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Lorena |
Geschrieben am: 20 Mai 2020, 19:10
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Öfter dabei Gruppe: *Mitglied* Beiträge: 42 Mitgliedsnummer.: 27.692 Mitglied seit: 25 Okt 2018 |
Hallo,
Ich bin seit 20.01.20 krankgeschrieben. Nach 6 Wochen bekomme ich mein Krankengeld von der Krankenkasse. Ich bin zur Zeit noch bis zum 08.06.20 krankgeschrieben. Im Januar habe ich gleichzeitig einen Reha-Antrag gestellt. Heute kam, dass ich am 02.06.20 meine Rehabilitation antreten soll und würde bis voraussichtlich 23.06.20 dauern. Nun meine Fragen. Muss ich mich am 08.06.20 nochmal krankschreiben lassen oder bin ich in dieser Zeit automatisch arbeitsunfähig ? Eventuell Übergangsgeld ? Wo beantragen? Muss ich die Zuzahlung von täglich 10 € leisten, obwohl ich im Krankengeld bin? Danke für eine Antwort. Liebe Grüße Lorena |
Pauline69 |
Geschrieben am: 20 Mai 2020, 20:15
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PremiumMitglied Bronze Gruppe: Betreuer Beiträge: 1.777 Mitgliedsnummer.: 27.762 Mitglied seit: 02 Dez 2018 |
Hallo Lorena,
Du bist in der Reha automatisch krank geschrieben, die AU Bescheinigung dafür bekommst Du in der Reha. Du bekommst während der Reha Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Eine Zuzahlung hängt davon ab, ob Du die Reha ambulant oder stationär machst. Für das Übergangsgeld gibt es von der Rentenversicherung bestimmte Formulare. Eins musst Du ausfüllen, eins Dein Arbeitgeber und eins die Krankenkasse. Das erklären sie Dir aber auch in der Sozialberatung in einem Seminar oder einem Einzeltermin während der Reha. Viele Grüße, Pauline |