegende Jahr von den behandelnden Ärzten einholst. Ohne Nachweis geht das leider nicht.

@goggo,

wieso wurden die Ausgaben im Januar nicht bezahlt?

Mit dem Taxi zum Gutachter ist nur dann ok, wenn der Arzt das bescheinigt. Hierüber ist vor der Fahrt (meines Wissens nach) der Auftraggeber, also z. B. MDK oder DRV zu informieren.

Liebe Grüße

Ralf :winke
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pezzey
Geschrieben am: 10 Mär 2009, 21:34


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Zitat (Hermine @ Donnerstag, 05.März 2009, 17:23 Uhr)

Huhu,

ich bin ganz ehrlich, ich frage nicht danach ob ich was absetzen kann was ich bzg. meiner Erkrankungen kaufen muss an Hilfsmittel etc. oder zuzahlen muss, ich lege alle Belege der EKST bei und gebe sie auch an (angefangen von Praxisgebühr, über Kauf von rezeptfr. Medis in der Apothe, Rp Gebühren etc., etc, Kontaktlinsen, Zahnreinigungsutens. für die Zahn Pflge meiner Tochter (trägt eine Spange), Brillenzuzahlung etc., etc. - bisher wurde alles anderkannt und nichts abgelehnt)

Ich würde alle beifügen und dann wirst Du sehen ob es anerkannt wird oder nicht. :z

LG
Hermine

Leider ist mir die Idee mit dem Risikozuschlag erst nach Abgabe der Einkommensteuer gekommen. Nun hab ich es nachgereicht. Da ist es natürlich nicht in der Masse untergegangen und wurde somit genau geprüft. Das war der Fehler. Es wurde auch schon abgelehnt. Ich hatte überlegt, ob ich deshalb in Einspruch gehe. Ist aber nicht recht erfolgsversprechend. Habe mich schon schlau gemacht. Es sind halt bei mir rund 800 Euro im Jahr und somit rund 200 Steuerermäßigung.
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pezzey
Geschrieben am: 10 Mär 2009, 21:38


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Zitat (Christine @ Freitag, 06.März 2009, 00:54 Uhr)

Hallo Pezzey, :winke

ich habe eine Frage zu der Angabe von Fahrtkosten in der Steuererklärung:

Hast Du die Fahrten alle selbst aufgelistet?

Oder musstest Du Dir von den Praxen Bescheinigungen ausstellen lassen? - Wäre ja ein ganz schöner Aufwand... Da entstünden mir ja wieder Porto- bzw. Fahrtkosten oder womöglich auch noch Kosten für die Bescheinigungen.

Von den üblichen Zuzahlungen für Medis und KG war ich im Laufe des Jahres irgendwann befreit, daher habe ich in der Steuererklärung nix mehr anzugeben.

Danke Dir im Voraus oder auch anderen Bandis, wie das beim Finanzamt anzugeben ist.

Liebe Grüße :sonne
Christine

Ich habe alle Fahrtkosten zum Doc, zur Apotheke, zur KG, zum Rückentraining... in einer Exeltabelle aufgeführt. Als Nachweis habe ich jeweils die Rechnung bzw. das Rezept beigefügt. Alles anerkannt. Auch mein Spezialbett mit amtsärtzlichem Attest, sämtliche Hilfsmittel. Ich hatte dann fast 5000 € nach Abzug des Eigenbehalts. Davon der pers. Steuersatz. Das rentiert. Naja, ich hatte die Kosten ja alle. Und die Fahrten sind auch alle Entstanden. D.h. das hab ich ja auch vertankt. Trotzdem schön, wenn man dann wieder was zurückbekommt...
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Ursel
Geschrieben am: 11 Mär 2009, 17:13


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Hallo pezzey!

Bist Du privat versichert und hast deshalb einen Risikozuschlag? Oder warum sonst?

Einen Risokozuschlag als solches kannst Du sicher nicht als Sonderausgaben im Bereich der anderen Verordnungen absetzen.
Aber er kann im Mantelbogen auf der Innenseite, auf der Seite 3 ist da irgendwo eine Spalte, mit reinschreiben.
Da, wo Du auch Deine Krankenkassenbeiträge als solches aufführst.

Ich muss Dir aber auch sagen, dass die Angaben dort kaum bis gar keine steuerlichen Auswirkungen haben.

Also wird auch der Einspruch nicht viel bringen!

Ich wünsche Dir alles Gute

Ursel
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Fitze
Geschrieben am: 12 Mär 2009, 14:07


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Hallole,

nur mal so zur Info. Auf der 3. Seite des Mantelbogens werden die Sonderausgaben eingetragen.

Andere Krankheitskosten = außergewöhnliche Belastungen = Mantelbogen S. 4.

Viele Grüße
Fitze
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lullemausi
Geschrieben am: 12 Mär 2009, 16:15


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hu,hu....

Ich habe heute meine Steuererklärung wieder bekommen. Das Finanzamt hat alles anerkannt.
Ob fahrten zum Arzt,Arztkosten die die KK nicht erstatet hat,Kosten für Zweibettzimmer/Chefarzbehandlung und sogar meine Haushaltshilfe für vier Monate.
Diese Jahr ist es das erste Mal das die das zahlen.Vielleicht hängt es auch von dem Sachbearbeiter ab.
Mir egal,haupsache es gab geld zurück und nicht wieder nachzahlen!

Eva
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